Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unter welchen Bedingungen ist es möglich einen Betreuerwechsel durchzuführen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unter welchen Bedingungen ist es möglich einen Betreuerwechsel durchzuführen? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ein älterer Herr, 79 Jahre alt, ist in ein Seniorenheim gekommen. Er ist krank und das Vormundschaftsgericht hat den Sohn ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 20.05.2008, 17:39   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
Standard Unter welchen Bedingungen ist es möglich einen Betreuerwechsel durchzuführen?

Ein älterer Herr, 79 Jahre alt, ist in ein Seniorenheim gekommen. Er ist krank und das Vormundschaftsgericht hat den Sohn zum Betreuer bestellt. Jetzt herrscht aber in der Familie Knatsch. Die Schwester (also die Tochter des Betreuten) wirft dem Betreuer vor, er verletze die Vermögensinteressen seines Vaters. Er würde nur schon mal sein Erbe beiseite schaffen...usw...

Der Betreute 79-jährige ist eigentlich recht labil. Ihm ist es egal von wem er betreut wird. Jedenfalls sagt er in der Anhörung durch das Vormundschaftsgericht, er habe keine Probleme mit seinem Sohn als Betreuer.

Ist es möglich, um den Familienfrieden wieder herzustellen, dass das Gericht einen neutralen Betreuer hier einsetzt?

Muss man hierzu Beschwerde gegen den Beschluß einlegen oder wie geht man hier am besten vor?
kratzbaum ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2008, 18:45   #2
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo kratzbaum,

natürlich ist es denkbar, dass das Gericht einen neuen Betreuer einsetzt. Aber worum geht es dir eigentlich? Der Betreute ist damit einverstanden, dass ihn sein Sohn betreut. Er hat kein Problem damit und hat dies auch in der Anhörung zu verstehen gegeben. Offensichtlich mißtraut der Betreute seinem Sohn auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht. Zur Zeit geht es überhaupt nicht um das Erben sondern um das Wohl des Betreuten. Er lebt und braucht sein Vermögen vielleicht zu Lebzeiten um seine Kosten zu decken.
Der Familienfrieden wird nicht durch die Bestellung eines neuen Betreuers wieder hergestellt werden, vielmehr ist eine entsprechende Auseinandersetzung und Aussprache zwischen den Geschwistern notwendig und erforderlich.

Gruß, Ursula
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 08:30   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
Standard

Na ja, es sind noch viel mehr Dinge vorgefallen, auf die ich nicht in aller Länge eingehen wollte.

So hat zB der Betreute noch weit vor seiner Betreuung seinem Enkel 40.000,- € geschenkt.
Dies hat der Betreuer (Onkel des Beschenkten) erfahren und wurde sauer. Ein paar Tage später hat er ein maschinengeschriebenes Schreiben aufgesetzt, wonach der Betreute erklärt, diese 30.000,- € seien auf das Erbe der Tochter (Mutter des Beschenkten) anzurechnen.
-> Abgesehen, dass dies von der rechtlichen Seite her Quatsch ist, da kein formwirksamer letzter Wille, zeigt sich dadurch, dass es ihm mehr um eigene Vermögensinteressen geht. Der Betreute ist willfährig und unterschreibt sowas, nur um seine Ruhe zu haben.
kratzbaum ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 08:32   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
Standard

Wie geht man vor, wenn man einen Betreuerwechsel möchte?
Soll man einen Antrag ans Vormundschaftsgericht stellen mit Begründung?
Oder muss man gegen den bestehenden Beschluss Rechtsmittel einlegen?
kratzbaum ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 08:42   #5
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorzeitiges erben?

Hallo kratzbaum,

der Betreute hat Vermögen verschenkt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Es war sein Wunsch sein Geld zu schenken. Also, was hat das mit der Betreuung zu tun, somal der ältere Herr zu dem zeitpunkt gar nicht unter Betreuung stand?
Ich habe den Eindruck, dass hier über das Vermögen des Betreuten áls Erbsache gestritten werden soll.

Gruß Ursula
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 09:36   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von Ursula Beitrag anzeigen
Hallo kratzbaum,

der Betreute hat Vermögen verschenkt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Es war sein Wunsch sein Geld zu schenken. Also, was hat das mit der Betreuung zu tun, somal der ältere Herr zu dem zeitpunkt gar nicht unter Betreuung stand?
Ich habe den Eindruck, dass hier über das Vermögen des Betreuten áls Erbsache gestritten werden soll.

Gruß Ursula
Nein, das hast du jetzt nicht so richtig verstanden.

Der Betreute hat Geld verschenkt.
Das hat der Betreuer im Nachhinein erfahren und wurde sauer, da er später auch als Erbe in Frage kommt.
Daraufhin (nachdem der Betreuer von der Schenkung erfuhr) hat der Betreuer ein Schreiben im Namen des Betreuten aufgesetzt, dass die Schenkung auf das spätere Erbe anzurechnen sei.

Ist doch logisch, dass der Betreuer hier seine Felle davonschwimmen sieht, wenn die Schenkung auf das spätere Erbe angerechnet werden soll.
kratzbaum ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 11:21   #7
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo kratzbaum,

was sollte hier mißverständlich sein? Du hast geschrieben:

"So hat zB der Betreute noch weit vor seiner Betreuung seinem Enkel 40.000,- € geschenkt."

Das heißt doch klipp und klar, der ältere Herr stand nicht unter Betreuung als er sein Geld an den Enkel verschenkte. Es ist sein Geld, warum sollte er es nicht verschenken. Und er wußte, was er tat, es war sein Wille.
Der Betreuer ist jedenfalls nicht dafür da möglichst viel Geld für ein späteres Vererben zu sichern, er soll sich um die Angelegenheiten des Betreuten kümmern. Wenn der Betreute Vermögen hat, wird er selbst ja sogar von ihm bezahlt.

"...hat der Betreuer ein Schreiben im Namen des Betreuten aufgesetzt, dass die Schenkung auf das spätere Erbe anzurechnen sei."

ob dieses obige Schreiben rechtskräftig ist ohne notarielle Unterschrift, würde ich bezweifeln. Denn es ist fraglich, ob der Betreute wirklich diesen Wunsch so geäußert hat oder ob der Betreuer dies wünscht ohne den Betreuten miteinbezogen zu haben.
Wahrscheinlich ist es tatsächlich richtig einen neutralen Betreuer einzusetzen, wenn es hier schlußendlich bei der Betreuung nur darum geht sich am Erbe zu bereichern.

Gruß Ursula
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2008, 13:37   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

grundsätzlich konnte und kann der alte Herr so viel verschenken, wie er möchte.

Wenn aber igendwann die Finanzen des Betreuten nicht ausreichen, die Heimkosten zu zahlen, dann tritt das Sozialamt auf den Plan. Und die fordern das verschenkte Geld zurück, maximal 10 Jahre rückwirkend.

Wenn der Betreute nicht so vermögend ist, dass er auf Dauer seine Heimkosten selbst bestreiten kann, dann gibt es irgendwann nichts mehr zu erben.

Sollte der Betreute vermögend sein, ist fraglich, ob die Schenkung rechtlich in Ordnung war. Siehe auch Schenkung – Wikipedia

Die Schenkung bedarf der notariellen Beurkundung.

Ich würde die Angelegenheit dem Gericht schriftlich schildern und um Einsetzung eines neutralen Betreuers bitten.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2008, 07:59   #9
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von kratzbaum Beitrag anzeigen

Ist es möglich, um den Familienfrieden wieder herzustellen, dass das Gericht einen neutralen Betreuer hier einsetzt?
Es kann auch ein Kontrollbetreuer bestellt werden. Oder es können auch mehrere Betreuer eingesetzt werden, die gemeinsam handeln müssen.
Roy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2008, 00:59   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Also Roy, Betreuer überwacht Betreuer. Kontrollbetreuer?

Was ein Gewusel. Und wer bezahlt die Kosten für mehrere Betreuer, der eine hat Aufgabenkreis Gesundheit, der andere Geld?
Gruss mary
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreuerwechsel, entlassungsgründe, kontrolbetreuer, schenkung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27