Dies ist ein Beitrag zum Thema Unter welchen Bedingungen ist es möglich einen Betreuerwechsel durchzuführen? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ein älterer Herr, 79 Jahre alt, ist in ein Seniorenheim gekommen. Er ist krank und das Vormundschaftsgericht hat den Sohn ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
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Ein älterer Herr, 79 Jahre alt, ist in ein Seniorenheim gekommen. Er ist krank und das Vormundschaftsgericht hat den Sohn zum Betreuer bestellt. Jetzt herrscht aber in der Familie Knatsch. Die Schwester (also die Tochter des Betreuten) wirft dem Betreuer vor, er verletze die Vermögensinteressen seines Vaters. Er würde nur schon mal sein Erbe beiseite schaffen...usw...
Der Betreute 79-jährige ist eigentlich recht labil. Ihm ist es egal von wem er betreut wird. Jedenfalls sagt er in der Anhörung durch das Vormundschaftsgericht, er habe keine Probleme mit seinem Sohn als Betreuer. Ist es möglich, um den Familienfrieden wieder herzustellen, dass das Gericht einen neutralen Betreuer hier einsetzt? Muss man hierzu Beschwerde gegen den Beschluß einlegen oder wie geht man hier am besten vor? |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo kratzbaum,
natürlich ist es denkbar, dass das Gericht einen neuen Betreuer einsetzt. Aber worum geht es dir eigentlich? Der Betreute ist damit einverstanden, dass ihn sein Sohn betreut. Er hat kein Problem damit und hat dies auch in der Anhörung zu verstehen gegeben. Offensichtlich mißtraut der Betreute seinem Sohn auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht. Zur Zeit geht es überhaupt nicht um das Erben sondern um das Wohl des Betreuten. Er lebt und braucht sein Vermögen vielleicht zu Lebzeiten um seine Kosten zu decken. Der Familienfrieden wird nicht durch die Bestellung eines neuen Betreuers wieder hergestellt werden, vielmehr ist eine entsprechende Auseinandersetzung und Aussprache zwischen den Geschwistern notwendig und erforderlich. Gruß, Ursula |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
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Na ja, es sind noch viel mehr Dinge vorgefallen, auf die ich nicht in aller Länge eingehen wollte.
So hat zB der Betreute noch weit vor seiner Betreuung seinem Enkel 40.000,- € geschenkt. Dies hat der Betreuer (Onkel des Beschenkten) erfahren und wurde sauer. Ein paar Tage später hat er ein maschinengeschriebenes Schreiben aufgesetzt, wonach der Betreute erklärt, diese 30.000,- € seien auf das Erbe der Tochter (Mutter des Beschenkten) anzurechnen. -> Abgesehen, dass dies von der rechtlichen Seite her Quatsch ist, da kein formwirksamer letzter Wille, zeigt sich dadurch, dass es ihm mehr um eigene Vermögensinteressen geht. Der Betreute ist willfährig und unterschreibt sowas, nur um seine Ruhe zu haben. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
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Wie geht man vor, wenn man einen Betreuerwechsel möchte?
Soll man einen Antrag ans Vormundschaftsgericht stellen mit Begründung? Oder muss man gegen den bestehenden Beschluss Rechtsmittel einlegen? |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo kratzbaum,
der Betreute hat Vermögen verschenkt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Es war sein Wunsch sein Geld zu schenken. Also, was hat das mit der Betreuung zu tun, somal der ältere Herr zu dem zeitpunkt gar nicht unter Betreuung stand? Ich habe den Eindruck, dass hier über das Vermögen des Betreuten áls Erbsache gestritten werden soll. Gruß Ursula |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
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Zitat:
Der Betreute hat Geld verschenkt. Das hat der Betreuer im Nachhinein erfahren und wurde sauer, da er später auch als Erbe in Frage kommt. Daraufhin (nachdem der Betreuer von der Schenkung erfuhr) hat der Betreuer ein Schreiben im Namen des Betreuten aufgesetzt, dass die Schenkung auf das spätere Erbe anzurechnen sei. Ist doch logisch, dass der Betreuer hier seine Felle davonschwimmen sieht, wenn die Schenkung auf das spätere Erbe angerechnet werden soll. |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo kratzbaum,
was sollte hier mißverständlich sein? Du hast geschrieben: "So hat zB der Betreute noch weit vor seiner Betreuung seinem Enkel 40.000,- € geschenkt." Das heißt doch klipp und klar, der ältere Herr stand nicht unter Betreuung als er sein Geld an den Enkel verschenkte. Es ist sein Geld, warum sollte er es nicht verschenken. Und er wußte, was er tat, es war sein Wille. Der Betreuer ist jedenfalls nicht dafür da möglichst viel Geld für ein späteres Vererben zu sichern, er soll sich um die Angelegenheiten des Betreuten kümmern. Wenn der Betreute Vermögen hat, wird er selbst ja sogar von ihm bezahlt. "...hat der Betreuer ein Schreiben im Namen des Betreuten aufgesetzt, dass die Schenkung auf das spätere Erbe anzurechnen sei." ob dieses obige Schreiben rechtskräftig ist ohne notarielle Unterschrift, würde ich bezweifeln. Denn es ist fraglich, ob der Betreute wirklich diesen Wunsch so geäußert hat oder ob der Betreuer dies wünscht ohne den Betreuten miteinbezogen zu haben. Wahrscheinlich ist es tatsächlich richtig einen neutralen Betreuer einzusetzen, wenn es hier schlußendlich bei der Betreuung nur darum geht sich am Erbe zu bereichern. Gruß Ursula |
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#8 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
grundsätzlich konnte und kann der alte Herr so viel verschenken, wie er möchte. Wenn aber igendwann die Finanzen des Betreuten nicht ausreichen, die Heimkosten zu zahlen, dann tritt das Sozialamt auf den Plan. Und die fordern das verschenkte Geld zurück, maximal 10 Jahre rückwirkend. Wenn der Betreute nicht so vermögend ist, dass er auf Dauer seine Heimkosten selbst bestreiten kann, dann gibt es irgendwann nichts mehr zu erben. Sollte der Betreute vermögend sein, ist fraglich, ob die Schenkung rechtlich in Ordnung war. Siehe auch Schenkung – Wikipedia Die Schenkung bedarf der notariellen Beurkundung. Ich würde die Angelegenheit dem Gericht schriftlich schildern und um Einsetzung eines neutralen Betreuers bitten. Gruss Andreas |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Also Roy, Betreuer überwacht Betreuer. Kontrollbetreuer?
Was ein Gewusel. Und wer bezahlt die Kosten für mehrere Betreuer, der eine hat Aufgabenkreis Gesundheit, der andere Geld? Gruss mary |
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