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Krankenversicherung Eingliederungshilfe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenversicherung Eingliederungshilfe im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich betreue einen 20 Jährigen Mann, der aufgrund einer Alkoholembryopathie behindert ist. Bei ...


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Alt 18.09.2018, 10:53   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.01.2016
Ort: Stolberg (Rhld.)
Beiträge: 33
Standard Krankenversicherung Eingliederungshilfe

Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich betreue einen 20 Jährigen Mann, der aufgrund einer Alkoholembryopathie behindert ist. Bei Betreuungsbeginn lebte er bei Mitgliedern seiner Pflegefamilie und von ALG II. Dann habe ich ihn in eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe vermittelt. Hier stellte sich nun die Frage nach der Krankenversicherung. Das Jobcenter hier vor Ort hat die Leistung nach Aufnahme eingestellt und auf das Jobcenter am Ort der Einrichtung verwiesen. Aber kann er dort überhaupt SGB II Leistungen erhalten oder müsste der Landschaftsverband als Träger der Einrichtung und der Betreuung die KV Beiträge zahlen.
Die Pflegemutter fällt für Familienversicherung aus. Oder müsste er sich dann bei der leiblichen Mutter, zu der seit der Geburt kein Kontakt besteht versichern lassen.
Ein paar Denkanstöße wären hilfreich.

Schon jetzt Danke.

Dieter Tesche
DieterT. ist offline  
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Alt 18.09.2018, 14:06   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
müsste der Landschaftsverband als Träger der Einrichtung und der Betreuung die KV Beiträge zahlen.
Ja.
Das müsste sich bereits bei der Antragstellung der Kosten für die Einrichtung ergeben.


Zitat:
Oder müsste er sich dann bei der leiblichen Mutter, zu der seit der Geburt kein Kontakt besteht versichern lassen.
Dazu müsste man ja erst mal wissen wo diese wieder versichert ist. Wenn z.B. das sog. "falsche" KV Verhältnis besteht gibts keine Familienversicherung.
Kann sein das du vom LWV aufgefordert wirst das zu eruieren aber erst mal ist hier der Kostenträger in der Pflicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.09.2018, 17:11   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.01.2016
Ort: Stolberg (Rhld.)
Beiträge: 33
Standard Dank

Das hat mir schon sehr geholfen. Vielen Dank für die Hilfe.

Viele Grüße
DieterT. ist offline  
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Stichworte
eingliederungshilfe, familienversicherung, krankenversicherung

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