Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietkaution in Aph im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe eine Betreute in einem Alten und Pflegeheim. In dem Heim ist es so, das vor Einzug eine Mietkaution ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: Lübeck
Beiträge: 29
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Ich habe eine Betreute in einem Alten und Pflegeheim. In dem Heim ist es so, das vor Einzug eine Mietkaution in höhe von 2000 Euro hinterlegt werden muss. Rückwirkend zum Mai 2008 springt jetzt dass Sozialamt ein um die restlichen monatlichen Heimkosten zu bezahlen. Das Sozialamt hat bei der berechnung des Schonvermögens diese Mietsicherheit mit einbezogen. Dass Heim weigert sich aber mir diese Mietsicherheit auszuhändigen. Sollte sie Bedarf haben kann man von der Mietsicherheit was nehmen wurde mir mitgeteilt. Es MUSS jedoch ein rest von 1250 Euro auf diesem Mietkautionskonto bleiben. Ich bin der Meinung das dass Heim mir diese Mietkaution geben muss, da meine Betreute ja über ihr komplettes Schonvermögen verfügen können muss. Gibt es ein Gerichtsurteil zu diesem Thema, oder wer kann mir helfen dass die reizende Dame zu ihrem Geld kommt
Danke im vorraus ShagrathHL |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Leider kann ich Dir hier kein Gerichtsurteil so nennen.
Aber da das Sozialamt hier imbolviert ist, da stehen die Richtlinien im SGB XII. Hierzu könntest Du aber auch einmal bei Tacheles eV nach fragen. Die beschäftigen sich mit Sozialhilfe - Grundsicherung und Arge- sowie Arbeitsamt. Dort sind zwei nette User, die bei Sozialämter arbeiten, die hier Dir eine sichere Auskunft geben können. Viel Erfolg. |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
Schonvermögen ist für das Sozialamt und das Gericht von Interesse. Das Heim hat damit nichts zu tun. Der Betreiber sichert sich mit der Kaution finanziell ab (z.B. bei einem Todesfall). Das Sozialamt wird zunächst nicht zahlen, das Heim bedient sich für die Heimkosten an der Kaution, das Geld ist schnell weg. Hilft aber alles nichts, schau mal in den Heimvertrag. Wurde die Kaution dort vereinbart, kannst Du wohl nichts machen. Ist dort nichts vereinbart, kannst Du das Geld zurückfordern. Zur Not kannst Du ja mal mit einem Zeitungsreporter sprechen ... Problematisch ist in meinen Augen allerdings das Verhalten des Sozialamtes. Ich würde auf dieser Ebene mal recherchieren. Warum berücksichtigt das Sozialamt die Kaution nicht als Schonvermögen? Gruß Kohlenklu
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: Lübeck
Beiträge: 29
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Ich finde es nur eine schreiende ungerechtigkeit dass jetzt nur 600 Euro Schonvermögen bleiben. Und 2000 Euro im Heim liegen und man nur im Notfall auf 750 Euro davon zurückgreifen kann. Steht im Heimvertrag. War wegen der Klausel auch schon bei der Heimaufsicht, aber ausser mit nem guten Kaffee konnten die mir auch nicht wirklich helfen. Hab bei Tacheles mal ne Anfrage gemacht-Danke für den Tip!!!
Gruß ShagrathHL |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Warum bleiben nur 600 € Schonvermögen? Nach Deiner Schilderung sind es 2600 €. Das Sozialamt hat den Betrag anscheinend doch nicht berücksichtigt. Da passt etwas nicht in Deiner Beschreibung. Mit dem Geld kann man doch machen was man will. Wenn von diesen 2600 € ein Teil als Kaution an das Heim geht, wo ist das Problem. Das ist eine privatrechtliche Vereinbarung. Bei Anmietung einer Wohnung wird i.d.R. auch eine Kaution fällig. Da regt sich niemand drüber auf.
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#6 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: Lübeck
Beiträge: 29
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Dass Sozialamt rechnet die 2000 Euro mit rein ins Schonvermögen. Hab ich auch so geschrieben
. Dazu sind knapp 600 Euro auf dem Konto. Mein Verständniss von Schonvermögen geht davon aus, dass man darüber frei verfügen kann. Und dass geht halt nicht. Möchte halt nur dass meine Betreute voll über dass schonvermögen verfügen kann. Finde es sehr seltsam dass Heime überhaupt ne Kaution nehmen!!! |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
wir sollten es nicht auf die Spitze treiben , aber trotzdem: Über das Schonvermögen kann doch frei verfügt werden. Es wurde verfügt, davon die Kaution zu bezahlen. Mit der Kaution für das Heim stimme ich Dir zu. Es gilt aber zunächst Vertragsfreiheit. Gruß Kohlenklau
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#8 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: Lübeck
Beiträge: 29
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Hast nicht unrecht damit.
![]() Wenn jetzt aber Bedarf besteht und wir mit dem Geld anders verfügen wollen-kann dass Heim doch eigentlich nicht auf eine Summe von 1250 Euro bestehen?? |
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#9 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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[lach]
Denk doch mal nach. Es besteht ein Vertrag. Das ist die Grundlage.
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#10 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
ich rudere zurück. Im Heimgesetz wird dem Heimträger untersagt, sich von SGB XII-Leistungsempfängern Geldleistungen gewähren zu lassen. Guckst Du hier: HeimG - Einzelnorm Unter der neuen Situation (Sozialamt zahlt einen Teil der Heimkosten) könnte man wohl die gesamte Summe zurückfordern. Gruß Kohlenklau
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