Dies ist ein Beitrag zum Thema Telefonabzocke im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin der Betreuer meines Onkels, der bei mir mit im Haus wohnt.
Er hat Einwilligungsvorbehalt.
Ständig werden Beträge ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 2
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Hallo,
ich bin der Betreuer meines Onkels, der bei mir mit im Haus wohnt. Er hat Einwilligungsvorbehalt. Ständig werden Beträge von Lotteriegesellschaften von seinem Konto abgebucht. Ich lasse die Abbuchungen immer von der Bank stornieren. Nur ist dies langsam zu einer nervenden Angelegenheit geworden. Ich warte ja nur drauf, dass irgendwann mal ein Geldeintreiber vor der Tür steht. Vielleicht spricht sich das dann genau so schnell herum wie seine Kontonummer. Welche Erfahrungen habt Ihr damit? Liebe Grüße Jusper |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 34
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Hallo Jasper,
ich habe eine Betreute, der es genauso geht. Auch ich habe Einwilligungsvorbehalt. Das Problem dieser gewinnspielfirmrn ist, daß sie meist irgendwo im Ausland sitzen und kaum belangbar sind. Aber soweit ich weiß sind alle Geschäfte,die dein Onkel tätigt durch den EWV sowieso nicht rechtgültig. Ich habe nächste Woche termin bei einer Anwältin mit meiner Betreuten um u.a. genau dies zu klären. Dann näheres LG Sabine |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 252
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Ich neige immer zu möglichst praktischen Lösungen. Ich hatte solch einen Fall zwar noch nie, aber ich würde jetzt versuchen, meinem Betreuten einen Anrufbeantworter zu installieren, der spätestens nach dem ersten Klingeln -besser aber direkt- die Anrufe annimmt. Wenn die Gewinnspielleute den AB hören sind sie meistens ganz schnell wieder weg. Die Verwandten hingenen warten doch eine Weile, ob nicht doch noch jemand drangeht......
Grüße, Flafluff. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 2
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Hallo Sabine,
schön, dass hier noch wer diese Erfahrungen hat und mir geantwortet hat. Ja, diese Geschäfte sind ungültig, so lange Du nicht die Unterschrift unter den Vertrag gemacht hast. Die Lottofirmen sind ja klever. Die Vertragsbestätigung erhält man erst nach 15 Tagen, wo mit die Widerrufsfrist von 14 Tagen verstrichen ist. Wer da keinen EWV hat, ist echt am Ars.... und es wird teuer oder man hat die Laufereien mit den Anwälten.Einmal gab es Mecker, weil ich die Abbuchung rückgängig gemacht habe. Der Firma GEWINNMAX konnte ich zumindest eine Mail mit volgendem Inhalt schicken (viele solcher Firmen sind ja nicht erreichbar oder nur unter kostenpflichtigen Hotlines): "Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der gesetzliche Betreuer von Herrn ......... und hab die Rückbuchungen vom 12.03.2008 und 15.04.2008 veranlasst. Herr .......... verfügt über einen Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge nach § 1903 BGB. Da ich einem Vertrag zwischen Ihnen und Herrn ............ nicht zustimme, ist dieser nichtig. " Sie wollten dann zwar noch eine Kopie der Bestellungsurkunde habe, aber selbst die habe ich eingescannt und per Mail verschickt. Dafür noch Porto zu zahlen, habe ich nicht eingesehen. Ich wünsche mir echt mal, dass ein Geldeintreiber bei uns vor der Tür steht. Wenn der sich dann nicht gleich vom Acker macht, zeige ich ihm mal, wo für meine Wauzis die Zähne haben ![]() Liebe Grüße Holger P.S.: das mit dem Anwalt kannst Du Dir bestimmt sparen. |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 34
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Hallo Holger,
da ich die Betreuung gerade erst übernommen habe, ist es leider so, daß es nicht nur darum geht, sondern auch um diverse Forderungen diverser Inkassofirnmen, die Geld haben wollen, aus der Zeit vor Betreuung.... ..nun werde ich versuchen diverse Forderungen niederschlagen zu lassen.... .....leider wollte mir meine Klientin den termin morgen bei der Anwältin absagen, da sie morgen besuch aus Kanada bekommt von einem, der ihr den Gewinn vorbei bringt.... ...da es nicht einfach einzuschätzen ist, ob es tatsächlich solche Sch.... gibt, die den Menschen so ein Müll erzählen oder ob meine Klientin es einfach selbst nur innerlich so erlebt ist der Umgang und Bewältigung dieser Aufgabe recht schwer... ...ich arbeite da mit allen Tricks ...näheres die Tage LG Sabine |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 34
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Hallo Holger,
endlich noch mal ein Kurzbericht nach Anwalt. Die Anwältin wird nun alle Inkassos, alle Forderungen aufgrund der Tatsache bestreiten, daß meiner Klientin aufgrund ihres Krankheitsbildes garnicht bewußt war, was sie da alles am Telefon zugesagt hat. Interessanterweise hatten auch schon 3 Büros allein aufgrund der Tatsache, daß meine Klientin betreut ist ihre Forderungen zurück gezogen. Auf jeden Fall ist die Vorgehensweise dieser Firmen in meinen Augen kriminell und ich bin froh, daß wahrscheinlich keine von diesen Firmen einen Pfennig sehen wird. Ich hatte mal eine andere Klientin die bezahlte für eine Multimediaflatrate, obwohl sie noch nicht mal gehört hatte, daß es Internet überhaupt gibt! Welches A.... verkauft einer 88zig jährigen eine Internetflatrate? und das ohne PC? Manchmal könnte ich ![]() Bis dann mal LG Sabine |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Cecilie 1966,
wir haben auch diese Telefonabzockerei kennengelernt. Meine Mutter, die all diesen "freundlichen" menschen nichts abschlagen konnte, ließ sich auf sämtliche Verträge ein, die ihr unterbreitet wurden. Manche Firmen reagierten auf unsere Einwände positiv und stellten sofort die Lieferungen ein, stornierten selbst die abgeschlossenen Verträge. Andere stellten sich stur wie wir dann auch. Sie riefen einfach weiterhin an, schickten Zeitschriften und riesige Flaschen Sekt. Die Zeitschriftenverlage selbst, die wir damals auch anriefen, konnten nichts gegen diese aggressive Form der Werbung unternehmen. Wir haben schließlich die Zeitschriften gesammelt, ablehnende Briefe mit Begründung an die Inkassofirmen versandt, mit Rechtsanwalt gedroht, das hatte Erfolg außer bei einer Firma. Die Zeitschrift hat meine Mutter bis zu ihrem Tod zugeschickt bekommen, da war nichts zu machen. Allerdings war es finanziell zu verkraften und letztendlich ein geringerer Schaden als die Aufregungen die vorhersehbar entstanden wären. Viel Erfolg bei deinen Bemühungen. Liebe Grüße, Ursula |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 40
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Hi,
ach ja, die Telefonabzocke ist mir leider auch bekannt. Ich betreue einen demnzkranken alten Mann, bei dem ständig das Telefon klingelt und er belästigt wird. Als allererstes habe ich seine Rufnummer gewechselt, ohne Telefonbucheintrag, damit da erstmal ein Riegel vorgeschoben wird. Dann habe ich einen Postnachsendeauftrag gemacht, nu krieg ich den ganze Schrott ^^ Dann hab ich seinen Stapel Werbepost mitgenommen und bin das wirklich stundenlang durchgegangen und habe die Emailadressen von den "Firmen" gesucht. Hab dann eine allgemeine Email an alle Adressaten auf einmal geschrieben, dass ich den jeweiligen Vertrag widerrufe und ich überhaupt erst einmal den schriflichen Vertrag bzw. die schriftliche Belehrung über die Widerrufsfrist sehen will, die mein Klient unterschrieben haben soll. Wenn das nicht erfolgt ist, dann kann man immer noch widerrufen, auch wenn die Frist rum ist. Ich habe in die Email geschrieben, dass der Vertrag dann sowieso nichtig ist, wenn das nicht erfolgt ist. Schaut mal hier beispielsweise: "Was tun nach Ablauf der Widerrufsfrist?Ist die zwei- bzw. vierwöchige Widerrufsfrist versäumt, ist der Vertrag normalerweise gültig und kann nicht mehr widerrufen werden. Aber selbst dann lohnt genaues Hinschauen: Unternehmen müssen Verbraucher nämlich beim Abschluss eines solchen Vertrages über das Widerrufsrecht informieren - und zwar in Textform - per E-Mail, Fax oder Post. Ebenso in Textform muss es Informationen zu den Einzelheiten des Vertrages, zum Unternehmen und zur angebotenen Leistung geben. Wird der Käufer erst nach Abschluss des Vertrages über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Erhält der Kunde gar keine Information darüber, hat er ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Praktisch heißt das: Man kann bei fehlender Information über das Widerrufsrecht auch nach den zwei Wochen aus dem Vertrag aussteigen. Dass der Verbraucher sich über das Widerrufsrecht, die Details zum Vertrag und zum Anbieter ohne Probleme informieren konnte, muss der Anbieter nachweisen" Quelle: Telefonwerbung: Mehr Schutz für die Verbraucher Wenn dann jetzt noch Post kommt, dann kopiere ich auf die Rückseite den Betreuerausweis, verweise handschriftlich auf meine Email und schreib noch einmal, dass ich den schriftlichen Vertrag zwischen dem Anbieter und zu Betreuenden sehen möchte, tacker das ganze zu und schick das zurück an Absender (ich schmeiß dafür nicht noch Briefmarken raus). Einige haben eine Bestätigung geschickt, dass mein Klient gelöscht ist und sie keine Forderungen mehr haben, andere melden sich überhaupt nicht mehr. Ich denke, da muss man genauso hartnäckig bleiben wie die. Immer schön alles zurück an Absender... Liebe Grüße, Angela |
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