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schneller Betreuerwechsel, aber wie?

Dies ist ein Beitrag zum Thema schneller Betreuerwechsel, aber wie? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Allerseits! Ich hab da mal ne Frage....wie wäre es, wenn: Ein Betreuter seinen Berufsbetreuer wegen "unüberwindbarer persönlicher Differenzen" und ...


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Alt 17.08.2008, 00:37   #1
Gesperrt
 
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Ort: in einer großen Stadt
Beiträge: 3
Standard schneller Betreuerwechsel, aber wie?

Hallo Allerseits!

Ich hab da mal ne Frage....wie wäre es, wenn:

Ein Betreuter seinen Berufsbetreuer wegen "unüberwindbarer persönlicher Differenzen" und auch, weil "das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht" schnell und unverzüglich wechseln würde wollen?
Nehmen wir an, der Betreute möchte seinen langjährigen, aber getrennt lebenden Ehepartner als Betreuer einsetzen. Nehmen wir auch an, der Ehepartner übernimmt schon seit Jahren die Haushaltspflege für den Betreuten, die per Krankenkasse in Pflegestufe 1 genehmigt wurde.
Möglicherweise hat der Betreuer versäumt, dem Betreuten seit über einem Jahr die Kopien der Kontoauszüge zu übergeben, wie er es früher immer tat, sodaß der Betreute nun keinen wirklichen Überblick über seine Ersparnisse mehr hat.
Nun nehmen wir mal an, der Betreute hat sich darüber beschwehrt und bekommt plötzlich kurz nach der Beschwerde seine monatlichen Unterhaltszahlungen nicht mehr in vollem Umfang sondern um satte 60% gekürzt und weit verspätet ausbezahlt, jedoch begründet der Betreuer das nicht sinnvoll und nachvollziehbar.
Nun stellt sich mir die Frage, wenn der Betreute nun kein Geld mehr hätte um seine monatlichen Ausgaben zu finanzieren, weil er ja mit der pünktlichen Auszahlung seines Betrages gerechnet hat, tja was macht dann solch ein Betreuter? Er stünde ja praktisch mittelllos da, obwohl genug Geld auf seinem Konto sein müßte!

Nehmen wir an, er wurde vom Betreuer auch noch informiert, daß auch all seine Ersparnisse aus unerfindlichen Gründen nicht mehr vorhanden sind. Quittungen über eine Auszahlung an den Betreuten oder an Gläubiger könnte der Betreuer sicherlich nicht vorweisen. Schulden hätte der Betreute auch nicht.

Was könnte der Betreute jetzt schnellstmöglichst machen um seine persönlichen und lebensnotwendigen Wünsche - auch gerne mit Hilfe des Gericht - durchzusetzen?

Edit: Nehmen wir an, der Betreute hat die Betreuung freiwillig angeregt. Kann er sie dann auch freiwillig schnell beenden, wenn er voll geschäftsfähig ist?

Lieben Gruß, Sputnik

Geändert von Sputnik (17.08.2008 um 00:58 Uhr)
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Alt 17.08.2008, 14:54   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo Sputnik,

hört sich ja abenteuerlich an.

Zitat:
Zitat von Sputnik Beitrag anzeigen
Nun stellt sich mir die Frage, wenn der Betreute nun kein Geld mehr hätte um seine monatlichen Ausgaben zu finanzieren, weil er ja mit der pünktlichen Auszahlung seines Betrages gerechnet hat, tja was macht dann solch ein Betreuter? Er stünde ja praktisch mittelllos da, obwohl genug Geld auf seinem Konto sein müßte!
a.) Rücksprache mit dem Betreuer, warum weniger Geld zur Verfügung steht
b.) Gibt es keine Antwort oder ist diese nicht plausibel, Vorsprache bei Gericht und Bitte um ein gemeinsames Gespräch unter Anwesenheit des Rechtspflegers.

Zitat:
Zitat von Sputnik
Nehmen wir an, er wurde vom Betreuer auch noch informiert, daß auch all seine Ersparnisse aus unerfindlichen Gründen nicht mehr vorhanden sind. Quittungen über eine Auszahlung an den Betreuten oder an Gläubiger könnte der Betreuer sicherlich nicht vorweisen. Schulden hätte der Betreute auch nicht.
Handelt es sich bei dem Betreuer um einen nahen Angehörigen, der von der Rechnungslegung gegenüber dem Gericht befreit ist?
Wenn der Betreuer nicht "befreit" ist, dann ist er gegenüber dem Gericht rechenschaftspflichtig. Der Betreute hat als Verfahrensbeteiligter das Recht auf Akteneinsicht und kann die Rechnungslegung bei Gericht einsehen. Damit dürfte sich der Verbleib des Geldes klären.

Zitat:
Zitat von Sputnik
Was könnte der Betreute jetzt schnellstmöglichst machen um seine persönlichen und lebensnotwendigen Wünsche - auch gerne mit Hilfe des Gericht - durchzusetzen?
Wenn das Verhältnis zum Betreuer gestört ist, wird nur unter Vermittlung des Gerichts eine Lösung möglich sein. Es sollte Rücksprache mit dem Rechtspfleger genommen werden und um die kurzfristige Ansetzung eines gemeinsamen Gesprächtermins gebeten werden.

Zitat:
Zitat von Sputnik
Edit: Nehmen wir an, der Betreute hat die Betreuung freiwillig angeregt. Kann er sie dann auch freiwillig schnell beenden, wenn er voll geschäftsfähig ist?
Das kommt auf den Grad der geistigen Einschränkung oder der hirnorganischen Abbauprozesse an. Es stellt sich doch die Frage, warum die Betreuung eingerichtet wurde. Wenn der Betreute seine Angelegenheiten selbständig regeln kann, dann ist die Einrichtung der Betreuung rechtswidrig und muß aufgehoben werden. Möglicherweise kann eine andere nahestehende Person aus einer Vollmacht heraus die Angelegenheiten regeln.
Eine andere Möglichkeit wäre die Ablösung des jetzigen Betreuers. Sollte es tatsächlich zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen sein, dann wird ein Kontrollbetreuer eingesetzt oder der Betreuer wird entlassen, weil er ungeeignet ist. Sollte die Notwendigkeit der weiteren rechtlichen Betreuung gesehen werden, dann kann eine andere Person als Betreuer eingesetzt werden. Bei der Auswahl dieser Person soll dem Wunsch des Betroffenen gefolgt werden.

Schöne Grüße
kohlenklau
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Alt 18.08.2008, 01:42   #3
Gesperrt
 
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Ort: in einer großen Stadt
Beiträge: 3
Standard

Hallo Kohlenklau, ( welch schöner Nick)

natürlich ist wieder alles rein fiktiv:

Es handelt sich um meinen Mann der mich entlasten wollte, weil ich mittelprächtig herzkrank bin und ihn Pflege (Pflegestufe 1 genehmigt, aber weitaus umfangreicher)
Mein Mann wollte mir nicht noch umfangreiche Behördengänge und Schreibkram aufbürden und zu dem damaligen Zeitpunkt war ich zugegeben selbst schwer krank. Sein Arzt riet ihm dazu und ebenfalls ein befreundeter Sozialarbeiter.

Er hat eine ungeklärte Erkrankung. Vermutlich auf Grund eines jahrelang unerkannten Vitaminmangels. Das wurde aber erst vor kurzem herausgefunden.
Seine Intelligenz ist normal gut ( ich kann mich nicht beschweren) er hat keinen hirnorganischen Verfall.

Er leidet unter einem Anfallsleiden. Entweder schläft er ein ähnlich wie ein Narkoleptiker oder er krampft mit eingeschränktem Bewußtsein. Letzteres erst neuerdings, seit er die Vitamine gespritzt bekommt.

Außerdem kann er seit 2 Jahren permanent nicht sprechen. Sobald er es versucht, kippt er bewußtlos um. Aber er unterhält sich gerne auch mit Fremden mit Zettel und Stift bzw. Laptop. Wenn es besonders schnell gehen soll, auch schon mal "mit Händen und Füßen".
Seine gesamte Motorik ist stark eingeschränkt und oft verlangsamt.
Früher hatte er viele Anfälle, am Anfang diesen Jahres war er mehr bewußtlos wie wach und wäre laut Aussage des neu hinzugezogenen Neurologen auch bald gestorben, wäre der Vitamin B 12 Mangel nicht doch noch erkannt worden.

Seit er die Spritzen bekommt, geht es ihm sehr viel besser. Solange er wach ist, kann er völlig vernünftig für sich entscheiden. Er ist fähig, Briefe zu verfassen, einen Teil der Behördengänge zu übernehmen, Gesprächen zu folgen und sinngemäß in ganzen Sätzen (schreibend) zu antworten. Es dauert halt ein bischen.

Da die meisten Menschen leider keine Geduld haben und er bei Streß neigt, einen Anfall zu bekommen (inzwischen wird er nicht mehr bewußtlos, nur noch die Motorik läßt schwer nach), bat er freiwillig um die Betreuung, die ihm gewährt wurde.

Leider hat das Gericht einen Gutachter bestellt, der sofort eine Erkrankung aus dem Bereich von F 40 ff. feststellte.

Jeder neurologische Facharzt bestätigte mir, daß dies ein Fehlgutachten sei und seine Einschränkungen rein neurologisch und nicht psychiatrisch begründet seien.

Der Gutachter kam zu dem Schluß, daß mein Mann uneingeschränkt geschäftsfähig sei, er sein Tun und Handeln in vollem Umfang einschätzen kann und nicht in seiner Intelligenz eingeschränkt ist.

Das Gutachten wird alle zwei Jahre vom Gericht neu angefordert um die Bedürftigkeit einer weiteren Betreuung festzustellen. Weiterhin sei mein Mann auf seinen freien Willen hin unter Betreuung!
Die Betreuung soll praktisch alle Bereiche absichern, insbesonder Vetretung bei Behörden, Finanzregelung und Krankenfürsorge.

Könnte er das jetzt aufheben lassen ( unüberwindbare Schwierigkeiten mit dem Berufsbetreuer) und rein über Vollmachten etc. seine Angelegenheiten weitestgehend selbst regeln? Bis zur Betreuung haben wir schließlich auch alles immer pünktlich geregelt/bezahlt.
Oder, falls dies nicht möglich ist, darf ich als Ehefrau die Betreuung übernehmen? Wie schnell geht das?

Es verschwindet tatsächlich für uns nicht nachvollziehbar und unbegründet! jede Menge seines Barvermögens. Er ist derzeit wirklich mittellos wegen dieser unbegründeten Kürzung und wichtige Termine werden ihm durch den Betreuer nicht rechtzeitig oder garnicht mitgeteilt bzw. von diesem nicht wahrgenommen. (z.B. wegen Pflegegeld, Versorgungsamt, amtsärztliche Untersuchungen wg. Frührente, div. Anträge etc.)
Ich muß im täglichen Leben alles zusammen mit und für meinen Mann regeln, was der Betreuer "verschusselt" hat.

Mein Mann möchte unbedingt diesen Betreuer schnell loswerden. denn er vertraut ihm in keinster Weise mehr.
Sputnik ist offline  
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Alt 18.08.2008, 15:24   #4
Einsteiger
 
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Beiträge: 11
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Hallo allerseits,

du kannst das Amtsgericht anrufen, mit dem zuständigen Rechtspflegerin besprechen und dies dann per Post nochmals alles schreiben. Und zusätzlich gleich um wechsel bitten. dies wird ca. innerhalb von 3 Monaten passieren. Bei mir hat es schneller gedauert, weil ich die Rechtspflegerin jede Woche 2 Mal angerufen habe.
Kreuzberger123 ist offline  
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Alt 18.08.2008, 19:11   #5
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo Sputnik,

meine Erachtens ist der schnellste Weg einen Betreuerwechsel zu erreichen, einen neuen selbst gewählten Betreuer vorzuschlagen und darzulegen, dass das Verhältnis mit dem jetzigen Betreuer untragbar ist.

Das Gericht muss den Wünschen des Betreuten nachgehen. Falls dies der erste Wechselwunsch ist, wird diesem mit Sicherheit entsprochen.

Karla
Karla ist offline  
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Alt 18.08.2008, 19:45   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo Sputnik,

Zitat:
Zitat von Sputnik
Könnte er das jetzt aufheben lassen ( unüberwindbare Schwierigkeiten mit dem Berufsbetreuer) und rein über Vollmachten etc. seine Angelegenheiten weitestgehend selbst regeln? Bis zur Betreuung haben wir schließlich auch alles immer pünktlich geregelt/bezahlt.
Oder, falls dies nicht möglich ist, darf ich als Ehefrau die Betreuung übernehmen? Wie schnell geht das?
das gestörte Verhältnis zum Berufsbetreuer ist für eine Aufhebung der Betreuung nicht entscheident. Mit dieser Begründung kann ein Wechsel der Betreuung beantragt werden.
BGB - Einzelnorm

Ob die Betreuung aufgehoben werden kann, muß u.U. mit einem neuen ärztlichen Gutachten geklärt werden. Das Gericht wird dabei aber auch den Zeitraum zur nächsten planmäßigen Überprüfung berücksichtigen.

Wer hat denn den Antrag auf Einrichtung der Betreuung gestellt?

§ 1908b, Abs. 1 u. 3
BGB - Einzelnorm

§ 1908d, Abs. 2
BGB - Einzelnorm

Der jetzige Betreuer ist nach § 1897, Abs. 6 BGB verpflichtet, dem Gericht Deine Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung anzuzeigen (soweit Du dem Betreuer gegenüber Deine Bereitschaft geäußert hast):

BGB - Einzelnorm

Das Gericht wird allerdings prüfen, ob Du zur Übernahme der Betreuung geeignet bist (§ 1897, Abs. 1 BGB). Der folgende Passus spricht zunächst dagegen

Zitat:
Zitat von sputnik
Es handelt sich um meinen Mann der mich entlasten wollte, weil ich mittelprächtig herzkrank bin und ihn Pflege (Pflegestufe 1 genehmigt, aber weitaus umfangreicher)
Mein Mann wollte mir nicht noch umfangreiche Behördengänge und Schreibkram aufbürden und zu dem damaligen Zeitpunkt war ich zugegeben selbst schwer krank. Sein Arzt riet ihm dazu und ebenfalls ein befreundeter Sozialarbeiter.
Es wäre also zu prüfen, ob sich Dein Gesundheitszustand zwischenzeitlich verbessert hat.

Über die Dauer des Verfahrens kann man nur spekulieren. Wie dringlich erachtet das Gericht die Angelegenheit, muß ein neues Gutachten erstellt werden, wie verhält sich der jetzige Betreuer, ...?

Insbesondere wegen der finanziellen Situation solltet ihr aber kurzfristig beim Rechtspfleger vorsprechen, um Einblick in die Unterlagen zu bekommen.

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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betreuerwechsel, betrug, rechenschaftspflicht, rechnungslegung

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