Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Rechtsfragen womit ich nicht Klar Komme

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsfragen womit ich nicht Klar Komme im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Uli_bn mein schwager hat nur die betreuung fur gesundheitwesen und das aufenthalts bestimmungsrecht also nicht für die ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 28.08.2008, 09:45   #11
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Zitat:
Zitat von Uli_bn Beitrag anzeigen
mein schwager hat nur die betreuung fur gesundheitwesen und das aufenthalts bestimmungsrecht also nicht für die fianziellen anliegen
und deshalb wird er auch keine auskünfte bei den banken bekommen.
ups, das ist natürlich ein Problem. Dann könnt Ihr aber dem Gericht mitteilen, daß mangels Vollmacht keine Auskünfte zu bekommen sind und abgewartet werden muß, bis Deine Frau wieder ansprechbar ist. Das sollte eigentlich kein Problem sein.

Zitat:
Zitat von Uli_bn Beitrag anzeigen
zu der eilsache betreff das fax das hätte auch an dem sonntag also einen tag nach dem es gesendte wurde raus geschickt werden können denn da war ich wieder aus dem krankenhaus raus.
Ja, natürlich. Aber es ist anders abgelaufen und -ganz platt ausgedrückt, auch wenn ich Deinen Ärger gut nachvollziehen kann- nicht mehr rückgängig zu machen. Da könnt Ihr jetzt nur versuchen, das Beste daraus zu machen.

Die Ansicht von Straciatellamaus "Sie sollten Ihren Ärger über das Gericht und die Gesetzgebung nicht im Vormundschaftsgericht bekannt geben. So wie es in den Wald hinein schallt..." teile ich übrigens nicht so ganz. Man mMn darf durchaus äußern, was einen ärgert, Gericht hin oder her.

Frauke
(die sich gerade sehr an die Notwendigkeit von Vorsorgevollmachten erinnert fühlt)
Frauke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2008, 11:49   #12
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Frauke
Die Ansicht von Stracciatellamaus "Sie sollten Ihren Ärger über das Gericht und die Gesetzgebung nicht im Vormundschaftsgericht bekannt geben. So wie es in den Wald hinein schallt..." teile ich übrigens nicht so ganz. Man mMn darf durchaus äußern, was einen ärgert, Gericht hin oder her.
Sie können dem Gericht natürlich mitteilen was Sie wollen! Dennoch könnte es höchst ungeschickt sein, seinem vorläufigen Ärger im Gericht Luft zu machen!

Das ist lediglich ein von mir gut gemeinter Rat! Muß man aber nicht beherzigen!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2008, 16:28   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 6
Standard

Ich danke für die Antworten auf meine Fragen....
und ich überlege ob ich mich nicht mal mit unserem Bundestagsabgeordenten darüber unterhalten soll das in einem fall wie bei mir der Ehepartner oder wenn jemand nicht verh.ist die Eltern vom Gericht über eine Betreuung benachrichtigt werden sollte denn ich sehe das als Gesetzeslücke vor allem in der Ehe. Denn wenn der Betreuer beschließt das der Betreute in ein Pflegeheim soll, dann wird der Ehepartner vom Gesetz ja auch zur Kasse gebeten. Es sei denn der Partner ist schlau und treibt es auf die Spitze und bezieht dann Harz4 man geht nicht mehr arbeiten damit die Allgemeinheit zahlen muß.
Aber dazu bin ich nicht schlau genug um Harz4 zu beantragen
Gruss
Uli
Uli_bn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 00:59   #14
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Zitat von Uli_bn
"mein schwager hat nur die betreuung fur gesundheitwesen und das aufenthalts bestimmungsrecht also nicht für die fianziellen anliegen
und deshalb wird er auch keine auskünfte bei den banken bekommen."

Das ist sicherlich richtig. Möglicherweise möchte das Gericht die Auskunft über vorhandenes Vermögen nicht wegen eines Aufgabenkreises Finanzen sondern wegen der Gebührenfestsetzung.
Geben Sie bekannt was Sie wissen und teilen Sie dem Gericht oder Ihrem Schwager als Betreuer mit, warum Sie von der Bank keine Auskünfte erhalten.

MfG
ars
ars ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 21:48   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Uli, ich halte es auch für ne Gesetzeslecke, wenn eine Betreuung beantragt wurde, durchgeht, der Beschluss ist erst mal für 1/2 Jahr da, dass dann Wochen später die Aufstellung gemacht wird vom Betreuer, Möbel, Einkommen, Sparguthaben usw. Und dann kommt das Gericht sagt: ätsch-bätsch, kostet doch was, die Stunde soundsoviel. Muss bezahlt werden.

Keine Hinweise im Betreuungsbeschluss, nix. Aber später kommt der Hammer. Wehe dem, die Betreuung wird dann auf 2 Jahre verlängert und später auf 5 Jahre. Dann ist das Geld weg.

Meine Tochter hatte keinerlei Rücklage, nur ihr "Einkommen". Und davon wollte sie auch mal auch um die 180 € für Betreuungskosten abzwacken. Da hättet ihr mal sehen sollen, wie sich mary gewehrt hat.

Letztendlich hat die Rpfl. mitgeteilt, die Betreute braucht sich nicht an den Kosten zu beteiligen. Ich habe ihr die Kostenrechnung des RA zugeschickt.

Weil sie vorher hätte prüfen müssen, ob dieses Einkommen anrechnungsfähig ist. Aber davon hatte die Dame Null Ahnung. Seitdem hat sie sich nie mehr gerührt mit "ihrem Ansinnen an Beteiligung".

Mary
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2008, 13:27   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 74
Standard Vermögensverzeichnis vom Gesundheitsbetreuer?

Hallo; habe ich das richtig verstanden, der Schwager hat nur den Aufgabenkreis Gesundheitssorge, nicht aber die Vermögenssorge, soll jetzt aber ein komplettes Vermögensverzeichnis nach § 1802 BGB vorlegen? In einem solchen Fall gibts aber einen ganz großen Irrtum bei Gericht. Denn das Verzeichnis kann nur derjenige erstellen, der in der Vermögenssorge gesetzlicher Vertreter ist, siehe § 1902 BGB. Offenbar hat man da entweder nicht auf die Aufgabenkreise geschaut oder interpretiert den § 1908i BGB (der die Vormundschaftsbestimmungen sinngemäß auf Betreuer anwendet) falsch. Denn ein Betreuer entspricht an dieser Stelle nur dann einem Vormund, wenn er die Vermögenssorge hat. Das Ansinnen des Gerichtes, eine Berechnungsgrundlage für Gerichtskosten (§§ 92 ff. Kostenordnung) zu bekommen in allen Ehren, aber das kann keine Gesetzesverletzung rechtfertigen. Keine Behörde und kein privates Unternehmen (Bank, Versicherung etc.) darf einem Betreuer, der nicht die Vermögenssorge hat, Auskunft über Ansprüche, Kontostände usw. geben.

Siehe hierzu unter:
Vermögensverzeichnis ? Betreuungsrecht-Lexikon

Und ansonsten kann ich nur raten, als Ehemann einen Antrag auf Betreuerwechsel zu stellen (wenn der SChwager unkooperativ ist) und die Betreuung auf die Vermögenssorge auszudehnen, wenn eben keine Kontovollmacht besteht und zu erwarten ist, dass die Ehefrau noch längere Zeit nicht kommunikationsfähig ist.



__________________
Gruß
H.Deinert

Weitere Infos:
http://wiki.btprax.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
angehörige, betreuung, einrichtung der betreuung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27