Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsfragen womit ich nicht Klar Komme im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ich bin neu hier im Forum...
zu meiner ersten Frage: warum wird ein Ehepartner vom Gericht nicht informiert das ...
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Gesperrt
Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 6
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Hallo ich bin neu hier im Forum...
zu meiner ersten Frage: warum wird ein Ehepartner vom Gericht nicht informiert das der andere Ehepartner einen Betreuer hat. meine zweite Frage: Ich würde gerne die Betreuung meiner Frau übernehmen und habe den Antrag bei Gericht gestellt und das Gericht hat den Antrag dem derzeitigen Betreuer zugesandt ist das überhaupt rechtens? |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Tag!
Mir scheint es gibt ein Kommunikationsproblem zwischen Ihnen und Ihrer Frau, kann das sein? Leben Sie vielleicht getrennt? Schildern Sie den Sachverhalt ausführlicher, dann kann man Ihnen sagen, was "rechtens" ist. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 6
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Also wir hatten eine Unfall mit dem Motorrad da wir in zwei verschiedenen Krankenhäusern aufgenommen wurden hatte ich meine Schwager gebeten für die Erstversorgung bei den Ärzten das ok zugeben. Sie hatte ein schweres Schädelhirntrauma und die Schädeldecke mußte geöffnet werden. Ich selber habe täglich mit der Klinik telefoniert und dem Arzt nach einer Woche gesagt das ich am nächsten Tag aus dem Krankenhaus entlassen werde. Das Krankenhaus hat Nachmittags, es war Samstags,nach dem Telefonat den Antrag auf Betreuung per Fax an das Gericht geschickt, es ging um einen Luftröhrenschnitt wegen der bessere beatmung doch dieser Eingriff ist erst eine Woche nach dem Fax gemacht worden. Ich habe unberechtigter weise die Post meiner Frau geöffnet und dadurch erfahren das sie eine Betreuer hat. Ich habe dann bei Gericht den Antrag auf Betreuung gestellt und diese Schreiben hat man dem derzeitigen Betreuer zugeschickt. Der derzeitige Stand der Dinge ist meine Frau ist zur Zeit nicht Ansprechbar. Und ein Anschreiben vom Gericht habe ich bis heute nicht bekommen.
Geändert von Uli_bn (27.08.2008 um 17:14 Uhr) |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
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Moin Uli
Danke, dass Du mehr geschrieben hast. Ich schreibe einfach zwischen deine Zeilen, was mir so einfällt: "Also wir hatten eine Unfall mit dem Motorrad da wir in zwei verschiedenen Krankenhäusern aufgenommen wurden hatte ich meine Schwager gebeten für die Erstversorgung bei den Ärzten das ok zugeben." Das kannst du grundsätzlich nur für dich selber veranlassen. Deine Schwager kannst du nach dem Gesetz nicht für deine Frau beauftragen. "Sie hatte ein schweres Schädelhirntrauma und die Schädeldecke mußte geöffnet werden. " Das können bzw. müssen die Ärzte im Rahmen der Notfallhilfe tun auch ohne Genehmigung, Betreuer etc. "Ich selber habe täglich mit der Klinik telefoniert und dem Arzt nach einer Woche gesagt das ich am nächsten Tag aus dem Krankenhaus entlassen werde. Das Krankenhaus hat Nachmittags, es war Samstags,nach dem Telefonat den Antrag auf Betreuung per Fax an das Gericht geschickt, es ging um einen Luftröhrenschnitt wegen der bessere beatmung doch dieser Eingriff ist erst eine Woche nach dem Fax gemacht worden. " Hier ist es ein bisschen durcheinander: Wenn das Krankenhaus eine Betreuung anregt, hätte es dem Gericht zumindest deine Existenz mitteilen können. Da hat das Khs. etwas gepennt, oder beim Gericht ist die Info hintenruntergefallen. Als Angehöriger sollten sie zumindest gefragt werden - es sei denn, die scheiden aus anderen Gründen als ungeeignet aus. Für den Luftröhrenschnitt, der erst eine Woche später gelaufen ist, war der Antrag auf Betreuung durchaus korrekt: Die Maßnahme war keine akute Notmaßnahme und geht deshalb nicht ohne Einwilligung. Die konnte deine Frau aber nicht geben - also ein Betreuer. "Ich habe unberechtigter weise die Post meiner Frau geöffnet und dadurch erfahren das sie eine Betreuer hat." Da mußt du deine Frau fragen, ob sie deshalb sauer ist. "Ich habe dann bei Gericht den Antrag auf Betreuung gestellt und diese Schreiben hat man dem derzeitigen Betreuer zugeschickt. " Doppelt hält besser geht in dem Fall nicht. Korrekt wäre ein Antrag auf Abgabe der Betreuung an dich gewesen. Das Gericht hat Dein Schreiben aber wahrscheinlich so interpretiert und deshalb zur Stellungnahme an den Betreuer geschickt. "Der derzeitige Stand der Dinge ist meine Frau ist zur Zeit nicht Ansprechbar. " Das wird hoffentlich wieder, dann kann sie wieder selbst entscheiden und die Betreuung aufgehoben werden. "Und ein Anschreiben vom Gericht habe ich bis heute nicht bekommen." Das dauert übicherweise auch eine Weile: Der Betreuer muss seine Stellungnahme schreiben, die Betreuungsstelle wird aufgefordert, die Angelegenheit zu prüfen und ebenfalls eine Stellungnahme zu schreiben (d.h. die werden sich wahrscheinlich an Dich wenden und prüfen, ob du geeignet bist). Dann geht alles wieder ans Gericht und das entscheidet dann, ob der Betreuer gewechselt wird - und du den Job bekommst. Das ist im großen und ganzen der formale Weg, der abgeklappert wird. Jetzt aber noch etwas anderes: Nimm doch Kontakt zu dem Betreuer auf. Normalerweise sind das auch nur Menschen, mit denen man reden kann. Die freuen sich, wenn es Angehörige gibt, die was zu den Betreuten sagen können und ggf. sogar auch die Betreuung oder Teile davon übernehmen. Auf jeden Fall schallt es üblicherweise aus dem Betreuer heraus, wie es vorher hineingeschallt hat. Es geht also auch kooperativ. Zur Zukunft Deiner Frau: Niemand kann wissen, wie gut sie den Unfall überstehen wird. Und ich weiß auch nicht wie fit du in medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen bist. Überlege auch mal ob es für dich eventuell auch leichter sein kann, wenn der Betreuer erst mal die komplizierten geschichten regelt. Z.B. wenn die Krankenkasse sich querstellt oder Behördenkram zu machen ist, den ein normaler Mensch sowieso nicht mehr versteht. Dann hast du die Möglichkeit dich ohne diesen Stresskram um deine Frau zu kümmern. Je nach dem wie sich die Geschichte entwickelt kannst du dann die Betreuung ganz oder in Teilen übernehmen (falls sie nicht aufgehoben werden kann. Ich finde es als Berufsbetreuer sehr gut, wenn es Angehörige gibt, mit denen man gut zusammenarbeiten kann. Dann kann ich die Betreuung teilweise oder später auch ganz übergeben - und die Angehörigen finden das meistens auch OK, weil sie dann nicht von den Betreuerpflichen überrannt werden (Das ist schon oft passiert, dass ich Betreuungen erst von Angehörigen übernommen habe, um sie dann nach und nach wieder zurückzugeben). Auf jeden Fall hoffe ich für euch das Beste und dass ihr wieder biken könnt. (immer eine Handbreit Asphalt unter dem Pneu -ausser bei einer Enduro). Viel Glück wünscht Imre Holocher
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 6
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Hallo Imre
Vielen Dank für deine Antworten... als Betreuer hat das Gericht meinen Schwager ernannt und er hat dem Gericht auch mitgeteilt das es einen Ehemann gibt aber das hat wohl auf dem Gericht niemanden interesiert. Da mein Schwager und die Ärzte mir gegenüber aber nur schleppend Auskunft über den Zustandt meiner Frau geben, aber der Rest der Familie meiner Frau besser bescheidt über den Gesundheitszustand bescheidt weiß wie ich, bin ich zum Gericht gegangen und dort hat man meinen Antrag geschrieben. Also Finde ich das das Gericht in meinen Augen geschlafen hat, da der Antrag bis zur Versendung an den Betreuer sechs Wochen vorlag. Ich find ich es von der Gesetzgebung sehr schlecht das das Gericht in so einem Fall der Ehepartner nicht darüber Informiert, das eine Betreuung Vorliegt. Zu deiner Aussage betreffend Verwaltungsaufgaben für meine Frau, die soll ich erledigen sagt mein Schwager da ich einen besseren Überblick hätte. Des weiteren hat man vom Gericht aus meinen Schwager aufgefordert die Vermögensverhältnisse festzustellen und er hat mir den Antrag mit der Bitte ihn auszufüllen in die Hand gedrückt. Da ich aber auf Grund vom Bankgeheimnis nicht an alle Daten ran komme und ich aufgrund des Datenschutzes auch keine Daten meiner Frau an dritte weiter geben darf sehe ich mich hierbei in der Zwickmühle ob ich den Antrag der ja an den Betreuer geschickt wurde ausfüllen soll denn ich bin der Meinung wenn das Gericht etwas von meiner Frau wissen möchte dann soll es sich doch bitte auch direkt an mich wenden und nicht über Umwege da meine Anschrift dem Gericht ja bekannt ist. Für die Genesungsgrüße an uns kann ich mich nur bedanken und Motorrad fahren werde ich bestimmt nicht mehr. |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen,
ich denke die Sache ist so gelaufen, weil wie Sie ja schrieben, Sie zum Zeitpunkt der Anordnung der Betreuung selbst im Krankenhaus lagen. Offensichtlich hielt man Sie nicht in der Lage, die Betreuung zu übernehmen. Einen Betreuerwechsel, den Sie ja nun beantragt haben (wenn ich das richtig verstanden habe) kann die Sache wieder richten. Ich finde das Gesetz regelt schon ganz gut. Bei Ihrer Frau scheint eine Eilbetreuung (für 6 Monate?) eingerichtet worden sein. Das Gericht hat keine Zeit um Angehörige (Ehemann, Kinder, Enkel) über etwaige Anordnungen vorab anzuhören und Befindlichkeiten auszuloten. Letztlich können Sie doch froh sein, dass ein Betreuer aus Ihren familiären Kreisen bestimmt wurde! Das Vermögensverzeichnis sollten Sie schleunigst ausfüllen. Ihr Schwager ist dem Vormundschaftsgericht Auskunftspflichtig und es wird richtig Ärger geben, wenn das Vermögensverzeichnis nicht vorgelegt wird. Den Datenschutz können Sie in diesem Moment knicken, Sie haben keine andere Wahl, SIE MÜSSEN das Vermögensverzeichnis ausfüllen und mit Belegen (Kontoauszüge) beim Vormundschaftsgericht einreichen! Alles wird gut! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 6
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Ich habe da nur einige Probleme ...
ich bekomme zum beispiel keine Auskünfte der Bank betreffend Sparvertrag , Kredit, Krankengeld..... da ich laut den Banken und der Krankenkasse dritte person bin und diese angaben dem Datenschutz unterliegen. Und zum Zeitpunkt der Gerichtlichen Entscheidung war ich schon wieder aus dem Krankenhaus da die beurkundung erst 5tage nach fax eingang durchgeführt wurde also wenn ich richtig rechne montags brief zu mir mitwochs bei mir also hätte man mich anhören könne. worüber ich aber sauer bin ist der fall das ich als ehemann bis heute und das sind nun 10 wochen noch kein schreiben vom gericht erhalten habe das meine frau einen betreuer hat. Da kann doch etwas in der gesetzgebung nicht stimmen. |
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#8 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Hallo Uli,
wenn Du bei der Bank nicht als Bevollmächtigter für die Konten Deiner Frau eingetragen bist, ist es formal korrekt, daß Du dort keine Auskunft bekommst. Dein Schwager ist als Betreuer aber automatisch bevollmächtigt und kann die notwendigen Informationen bei der Bank einholen. Zur Not könnte er Dir auch eine (Unter-) Vollmacht ausstellen (beglaubigte Kopie seines Betreuerausweises (die bekommt er kostenlos beim zuständigen Gericht) + schriftl. Vollmacht für Dich). Daß Angehörige, insbesondere Ehepartner nicht grundsätzlich über die Einrichtung einer Betreuung informiert werden, ist sicherlich ungünstig, das sehe ich auch so. Aber vermutlich wird es so gewesen, wie Straciatellmaus es beschrieben hat: Es war eine Eilsache, Du lagst selbst selbst im Krankenhaus, und es mußte eine schnelle Entscheidung getroffen werden. Ich denke, einem Betreuerwechsel dürfte nichts entgegen stehen, aber gerichtliche Sachen brauchen halt Zeit... Für das Gericht ist mit der Eilbestellung Deines Schwagers "die erste Not" behoben; vermutlich wird über einen Betreuerwechsel erst im Zuge des weiteren Verfahrens, in dem in der Regel noch ein ärztliches und ein Sozialgutachten erstellt werden und eine richterliche Anhörung Deiner Frau erfolgt, entschieden. Alles Gute für Euch Frauke |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Tag!
Der Ehemann bekommt keine seperate Post vom Gericht. Damit müssen Sie sich abfinden! Wenn Sie diese Auskünfte von der Bank nicht bekommen, dann wird diese Auskünfte wohl Ihr Schwager bekommen, weil dieser sich durch die Bestallungsurkunde legitimieren kann. Nach Ihren Schilderungen läuft das Verfahren völlig normal. Auch wenn Sie verärgert sind, dass bringt nix. Stecken Sie lieber Ihre Energie in andere Projekte, als sich über die Betreuung aufzuregen. Im Moment können Sie nichts ändern und können nur abwarten. Im Übrigen noch ein Hinweis am Rande: Sie sollten Ihren Ärger über das Gericht und die Gesetzgebung nicht im Vormundschaftsgericht bekannt geben. So wie es in den Wald hinein schallt.... Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 6
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Hallo Frauke
mein schwager hat nur die betreuung fur gesundheitwesen und das aufenthalts bestimmungsrecht also nicht für die fianziellen anliegen und deshalb wird er auch keine auskünfte bei den banken bekommen. zu der eilsache betreff das fax das hätte auch an dem sonntag also einen tag nach dem es gesendte wurde raus geschickt werden können denn da war ich wieder aus dem krankenhaus raus. Geändert von Uli_bn (28.08.2008 um 09:06 Uhr) |
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