Dies ist ein Beitrag zum Thema Dispo bei der Bank? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
folgende Situation:
Betreute ist dement, lebt seit 6 Wochen im Heim,
Haus, in dem Verwandter lebt ist vorhanden, muss ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 1
|
Hallo,
folgende Situation: Betreute ist dement, lebt seit 6 Wochen im Heim, Haus, in dem Verwandter lebt ist vorhanden, muss wahrscheinlich zwangsgeräumt werden. Verwandter weigert sich Nebenkosten zu übernehmen. Konto ist im Soll, Abbuchungen, wie Nebenkosten, Telefon, GEZ, sind im letzten Monat noch abgebucht. Bereinigung der Kosten erst möglich, wenn Haus verkauft wird. Frage: Was ist sinnvoller a) Rücklastschriften zu veranlassen, um das Konto zu bereinigen und mit den entsprechenden Gläubigern in Verhandlung zu treten. oder b) Dispokredit beantragen und mit der Bank verhandeln. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und Überlegungen |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 74
|
Hallo, als Betreuer kann man einen Dispokredit bei der Bank nur mit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung beantragen, das ergibt sich aus § 1822 Nr. 8 BGB (gilt via § 1908i BGB auch für Betreuungen). Eine solche Genehmigung erhält man nur, wenn man die zwingende Notwendigkeit nachweist. Aus diesem Grunde kündigen Banken i.d.R. auch sofort einen eingeräumten Dispo, wenn sie von der Betreuerbestellung des Bankkunden Kenntnis erlangen.
Weiteres zur Thematik: Geldanlage ? Betreuungsrecht-Lexikon und Genehmigungen von a bis z ? Betreuungsrecht-Lexikon |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| bank, dispo, dispositionskredit, genehmigung, schulden, sparkasse |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|