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Betreuer schließt Privathaftpflichtversicherung ab ... Betreuter kündigt sie wieder

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer schließt Privathaftpflichtversicherung ab ... Betreuter kündigt sie wieder im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe vor ca. 1,5 Monaten in Absprache mit meinem Betreuten, der in einem sog. "Betreuten Wohnen" wohnt, eine ...


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Alt 04.09.2008, 18:59   #1
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard Betreuer schließt Privathaftpflichtversicherung ab ... Betreuter kündigt sie wieder

Hallo,

ich habe vor ca. 1,5 Monaten in Absprache mit meinem Betreuten, der in einem sog. "Betreuten Wohnen" wohnt, eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch den evtl. Verlust von Schlüssel/n der dortigen Schließanlage berücksichtigt.

Das zuständige Sozialamt wollte die Kosten für diese Versicherung jährlich erstatten.

Ende Juli habe ich den Antrag beim VmG gestellt, mich aus dem Betreueramt zu entlassen. Das Gericht hat noch nicht darüber entschieden. Ich bin immer noch im Betreueramt und übe es "auf Sparflamme" aus.

Der Betreute ist voll geschäftsfähig; ein Einwilligungsvorbehalt be-
steht seitens des VmG nicht.

Gestern bekam ich Post von der Versicherung: Eine Kopie des
Kündigungsschreibens meines Betreuten lag bei. Er wünschte die Kündigung rückwirkend zum Abschlußzeitpunkt.

Man fragte an, ob ich der Kündigung zustimme?


Wie ist die Rechtslage? Wie verhalte ich mich?


Vielen Dank eine Unterstützung aus dem Forum.

Liebe Grüße
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M.S.

Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte
verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker)
Negge ist offline  
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Alt 05.09.2008, 07:17   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht, dann ist der Wille des Betreuten entscheidend. Sofern nichts Gravierendes dagegen spricht, würde ich der Kündigung zustimmen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 05.09.2008, 22:09   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo negge,

wenn der Betreute den Vertrag abgeschlossen hat und Du nicht unterschrieben hast (es besteht kein EV), dann ist Deine Zustimmung zur Rückabwicklung des Vertrages nicht notwendig.
Du solltest aber das Sozialamt über den Sachverhalt informieren. Schließlich haben sich Änderungen in den Verhältnissen ergeben. Auch wenn Du für Dich entschieden hast, die Betreuung nicht weiterzuführen, so bist Du immer noch in Amt und Würden und mußt auch den Verpflichtungen daraus nachkommen.

Schöne Grüße
Kohlenklau
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und mittwochs

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Alt 06.09.2008, 07:28   #4
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard

Hallo AndreasLübeck,
hallo Kohlenklau

vielen Dank für die Stellungnahmen.

Ich habe der Kündigung zugestimmt. Nachvollziehen kann ich die
Entscheidung des Betreuten jedoch nicht, da er ja jetzt ohne
Versicherungsschutz ist.

Die Verwaltung des Betreuten Wohnens und das Sozialamt habe ich
über die rückwirkende Kündigung informiert.

Wäre das Betreuungsverhältnis nicht so "zerknüttet", dann hätte ich sicherlich versucht, den Betreuten umzustimmen.

Ich habe nämlich für all meine Betreuten eine Privathaftpflichtversicherung (in Absprache natürlich) abgeschlossen.

Gestern rief der Betreute mich z.B. in einer anderen Sache an und fragte mich, warum ich mich den so "an ihn klammern würde". Ich hätte doch die Entlassung beantragt .... ich solle endlich "die Betreuungszeit für ihn" doch besser meinen anderen Betreuten zukommen lassen.

Liebe Grüße
__________________
M.S.

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Negge ist offline  
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