Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer schließt Privathaftpflichtversicherung ab ... Betreuter kündigt sie wieder im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe vor ca. 1,5 Monaten in Absprache mit meinem Betreuten, der in einem sog. "Betreuten Wohnen" wohnt, eine ...
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#1 |
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Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
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Hallo,
ich habe vor ca. 1,5 Monaten in Absprache mit meinem Betreuten, der in einem sog. "Betreuten Wohnen" wohnt, eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch den evtl. Verlust von Schlüssel/n der dortigen Schließanlage berücksichtigt. Das zuständige Sozialamt wollte die Kosten für diese Versicherung jährlich erstatten. Ende Juli habe ich den Antrag beim VmG gestellt, mich aus dem Betreueramt zu entlassen. Das Gericht hat noch nicht darüber entschieden. Ich bin immer noch im Betreueramt und übe es "auf Sparflamme" aus. Der Betreute ist voll geschäftsfähig; ein Einwilligungsvorbehalt be- steht seitens des VmG nicht. Gestern bekam ich Post von der Versicherung: Eine Kopie des Kündigungsschreibens meines Betreuten lag bei. Er wünschte die Kündigung rückwirkend zum Abschlußzeitpunkt. Man fragte an, ob ich der Kündigung zustimme? Wie ist die Rechtslage? Wie verhalte ich mich? Vielen Dank eine Unterstützung aus dem Forum. Liebe Grüße
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M.S. Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker) |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht, dann ist der Wille des Betreuten entscheidend. Sofern nichts Gravierendes dagegen spricht, würde ich der Kündigung zustimmen. Gruss Andreas |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo negge,
wenn der Betreute den Vertrag abgeschlossen hat und Du nicht unterschrieben hast (es besteht kein EV), dann ist Deine Zustimmung zur Rückabwicklung des Vertrages nicht notwendig. Du solltest aber das Sozialamt über den Sachverhalt informieren. Schließlich haben sich Änderungen in den Verhältnissen ergeben. Auch wenn Du für Dich entschieden hast, die Betreuung nicht weiterzuführen, so bist Du immer noch in Amt und Würden und mußt auch den Verpflichtungen daraus nachkommen. Schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#4 |
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Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
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Hallo AndreasLübeck,
hallo Kohlenklau vielen Dank für die Stellungnahmen. Ich habe der Kündigung zugestimmt. Nachvollziehen kann ich die Entscheidung des Betreuten jedoch nicht, da er ja jetzt ohne Versicherungsschutz ist. Die Verwaltung des Betreuten Wohnens und das Sozialamt habe ich über die rückwirkende Kündigung informiert. Wäre das Betreuungsverhältnis nicht so "zerknüttet", dann hätte ich sicherlich versucht, den Betreuten umzustimmen. Ich habe nämlich für all meine Betreuten eine Privathaftpflichtversicherung (in Absprache natürlich) abgeschlossen. Gestern rief der Betreute mich z.B. in einer anderen Sache an und fragte mich, warum ich mich den so "an ihn klammern würde". Ich hätte doch die Entlassung beantragt .... ich solle endlich "die Betreuungszeit für ihn" doch besser meinen anderen Betreuten zukommen lassen. Liebe Grüße
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M.S. Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker) |
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