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Umzug eines Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug eines Betreuten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hätte mal eine Frage und bräuchte ein wenig Infos. Meine Situatione ist diejenige, dass ich seit 3 Monaten ...


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Alt 11.09.2008, 12:58   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 2
Standard Umzug meiner Freundin (sie befindet sich in gesetzl. Betreuung)

Hallo,

ich hätte mal eine Frage und bräuchte ein wenig Infos. Meine Situatione ist diejenige, dass ich seit 3 Monaten ne feste Freundin (19) habe, die momentan jedoch noch in einem Kinderheim wohnt und unter gesetzlicher Betreuung steht. Ihre Betreuerin ist besitzt auch das Aufenthaltsrecht. Momentan darf sie nicht mal das Wochenende bei mir verbringen, obwohl sie das ausdrücklich will. Wir wollen auch so schnell wie möglich zusammen ziehen. Sie ist auch schon ganz verzweifelt, weil ihr immer Balken in den Weg geworfen werden, obwohl sie nur ein ganz normales Leben führen will. So kann man doch keine Beziehung führen....
Was können wir tun, damit wir endlich glücklich unser Leben leben können?
Wir sehen uns seit 3 Monaten jeden Tag, der Ort ist aber 25km entfernt, und die Spritkosten fressen uns langsam auf... Selbst eine Übernachtung im Heim ist für mich z:b. ja nicht möglich...
Sie wünscht sich, dass ich die Betreuung für sie übernehme, geht das so einfach? Sie versteht sich mit Ihrer Betreuerin nicht so gut..geht das so einfach?
Vielen Dank für die Info....

Geändert von planet1979 (12.09.2008 um 12:23 Uhr)
planet1979 ist offline  
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Alt 11.09.2008, 14:50   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von planet1979 Beitrag anzeigen
Sie wünscht sich, dass ich die Betreuung für sie übernehme, geht das so einfach? Sie versteht sich mit Ihrer Betreuerin nicht so gut..geht das so einfach?
Hallo,

so einfach geht es bestimmt nicht - möglich wäre es.

Aus Deinem Beitrag geht nicht hervor, wer die Betreuerin ist; eine Verwandte, eine ehrenamtliche oder eine Berufsbetreuerin?

Maßgebend ist das Wohl der Betreuten wobei grundsätzlich deren Betreuervorschlag entsprochen werden soll.
Deine Freundin (und Du), ihr seid noch sehr jung.
Das Vormundschaftsgericht hat sich bei der Betreuerauswahl bestimmt etwas gedacht; natürlich muss ein Betreuer auch für dieses verantwortungsvolle Amt geeignet sein.
Die Übernahme einer Betreuung aus Liebe, bei der es sich ja um keine "Elternliebe" handelt, ist begrüßens- und anerkennenswert, könnte aber gerade deswegen auch ein Grund dafür sein, einen anderen unbefangenen, geeigneteren Betreuer einzusetzen. Zudem kennt ihr Euch ja noch nicht so lange und seid erst seit kurzem miteinander liiert.
Deine Freundin kann natürlich einen entsprechenden Antrag stellen. Ob dem -unter den genannten Gesichtspunkten - entsprochen wird, erscheint eher fraglich.
Nicht wenige Betreute - besonders die, die keine Betreuung wollen - verstehen sich nicht gut mit ihrem Betreuer - logisch.
Als Ansprechpartner für Betreuungsprobleme stehen Euch in erster Linie die Betreuerin, die Betreuungsbehörde und das Vormundschaftsgericht zur Verfügung.

mfg
carlos
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Alt 12.09.2008, 07:11   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 2
Standard

Hi Carlos,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Betreuerin von meiner Freundin ist eine Berufsbetreuerin, also niemand aus der Verwandschaft meiner Freundin...Ihre Mutter möchte uns auch unterstützen, wir verstehen uns alle eigentlich super....
Uns wäre einfach wichtig, dass wir wie jedes andere "normale" Paar unsere Beziehung führen können... was uns momentan absolut nicht ermöglicht wird. Sie wird z.T. behandelt wie eine 12-jährige und das obwohl sie 19 ist. Ich selber bin 25 und habe auch eine seit langem eine feste Arbeit und ein weiße Weste. Also spricht eigentlich nichts gegen ein Mißtrauen gegen mich...
Ich habe gelesen, dass bei der Betreuung das Wohl des Betreuten uns seine Wünsche im Vordergrund stehen sollten, solange sie nicht von Schaden sind...oder?
Inzwischen haben wir erreicht, dass Sie die Wochenenden bei mir verbringen darf.
Wir sind inzwischen verlobt und wollen nächstes Jahr auch heiraten, wie sieht es eigentlich dann mit der Betreuung aus? Kann ich diese dann als Ehemann übernehmen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Geändert von planet1979 (26.09.2008 um 07:12 Uhr)
planet1979 ist offline  
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Stichworte
aufenthaltsbestimmung, betreuerwechsel

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