Dies ist ein Beitrag zum Thema verzwickte Situation! im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen ich bin sehr froh das ich dieses Forum gefunden habe, ich fange mal gleich an.... ich bin Altenpfleger ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 9
|
Hallo zusammen ich bin sehr froh das ich dieses Forum gefunden habe, ich fange mal gleich an.... ich bin Altenpfleger und möchte die betreuung einer Bewohnerin übernehmen, ich weiß das ein angestellter einer Einrichtung kein Betreuer sein darf... ich möchte daher nach der Übernahme der Betreuung die Bewohnerin aus dem Heim heraus holen und ihrem Wunsch nachkommen wieder in einer eigenen Wohnung zu wohnen.
So nun mal zur vorgeschichte ich kenne diese Bewohnerin schon seit 2 Jahren, sie hat einen sturz hinter sich mit diversen Folgeerkrankungen, die nun aber alle nicht mehr so relevant sind und die mobilität und der allgemein Zustand der Bewohnerin haben sich erheblich gesteigert und nun der Wunsch da ist, dass die Bewohnerin wieder in eine eigene Wohnung ziehen möchte, der springende Punkt was im Wege steht die Bewohnerin hat vor ihrem Unfall sehr viel Schulden angehäuft mit ihrer Familie zusammen, daher hat die Bewohnerin nach dem Sturz direkt eine gesetzliche Betreuung bekommen und wurde entmündigt und die Familie wurde von der Betreuung ausgeschlossen! Die Bewohnerin möchte auch nicht von der gesetzlichen bestellten Betreung betreut werden und im interesse des Amtsgerichts und der gesetzlichen Betreuung sollte diese Bewohnerin von der Person betreut werden wo sie sich wünscht, in dem Fall denke ich wäre das Problemlos möglich das ich das übernehmen würde... ich bin über die Aufgaben eines Betreuers zu genüge informiert und würde im interesse des Amtsgerichts und der Bewohnerin handeln so das es zu keinen weiteren schäden kommen würde. Nun zu meiner frage was meint ihr dazu, ist das ganze möglich im Interesse der Bewohnerin, ohne das es Probleme gibt mit dem Amtsgericht oder der jetzigen gesetzlichen Betreuung ? Möchte mir nur vorher gerne Ratschläge dazu einholen bevor ich zum Amtsgericht gehe. Vielen dank im voraus, Gruss Joji |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 40
|
Hallo,
leider habe ich selbst noch keine Erfahrung. Bei uns ist es jedenfalls so, dass die Behörde den ehrenamtlichen bei ihrer 1. Beauftragung grundsätzlich nur einfachere Betreuungen zuteilt. Wenn also eine Entlassung aus dem Heim, Wohnungssuche, evtl. Bestellung eines mobilen Dinestes etc. zu erledigen ist, hättest du bei uns wohl eher keine Chance. Grundsätzlich würde ich mit diesem Anliegen einfach mal zur Betreuungsbehörde gehen, und mich dort beraten lassen. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 9
|
[quote=Mariella;14029] Wenn also eine Entlassung aus dem Heim, Wohnungssuche, evtl. Bestellung eines mobilen Dinestes etc. zu erledigen ist, hättest du bei uns wohl eher keine Chance. [quote]
schönen guten Abend Mariella, kannst du mir das näher erklären was du damit meinst mit keiner Chance ? Gruss Joji |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 40
|
Huhu,
wie die einzelnen Gerichte und Behörden die Bestellung eines Betreuers handhaben ist ja sehr unterschiedlich, da es keine starren Richtlinien gibt. Jedes Amt halt also einen enormen Handlungsspielraum, solange die Grunderfordernisse an die Fähigkeiten des Betreuers erfüllt sind. Bei uns im Bezirk bekommen ehrenamtliche Betreuer als 1. Betreuungsfall eigentlich nur einfache Fälle. Für Aufgaben die umfangreicher sind und einige Kenntnisse erfordern werden bei uns dann eher Berufs- oder Vereinsbetreuer eingesetzt. Natürlich steht im Gesetz, dass den Wünschen des Betreuten entsprochen werden sollte. Wie ich es verstanden habe, ist dies jedoch nicht 100%ig bindend. Will heißen, wenn ein Betreuter einen Betreuer vorschlägt, aber gewisse Dinge dagegen sprechen (z.B. bei Familienangehörigen die Gefahr, dass z.B. das Vermögen für eigene Zwecke veruntreut wird, etc.) dann kann das Gericht auch entgegen den Wünschen des Betreuten entscheiden. Ich würde mich in deinem Falle einfach an die Betreuungsbehörde wenden, den Fall schildern und fragen, wie es aussieht. Um aus dem Heim rauszukommen, müssen ja auch entsprechende med. Gutachten etc. vorliegen, dass die Frau wieder nach Hause kann, bzw. ist auch zu prüfen, ob die Unterbringung durch einen Betreuer oder das Gericht befristet festgesetzt wurde. Das beste ist, denke ich, bei der Behörde nachzufragen, und mit ihnen zu besprechen, was man machen kann. Zumal die Person ja bereits einen gesetzl. Betreuer hat. Und ob dieser so einfach entlassen wird, ist ja auch fraglich, bzw. hängt von den Einzelumständen ab. Geändert von Mariella (13.09.2008 um 22:05 Uhr) |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 9
|
Joa es wurde auch damals entgegen des Wunsches entschieden da sie mit ihrer Familie schulden angehäuft hat, ich glaube nicht das die Bewohnerin unter dem Fall 1 läuft wie du geschildert hast.
Da ich die nötigen Kenntnisse verfüge hoffe ich doch das es keine weiteren Probleme bereitet, da in meiner Ausbildung das Thema Betreuung thematisiert wurde und ich mit diesem Klientel und deren Probleme beruflich in verbindung stehe. Zu dem Umfang des ambulanten Dienstes, das würde ich gerne alles selbst übernehmen, was im interesse der Bewohnerin und des Amtsgerichts bezüglich der Kosten wäre. Ich werde mich auch noch mit meiner zuständigen Betreuungsbehörde in verbindung setzen. Gruss Joji |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 40
|
Ich wünsche euch Glück!!
Ich finde es immer schön, wenn es auch ein Zurück aus dem Pflegeheim gibt! Da die Wohnung ja anscheinend von dem jetzigen Betreuer aufgegeben wurde, war der Heimaufenthalt wohl eher als Langzeitaufenthalt vorgesehen. Es ist natürlich schwierig, wegen der Kostenübernahme der doppelten Kosten für Wohnung und Pflegeheim. Nur wenn es als Reha läuft, ist es anscheinend einfacher. Aber ansonsten muss ja die Miete weiter bezahlt werden und das übernimmt das Sozialamt normalerweise nicht. Vorübergehende Pflege ist also immer ein Problem, denn die Krankenhäuser wollen oft einfach ins Pflegeheim verlegen. Wenn der Betreuer da nicht aufpasst, ist der Betreute ruckzuck seine Wohnung los und für immer ins Pflegeheim verbannt, bzw. die Rückkehr ins eigenen Leben ist dann wieder schwierig. Von daher verstehe ich nicht ganz, warum die Whg. überhaupt gekündigt wurde. Aber ok, ich kenne ja die Besonderheiten des Falles nicht. Der übliche Schenkelhalsbruch hat schon einige Existenzen von armen alten Menschen nachhaltig verändert und sie im Heim landen lassen, obwohl es oftmals sicher nicht nötig gewesen wäre, hätte man etwas sorgsamer vorgesorgt und entschieden. |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 40
|
Ich habe gerade nochmals nachgelesen.
Ein Betreuter kann beantragen die Betreuung einer anderen Person zu übertragen. Näheres hierzu: Betreuerwechsel ? Betreuungsrecht-Lexikon |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 9
|
vielen dank Mariella, da wäre nur das eine letzte Problem... die Schulden... ich weiß nicht ob die Betreuungsbehörde da lieber einen gesetzlichen Betreuer oder einen Ehrenamtlichen möchte.
Gruss Joji |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 40
|
Hi,
kann ich dir nicht sagen, kommt auf die Behörde an. Da ja der Grundsatz besteht, im Sinne des Betreuten zu handeln, dürfte dies nur insofern ein Unterschied machen, dass ein Berufsbetreuer evtl. mehr Erfahrung mit derlei Dingen hat. Dies wiederum erachte ich insofern als relativ, da es auch einem 'normalsterblichen' und vernünftigen Menschen möglich ist, sich über eine Schuldnerberatung Hilfe zu holen, oder das ganze an einen Rechtsanwalt für Insolvenz zu übergeben, der das private Insolvenzverfahren einleitet. Die Berufsbetreuerin, bei der ich momentan Praktikum mache, maßt sich z.B. an, selbst zu entscheiden, dass keine Insolvenz eingereicht wird, sondern sie entscheidet, welcher Gläubiger wie viel Geld erhält und knappst den Leuten von ihrem wenigen Geld bis zu 50 € ab, um die Schulden zu tilgen. Egal, wie hoch verschuldet die Person ist. Das finde ich persönlich sehr grenzwertig! Wenn Hoffnung besteht, dass der Betreute jemals wieder arbeiten und für sich selbst sorgen kann, erachte ich ein Insoverfahren als unabdingbar. Sollte es klar sein, dass der Betreute eh nie mehr arbeitet, ist es eigentlich wurscht insofern, dass den Gläubigern auch ein Titel von 30 Jahren nichts bringt. Ich habe dann halt den Stress mit immerwährenden Mahnungen und der Abgabe einer EV alle 3 Jahre. Ich muss dann primär einfach dafür sorgen, dass der Betreute keine weiteren Schulden mehr macht. Sind die Schulden überschaubar, und möglich, sie zu tilgen, ist es natürlich auch angebracht mit den Gläubigern eine Ratenzahlung zu vereinbaren und dem Betreuten klar zu machen, dass er für seine Schulden auch Verantwortung übernehmen muss. |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 9
|
hi, ein Insolvenzverfahren läuft bereits und diese Bewohnerin wird nicht mehr arbeiten gehen können und wird im normalen Fall diese Schulden auch nicht mehr tilgen können. Mit dem was du geschrieben hast finde ich hast du recht.
Gruss Joji |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| betreuerwechsel |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|