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Betreuer eines Verwandten - Übernahme von Schulden?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer eines Verwandten - Übernahme von Schulden? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, in meinem Verwandtenkreis wurde ein Betreuungsverfahren bezüglich meines Onkels (alleinstehend) eingeleitet. Das Betreuungsverfahren wurde auf Anregung des Hausarztes ...


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Alt 22.09.2008, 12:33   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.09.2008
Ort: Niederrhein
Beiträge: 4
Standard Betreuer eines Verwandten - Übernahme von Schulden?

Hallo zusammen,

in meinem Verwandtenkreis wurde ein Betreuungsverfahren bezüglich meines Onkels (alleinstehend) eingeleitet. Das Betreuungsverfahren wurde auf Anregung des Hausarztes meines Onkels eingeleitet (mit meiner Zustimmung) da eine fortgeschrittene Demenzerkrankung vorliegt. Mittlerweile wurde auch ein Gutachten des vom Amtsgericht bestellten Gutachters angefertigt. Ich wurde als gesetzlicher Betreuer vorgeschlagen, da mein Onkel diesen Wunsch schon vor Jahren geäußert hat. Ich bin auch gerne bereit diese Aufgabe zu übernehmen, da wir immer ein gutes Verhältnis zueinander hatte. Im Moment warten wir also auf den Bescheid vom Amtgericht, der Gutachter hat mir aber bereits mitgeteilt, dass ich für sämtliche Belange als Betreuer vorgeschlagen werde.
Da ich bisher leider keinerlei Einsicht in die Vermögensverhältnisse meines Onkels hatte und zu befürchten ist, dass sein Girokonto überzogen wurde und somit Schulden bestehen, frage ich mich nun, ob ich als gesetzlicher Betreuer (und Verwandter) diese Schulden mit meinem Privatvermögen tilgen muss, oder ob dies nicht zu meinen Pflichten gehört? Können Kreditinstitute oder andere Gläubiger in solchen Fällen an mich herantreten? Soweit mir bekannt ist, sollte doch erst einmal versucht werden die Schulden mit dem Vermögen des Betreuten zu tilgen?

Schon mal Danke für Eure Antworten!
Marius ist offline  
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Alt 22.09.2008, 12:40   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo Marius,

keine Angst, Dein Privatvermögen hat mit der Betreuertätigkeit nichts zu tun. Du solltest Dich als Betreuer um die Verbindlichkeiten Deines Onkels kümmern, d.h. bei ausreichenden Geldmitteln aus dem Vermögen Deines Onkels die Schulden bezahlen bzw. die Gläubiger über die Zahlungsunfähigkeit informieren und ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
Zu Deinen Aufgaben als Betreuer gehört auch, die Gläubiger, soweit sie Dir bekannt sind, über die Einrichtung der Betreuung zu informieren. Ggflls. mußt Du darauf achten, dass bei den Dir übertragenen Aufgabenkreisen der Punkt "Annahme und Öffnen der Post" angegeben ist.

Gruss
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 25.09.2008, 13:12   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 74
Standard Linktipp

Hallo, die Aufgaben im Bereich Vermögenssorge werden an dieser Stelle ausführlich beschrieben, hier finden sich auch sachdienliche Vordrucke:

Vermögenssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon

sowie

Vermögensverzeichnis ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Gruß
H.Deinert

Weitere Infos:
http://wiki.btprax.de
HorstD ist offline  
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Alt 26.09.2008, 14:34   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.09.2008
Ort: Niederrhein
Beiträge: 4
Standard Danke für Eure Informationen

Hallo zusammen,

danke für Eure Informationen. Diese stimmen mich doch etwas zuversichtlicher diese Aufgabe zu übernehmen.
Marius ist offline  
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Stichworte
angehörige, aufgabenkreis, post, postangelegenheiten, schulden

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