Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer eines Verwandten - Übernahme von Schulden? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
in meinem Verwandtenkreis wurde ein Betreuungsverfahren bezüglich meines Onkels (alleinstehend) eingeleitet. Das Betreuungsverfahren wurde auf Anregung des Hausarztes ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.09.2008
Ort: Niederrhein
Beiträge: 4
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Hallo zusammen,
in meinem Verwandtenkreis wurde ein Betreuungsverfahren bezüglich meines Onkels (alleinstehend) eingeleitet. Das Betreuungsverfahren wurde auf Anregung des Hausarztes meines Onkels eingeleitet (mit meiner Zustimmung) da eine fortgeschrittene Demenzerkrankung vorliegt. Mittlerweile wurde auch ein Gutachten des vom Amtsgericht bestellten Gutachters angefertigt. Ich wurde als gesetzlicher Betreuer vorgeschlagen, da mein Onkel diesen Wunsch schon vor Jahren geäußert hat. Ich bin auch gerne bereit diese Aufgabe zu übernehmen, da wir immer ein gutes Verhältnis zueinander hatte. Im Moment warten wir also auf den Bescheid vom Amtgericht, der Gutachter hat mir aber bereits mitgeteilt, dass ich für sämtliche Belange als Betreuer vorgeschlagen werde. Da ich bisher leider keinerlei Einsicht in die Vermögensverhältnisse meines Onkels hatte und zu befürchten ist, dass sein Girokonto überzogen wurde und somit Schulden bestehen, frage ich mich nun, ob ich als gesetzlicher Betreuer (und Verwandter) diese Schulden mit meinem Privatvermögen tilgen muss, oder ob dies nicht zu meinen Pflichten gehört? Können Kreditinstitute oder andere Gläubiger in solchen Fällen an mich herantreten? Soweit mir bekannt ist, sollte doch erst einmal versucht werden die Schulden mit dem Vermögen des Betreuten zu tilgen? Schon mal Danke für Eure Antworten! |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo Marius,
keine Angst, Dein Privatvermögen hat mit der Betreuertätigkeit nichts zu tun. Du solltest Dich als Betreuer um die Verbindlichkeiten Deines Onkels kümmern, d.h. bei ausreichenden Geldmitteln aus dem Vermögen Deines Onkels die Schulden bezahlen bzw. die Gläubiger über die Zahlungsunfähigkeit informieren und ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Zu Deinen Aufgaben als Betreuer gehört auch, die Gläubiger, soweit sie Dir bekannt sind, über die Einrichtung der Betreuung zu informieren. Ggflls. mußt Du darauf achten, dass bei den Dir übertragenen Aufgabenkreisen der Punkt "Annahme und Öffnen der Post" angegeben ist. Gruss Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 74
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Hallo, die Aufgaben im Bereich Vermögenssorge werden an dieser Stelle ausführlich beschrieben, hier finden sich auch sachdienliche Vordrucke:
Vermögenssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon sowie Vermögensverzeichnis ? Betreuungsrecht-Lexikon |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.09.2008
Ort: Niederrhein
Beiträge: 4
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Hallo zusammen,
danke für Eure Informationen. Diese stimmen mich doch etwas zuversichtlicher diese Aufgabe zu übernehmen. |
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| angehörige, aufgabenkreis, post, postangelegenheiten, schulden |
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