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Entmündigung verhindern

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entmündigung verhindern im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Kohlenklau, sag mal, hast du nichts zu tun? Weist du überhaupt was du da verzapfst inhaltlich? Du kommst mir ...


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Alt 20.10.2008, 21:06   #41
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
Standard

Hallo Kohlenklau,


sag mal, hast du nichts zu tun? Weist du überhaupt was du da verzapfst inhaltlich? Du kommst mir vor, dem man sämtliche Tatsachen vor Augen führt und du sie ignorierst wie ein kleines Mädchen. Wo bist du eigentlich zur Schule gegangen? In einer Pisa Studie wurde festgestellt, dass einige Personen, Inhalte einfachster Sätze nicht erlesen können! Die Fähigkeit zur Genauigkeit nicht besitzen! Ich empfinde deine Argumentation als, hier ein Beispiel: „Hätte das vor mir fahrende Arschloch, nicht so bekloppt gebremst, wäre ich ihm auch nicht aufgefahren“ Du drehst und wendest dich und versuchst hier weiß zu machen, dass letztendlich du doch Recht hast. „Kontrolle“ bedeutet eben nicht das gleiche wie „Auf die Finger Schauen“. Und Falls du das nicht begreifst, ja dann weiß ich auch nicht. Dann bleibt als letzte Möglichkeit nur noch einen Sprachwissenschaftler zu konsultieren. Mir zu unterstellen, der Selbstjustiz das Wort zu reden, zu Misstrauen a priori und mein Posting als feige zu bewerten, das ist schon ein starkes Stück, gelinde ausgedrückt. Wenn das nicht unter die Gürtellinie geht. Was dann?. Ich kann dir das nur, mit dem schon oben erwähntem, Pisa-versagen entschuldigen und will hier nicht weiter darauf eingehen. Vielleicht hast du ja aus gerade diesen Gründen die erwähnten Schwierigkeiten mit deinen Betreuten und deren Angehörigen. Das würde ich mal ganz dringend überdenken. Ich kann mir schon vorstellen, dass ein solch großspuriges Verhalten, man sich nicht gefallen läßt. Weiter, kommen mir deine und deinem Freund A.L. geposteten Beiträge sehr suspekt vor. Wenn ich die Beiträge von deinem Freund lese, dann fällt mir immer der Alte Schlager ein: „Oh Rossana, schenk mir dein Sparkassenbuch“. Warum eigentlich?


Gruß dein Freund der Baum
Rotbuche ist offline  
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Alt 20.10.2008, 22:31   #42
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Rotbuche,

mal jenseits der absurden Beschimpfungen. Ich finde, Pflicht der Verwandtschaft wäre es, zumindest bei "einfachen" Betreuungen, als ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung zu stehen. Die ehrenamtliche Betreuung so zu führen, dass Gerichtsanforderungen erfüllt sind und im Sinne des Wohles und des Willens gehandelt wird. Dann kann der Betreuer-Verwandte gerne Heime, Pflegdienste etc. kontrollieren.

Verwandte, die nicht willens sind, diese Arbeit auf sich zu nehmen oder sich gar durch Veruntreuungen aus dem Amt befördert haben, was für Rechte zur Beobachtung sollten die haben? Wenn man eigene Verpflichtungen abgibt, kann man eben nicht mehr mitreden. Ist doch eine einfache Sache.

Es mag besonders schwierige familiäre Konstellationen und Erkrankungen geben, wo Betreuung von Familie nicht möglich ist. Bei älteren dementen Leuten ist das in der Regel jedoch nicht der Fall. Das kann jeder leisten, der das möchte. Und es würde wahrscheinlich einiges an öffentlichen Geldern sparen, wenn Verwandte mehr Verantwortung für Betreuung zeigen würden.



Karla
Karla ist offline  
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Alt 21.10.2008, 04:22   #43
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
Standard

Hallo Karla,


ich stimme mit deiner Meinung völlig überein. Ein Familienmitglied von mir ist seit 7 Monaten durch Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung betroffen. Da ich blauäugig bin, stand ich der Betreuung anfänglich positiv gegenüber und habe sie unterstützt und mit Informationen zugearbeitet. Aber nach ca. 3 Monaten wendete sich das Blatt. Die Betreuung fing an zickig zu werden, sollte mir wohl zu Verstehen geben, ich soll nicht mehr so oft anrufen. Habe ich dann auch nicht mehr gemacht, sondern geschrieben. Aber auf Schreiben reagierte die Betreuung nicht. Als sich dann noch andere Ungereimtheiten offenbarten, habe ich der Betreuung geschrieben und die Wünsche der Betreuten mitgeteilt und gebeten die Versäumnisse zu beseitigen und nachzuholen. Leider wider keine Reaktion. In der kontroversen Auseinandersetzung hier im Forum, wobei mir „Misstrauen a priori“ unterstellt wird, schaue ich erst seit 2 Monaten genauer hin. Und dann kann ich noch nicht einmal sagen ob ich genauer hinschaue oder ob mir die Missstände von alleine ins Auge springen. Dann gibt es noch einige Kausalitäten die so krass sind, dass ich über diese noch nicht berichten kann. Meiner Meinung nach, ist die Bezeichnung „Betreuung“ irreführend für diese Maßnahme, Entmündigung wäre ehrlicher.


Gruß Rotbuche
Rotbuche ist offline  
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Alt 21.10.2008, 06:36   #44
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
Standard

Hallo Karla,


was meinst du mit: „mal abseits der absurden Beschimpfungen“? Hast du nicht alles von Anfang an gelesen? Ist Kohlenklau hier der Obervater dem man nicht auf die Füße tritt?


Meiner Meinung nach, hat jeder Verwandte Die Pflicht, darauf zu Achten, ob die Betreuung im Sinne des Betreuten verläuft.


Mir zu Versuchen dieses Recht dazu abzusprechen, entbehrt jeglicher Gesetzesgrundlage. Juristen die ich kenne, sind der Meinung, dass die Gesetze zur Betreuung nicht glücklich gelungen sind und bald geändert werden.


Ich finde, Betreuungen sind Familienangelegenheit, da hat ein außenstehender Betreuer nichts zu suchen. Wenn gerade bei Vermögenden Betreuten ein Berufsbetreuer bestellt wird, ohne vorher die Verwanden zu fragen. Dann mutet das schon merkwürdig an. Und man dann, auch noch feststellen muss, dass der Betreuer alle Konten auf Durchzug gestellt hat!


Warum wird man Berusbetreuer? Warum hat meistens nur ein Berufsbetreuer in einem Bezirk die Vermögenden? Schon merkwürdig!


Liebe Grüße
Rotbuche
Rotbuche ist offline  
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Alt 21.10.2008, 08:27   #45
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 136
Standard Niveau

Ich finde, die Sachlage ist nun von allen Seiten beleuchtet und man könnte von weiteren Diskussionen und vor allen Dingen von zukünftigen Beleidigungen untereinander absehen.

Es gibt ja noch die Möglichkeit der Privatnachrichten.

Mir tut es leid, um das Niveau des Forums und ich würde es für ein Zeichen von angemessener Distanz und Professionalität halten , hier
einfach Schluß zu machen.

Liebe GRüße

Dora
dora88 ist offline  
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Stichworte
angehörige, einrichtung der betreuung

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