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Einschränkung Betreuungskonto - Diskriminierung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einschränkung Betreuungskonto - Diskriminierung? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo @ alle sachkundigen Betreuer,"Bänker", Rechtspfleger oder andere Kundige ALG IIler mit Guthabenkonto und laufender Insolvenz (WPV 2. Jahr) steht ...


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Alt 25.10.2008, 13:42   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.12.2007
Ort: HN Ba-Wü
Beiträge: 23
Daumen runter Einschränkung Betreuungskonto - Diskriminierung?

Hallo @ alle sachkundigen Betreuer,"Bänker", Rechtspfleger oder andere Kundige

ALG IIler mit Guthabenkonto und laufender Insolvenz (WPV 2. Jahr) steht unter gesetzlicher Betreuung und hat ein Konto bei der Bank, die gerade die Deutsche Bank "geschluckt" hat.

Bank macht Schwierigkeiten sowohl bei Betreutem als auch bei Geschäften durch Betreuer:
  • Daueraufträge mal ausgeführt, mal wieder nicht
  • Einzelüberweisungen bleiben immer wieder in sogenanntem digitalen Pool hängen und müssen zusätzlich durch zuständige Sachbearbeiterin seperat abgesegnet werden – und werden dann erst nach nochmal 3 oder 4 Tagen ausgeführt - Zahlungsziel?
  • Abbuchungen von aussen eigentlich nicht möglich, sondern werden trotz mehr als ausreichender Deckung mit Vermerk "mangels Deckung" abgeschmettert - Insolvenzgefährdung?
  • Dass überhaupt Daueraufträge „gestattet“ wurden sei ein Novum, weitere werden nicht genehmigt. Betreuerin soll alles per Einzelüberweisung regeln – Gebühren?
Einzig positives: Nach erheblichen Schwiergkeiten ist es wenigstens gelungen, z. B. den Stromlieferanten und den Internetanbieter auf Dauerauftrag umzustellen. Sie zeigten Verständnis!

Aus den Online-AGBs der Bank sind die Grundlagen für diese "diskriminierenden" Abwicklungen/Nichtabwicklungen nicht ersichtlich. Habe durch googeln ein Buch von "Dr. Siegfried Platz, Dozent Sparkassenakademie gefunden (€ 53.- nochwas, z. Zt. Kauf nicht möglich).

Gesprächsversuch der Betreuerin mit Bank-Vorgesetztem brachte nix ausser "...sind Sie froh, dass überhaupt Konto... wir könnten auch anders...". Dann wurde noch erläutert, dass es mit "Haftungsgründen" seitens der Bank zu tun habe "BetreuerVollmacht könnte nicht mehr gültig etc." Das wäre ja verständlich bei Betreuten mit Vermögen aber bei "überschaubarem"Sozialgeld?

Die Frage wurde auch schon im Forum Schuldnerberatung gestellt, bekamen Verweis auf Ombudsmann, davor muss/sollte aber erst schriftliche Beschwerde an die Bank erfolgen. Verbraucherzentrale verweist auf Rechtsweg - welchen? *seufz*

Wie komme ich an diese speziellen bankinternen Anweiungen zu „Einschränkungen bei Betreuungskonten“? Angeblich hat der Verband für Volks- und Raiffeisenbanken dazu eine Empfehlung ausgesprochen – aufgrund derer diese Einschränkungen erfolgten – da ich aber nicht weiss wann, hab ich mir vergeblich die Finger danach wund gegoogelt.

Wie gehen die hier anwesenden Betreuer damit um? Tips?

Mit hoffnungsvollen Grüssen aus Südwest
BEA
__________________
Neufassung GG: Die Würde des Menschen ist sehr belastbar
BEA51 ist offline  
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Alt 25.10.2008, 18:24   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
Standard Einschränkung Betreuungskonto

Hallo Bea 51

Wie wäre es, wenn Sie die Bank einfach knicken?
Vorher sollten sie bei z.B. der örtlichen Sparkasse oder VoBa fragen, ob dort neue Konten eröffnet werden können.
Und dann:
Antrag an das Gericht, die Konten zugunsten neuer Konten bei einer anderen Bank auflösen zu dürfen. Dass die Deutsche Bank , aber auch einige andere Banken nicht gerade Betreuungskompatibel sind, ist seit langem bekannt.



Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.10.2008, 07:13   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 21
Standard Hallo Bea 51

Der einige Rat - sofort Bankkonto wechseln. Ich empfehle Volks- oder Raiffeisenbank.
Hatte auch schon mal den Fall, das die Bank einfach nicht wollte, da sie Betreuungskonten als zu aufwendig betrachten.

Gruß
Jürgen Wolfgang Mäuer
Mäuer ist offline  
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Stichworte
bank, bankprobleme, beschwerde, betreuungskonto, einschränkungen, konto, kontoführung, ombudsmann

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