Dies ist ein Beitrag zum Thema Einschränkung Betreuungskonto - Diskriminierung? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo @ alle sachkundigen Betreuer,"Bänker", Rechtspfleger oder andere Kundige
ALG IIler mit Guthabenkonto und laufender Insolvenz (WPV 2. Jahr) steht ...
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Einsteiger
Registriert seit: 31.12.2007
Ort: HN Ba-Wü
Beiträge: 23
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Hallo @ alle sachkundigen Betreuer,"Bänker", Rechtspfleger oder andere Kundige
ALG IIler mit Guthabenkonto und laufender Insolvenz (WPV 2. Jahr) steht unter gesetzlicher Betreuung und hat ein Konto bei der Bank, die gerade die Deutsche Bank "geschluckt" hat. Bank macht Schwierigkeiten sowohl bei Betreutem als auch bei Geschäften durch Betreuer:
Aus den Online-AGBs der Bank sind die Grundlagen für diese "diskriminierenden" Abwicklungen/Nichtabwicklungen nicht ersichtlich. Habe durch googeln ein Buch von "Dr. Siegfried Platz, Dozent Sparkassenakademie gefunden (€ 53.- nochwas, z. Zt. Kauf nicht möglich). Gesprächsversuch der Betreuerin mit Bank-Vorgesetztem brachte nix ausser "...sind Sie froh, dass überhaupt Konto... wir könnten auch anders...". Dann wurde noch erläutert, dass es mit "Haftungsgründen" seitens der Bank zu tun habe "BetreuerVollmacht könnte nicht mehr gültig etc." Das wäre ja verständlich bei Betreuten mit Vermögen aber bei "überschaubarem"Sozialgeld? Die Frage wurde auch schon im Forum Schuldnerberatung gestellt, bekamen Verweis auf Ombudsmann, davor muss/sollte aber erst schriftliche Beschwerde an die Bank erfolgen. Verbraucherzentrale verweist auf Rechtsweg - welchen? *seufz* Wie komme ich an diese speziellen bankinternen Anweiungen zu „Einschränkungen bei Betreuungskonten“? Angeblich hat der Verband für Volks- und Raiffeisenbanken dazu eine Empfehlung ausgesprochen – aufgrund derer diese Einschränkungen erfolgten – da ich aber nicht weiss wann, hab ich mir vergeblich die Finger danach wund gegoogelt. Wie gehen die hier anwesenden Betreuer damit um? Tips? Mit hoffnungsvollen Grüssen aus Südwest BEA
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Neufassung GG: Die Würde des Menschen ist sehr belastbar |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
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Hallo Bea 51
Wie wäre es, wenn Sie die Bank einfach knicken? Vorher sollten sie bei z.B. der örtlichen Sparkasse oder VoBa fragen, ob dort neue Konten eröffnet werden können. Und dann: Antrag an das Gericht, die Konten zugunsten neuer Konten bei einer anderen Bank auflösen zu dürfen. Dass die Deutsche Bank , aber auch einige andere Banken nicht gerade Betreuungskompatibel sind, ist seit langem bekannt. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 21
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Der einige Rat - sofort Bankkonto wechseln. Ich empfehle Volks- oder Raiffeisenbank.
Hatte auch schon mal den Fall, das die Bank einfach nicht wollte, da sie Betreuungskonten als zu aufwendig betrachten. Gruß Jürgen Wolfgang Mäuer |
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| bank, bankprobleme, beschwerde, betreuungskonto, einschränkungen, konto, kontoführung, ombudsmann |
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