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Ambulantes betreutes Wohnen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ambulantes betreutes Wohnen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
HI ich hab da mal eine etwas andere Frage vileicht weis das hier jemand? Und zwar ghet es um die ...


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Alt 02.11.2008, 11:12   #1
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,035
Standard Ambulantes betreutes Wohnen

HI
ich hab da mal eine etwas andere Frage vileicht weis das hier jemand? Und zwar ghet es um die Leistungen des ambulanten betreuten Wohnen. ich habe ja erst vor kurzem zu einem anderen Anbieter gewechselt aber jetzt gibt es da auch schwierigkeiten. vor allem sagte manmir das es nicht die aufgabe des mitarbeiters des bewo wäre einem alleinstehenden klienten wäsche zb in die KLinik zu bringen wenn dieser nicht in der lage ist sie sich selber zu holen, sondern das das seine Freunde machen sollen. bze seine NAchjbarn. Und wenn die das auch nicht machen er eben solange in seinen aKlamotten rumlaufen muss die er anhat. toll! weis hie rjemand ob das stimmt?

Nun weis ich aber aus anderen bewovereinen das das sehr wohl zu deren Aufgaben gehört. komischerweise gehört aber meerschweinchen unterbringen und auch wieder abholen bzw zubehör zu kaufen sehr wohl zu den bewoarbeiten dieses Vereines.

Also für mich ist es shcon eine sehr wichtige sache ob ich dmait rechnen kann in einem notfall auch mit frischer wäsche versorgt zu werden. Komischerweise kommen sie ja auch zu besuch das können sie mit 2 stunden die woche abrechnen.aber wäsche mitbringen ist dann nicht drin???? hm..
Bin mal gespannt auf eure Antworten...

lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 02.11.2008, 11:39   #2
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hi mmoo,

Zitat:
Zitat von Momo Beitrag anzeigen
ich hab da mal eine etwas andere Frage vileicht weis das hier jemand? Und zwar ghet es um die Leistungen des ambulanten betreuten Wohnen. ich habe ja erst vor kurzem zu einem anderen Anbieter gewechselt aber jetzt gibt es da auch schwierigkeiten.
da shab ich ncih vesratdnen,w elchen anbiter,w egen internet ein anderen anbeiter?

Zitat:
Zitat von Momo Beitrag anzeigen
vor allem sagte manmir das es nicht die aufgabe des mitarbeiters des bewo wäre einem alleinstehenden klienten wäsche zb in die KLinik zu bringen wenn dieser nicht in der lage ist sie sich selber zu holen, sondern das das seine Freunde machen sollen. bze seine NAchjbarn. Und wenn die das auch nicht machen er eben solange in seinen aKlamotten rumlaufen muss die er anhat. toll! weis hie rjemand ob das stimmt?
ok bo es stimmt doe rnicht sitmmt, das swies sich nich, da werden dir andere bessere antowrtne bestimmt geben könenen, wünsche ich dri zumindest.

alleridnsg wie sie sosnt regaiert haben,a lso das szb freunde etc, dass mitbringen können, hmm, naja, sehe ich auch shcon so, wenn amn alleridnsg ekien hat, wa sich auch kenne,d ann wirds shcwierrig ja, aber dann können es ja betreru wenn man betreru hat mitbringen, die klamotten, weis sgerad nich obs um dich persönlcih eght,d aher ne allghemeine antwrot.

wenns um dich persönl geht, was sagt dein betreru denn dzau? war doch ein betreru oder betreurin?

grus srtfnee
 
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Alt 02.11.2008, 12:42   #3
"Hexchen"
 
Benutzerbild von marie
 
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: Aachen
Beiträge: 1,296
Standard

tja ich bin da auch etwas verunsichert.

also es gibt ja tausende leute die wirklich alleine sind und daher auch betreut werden. und ich denke da irgendwie wäsche bringen oder den patient irgendwie dahin bekommen muss doch meines erachtens nach eine betreuung übernehmen. Was macht denn patient mit betreuung wenn er doch alle selbst machen muss. Auch die tierversorgung muss doch irgenwie geleistet sein. patient hat doch meist selbst gar kein auto oder sowas das er das damit alles machen könnte. ja ich denke, die verantwortung kann man nicht auf freunde oder nachbarn einfach abwälzen, gucken sie mal, stehen sie mal wachposten für die dame. neee da geht nicht.
man hat doch nicht nur betreuung für schöne spielstunden.

ja es würde mich einfach auch mal intressieren was machen leute die wirklich alleine sind dann??
gibt es da irgendwie richtilinien und liegt es wirklich im ermässen jedes betreuers was er bereit ist zu tun und was nicht.

bis später
__________________
ganz ganz liebe grüsse marie



06.07.57

[
marie ist offline  
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Alt 02.11.2008, 13:36   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Meines Wissens muss der Betreuer selbst keine pflegerischen oder sonstige direkte Hilfen erbringen, sondern diese organisieren.

Wobei ich es recht bedenklich finde, wenn man sich strikt daran hält.
Ich setze voraus, dass ein Betreuer auch ein gewisses Maß an Menschlichkeit und gesunden Menschenverstand hat.

Und da gehört es für mich auch selbstverständlich dazu, dass ich meinen Betreuten versorge, wenn es niemand anderer machen kann.
Wo ist das Problem, vor dem nächsten Besuch ein paar Sachen zu packen und mit ins Krankenhaus zu bringen?
Als guter Betreuer bin ich eh da, wenn es einen Notfall bei meinem Betreuten gibt.

Marion
__________________
„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti
"Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein
Marion-E ist offline  
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Alt 02.11.2008, 14:22   #5
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Momo,

soweit ich dich verstanden habe, geht es nicht um gesetzliche Betreuer, sondern um Mitarbeiter des Betreuten Wohnens.

Als gesetzliche Betreuerin bin ich für Wäsche in der Tat nicht zuständig, kann man im Notfall natürlich mal machen.

Mitarbeiter des Betreuten Wohnens sollten m.E. solche Dienstleistungen erbringen, zumal Sie ja ihre Stunden auch bei einem Klinikaufenthalt abrechnen können. Du kannst dich an den Kostenträger des Betreuten Wohnens wenden und nachfragen, ob das in den Leistungskatalog fällt. Falls du eine gesetzliche Betreuerin hast, kann sie beim Kostenträger nachfragen und auch mit dem Betreuten Wohnen verhandeln.

Uns so als Nachtrag: Ein gesetzlicher Betreuer der Wäsche in die Klinik bringt, obwohl Klient im Betreuten Wohnen lebt..uupss...Helfersyndrom?

Karla
Karla ist offline  
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Alt 03.11.2008, 09:27   #6
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,035
Standard

Hallo MArion M

NUn es kommt ja auch vor das mann notfalmässig ins Krankenhaus muss.ZB. mann hat einen unfall oder ähnliches. da ist es eher selten das mann das dann vorher weiss und seine Sachen noch selber zusammen packt:O)))
JA es handelt sich in der Tat um das betreute Wohnen. der tipp mit dem Leistungsträger ist gut. werd da mal nachfragen.
lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 03.11.2008, 13:27   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 34
Standard Wäsche waschen

Hallo Momo,

das ist ganz unterschiedlich mit den Betreuern im BEWO!
Ich arbeite jetzt zwar selbst als gesetzliche Betreuerin, habe aber lange im BEWo gearbeitet.
Und gebe nun mal ganz ehrlich Auskunft:
Der Bewobetreuer muss KEINE Wäsche waschen! Es sei denn, im Hilfeplan ist explizit gesagt, dass er es stellvertretend macht, da der Mensch im BEWO es selbst nicht kann.
Allerdings ist in den meisten IHP´s verankert, dass es Hilfe beim Krankenhausaufenthalt gibt und darunter fällt auch Wäsche vorbeizubringen und ggf. zu waschen, aus meiner Sicht.
ich habe dies für meine BEWObetreuten stets getan, sage aber nur: mitunter ist das eine Zumutung!!
Wenn der zu Versorgende seine Wäsche selbst nicht gewaschen hat für 3-7 Jahre und nu ist er im KH und Bewobetreuer soll waschen, da habe ich mich immer überwinden müssen und auch ehrlich gesagt ziemlich geärgert! Bei Bewobetreuten, die selbst sonst auch waschen ist das o.k.
Ist es aber so, dass der betreute KEINE Waschmaschine hat wo bitte soll der Bewobetreuer dann waschen? Zuhause????

In den meisten Krankenhäiseren gibt es auch die Möglichkeit selbst zu waschen, das wäre auf jeden Fall mal ne Frage wert!!!

DAs kann dann auch der Bewobetreuer erfragen!

Letztendlich will ich damit sagen: wenn sie einen guten Kontakt zu ihrem Bewobetreuer haben, wird er für die Übergangszeit auch dafür sorgen, daß irgendwie ihre Wäsche gewaschen wird!!!

LG Sabine
Cecilie1966 ist offline  
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Alt 03.11.2008, 13:30   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 34
Standard Abrechnung

...noch zu Karla:

BEWObetreuer bekommen nur die Stunden abgerechnet, die sie erbracht haben und vom Betreuten unterschrieben sind!!

und wenn der Betreute im KH ist werden diese Stunden per se auf 2 die Woche runtergefahren!!! (Laut LVR)

Sabine
Cecilie1966 ist offline  
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Alt 03.11.2008, 13:33   #9
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Cecilie1966 Beitrag anzeigen
Hallo Momo,

das ist ganz unterschiedlich mit den Betreuern im BEWO!
Ich arbeite jetzt zwar selbst als gesetzliche Betreuerin, habe aber lange im BEWo gearbeitet.
Und gebe nun mal ganz ehrlich Auskunft:
Der Bewobetreuer muss KEINE Wäsche waschen! Es sei denn, im Hilfeplan ist explizit gesagt, dass er es stellvertretend macht, da der Mensch im BEWO es selbst nicht kann.
Allerdings ist in den meisten IHP´s verankert, dass es Hilfe beim Krankenhausaufenthalt gibt und darunter fällt auch Wäsche vorbeizubringen und ggf. zu waschen, aus meiner Sicht.
ich habe dies für meine BEWObetreuten stets getan, sage aber nur: mitunter ist das eine Zumutung!!
Wenn der zu Versorgende seine Wäsche selbst nicht gewaschen hat für 3-7 Jahre und nu ist er im KH und Bewobetreuer soll waschen, da habe ich mich immer überwinden müssen und auch ehrlich gesagt ziemlich geärgert! Bei Bewobetreuten, die selbst sonst auch waschen ist das o.k.
Ist es aber so, dass der betreute KEINE Waschmaschine hat wo bitte soll der Bewobetreuer dann waschen? Zuhause????

In den meisten Krankenhäiseren gibt es auch die Möglichkeit selbst zu waschen, das wäre auf jeden Fall mal ne Frage wert!!!

DAs kann dann auch der Bewobetreuer erfragen!

Letztendlich will ich damit sagen: wenn sie einen guten Kontakt zu ihrem Bewobetreuer haben, wird er für die Übergangszeit auch dafür sorgen, daß irgendwie ihre Wäsche gewaschen wird!!!

LG Sabine
hallos abien,

ejdnefalls jezt biste aj getszliche berteurin..
udn hats damit ncihst emrh zu tun, jednefalls scheints ja froh zu sein, denn deine aussagen ü+ebr diene wut heir hast du ja gut erklärt, als du du ncoh bewobetreurin warst.

nun eine shcöne zeit dann weitehrin als getszliche berteurin wüsnche ich dir

grus srtfnee
 
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Alt 03.11.2008, 13:40   #10
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Ging es nicht um Wäsche vorbeibringen?

Karla
Karla ist offline  
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betreueraufgaben, betreuerpflichten, betreutes wohnen

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