Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenverzeichnis... im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
die Antwort von stracciatellamaus möchte ich ergänzen.
Bei befreiten Betreuern ist zwar grundsätzlich nur eine Vermögensübersicht einzureichen. Wenn hierbei ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo,
die Antwort von stracciatellamaus möchte ich ergänzen. Bei befreiten Betreuern ist zwar grundsätzlich nur eine Vermögensübersicht einzureichen. Wenn hierbei aber etwas auffällig oder unklar ist ("warum wurden in einem Jahr 100.000 Euro abgehoben ?") wird eben doch eine detailierte Abrechung angefordert. Das bedeutet, zur eigenen Sicherheit alle Belege aufheben. Auch für die Briefmarke mit 0,55 Euro oder die Pralinen für 2,99 Euro. Gruss Andreas |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Vielleicht verrät uns der Threadstarter abschliessend noch ob sein Aufgabenkreis tatsächlich die Vermögenssorge umfasst oder die Angaben zum Vermögen lediglich aus dem Hintergrund des § 92 KostO benötigt werden!
Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
|
|
|
#13 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
|
Hallo Stechus Kaktus,
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#14 | ||
|
Einsteiger
Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 22
|
Zitat:
Die Frage wie genau die Vermögensaufzählung sein soll, wäre allerdings noch offen. Reicht es zu schätzen wie viel das Auto wert ist u.s.w. ? Wenn das keiner weiß, dann egal, ich mache es einfach wie beim ersten Mal. Immerhin sagte mir man auch bei der Belehrung dass man Haushaltsgegenstände auch nur angeben muss wenn dabei Gemälde für Tausende dabei sind... Sollte es einer dann doch hinterfragen, werde ich dann eben die Frage stellen ob ich die Betreute Person mit Gutachterkosten belasten muss damit die es auf Cent genau wissen und ob das die Idee hinter Vermögensverzeichnis ist. Zitat:
Die Umstände sind es nicht wert. Ich rechtfertige mich lieber wenn es einer zum Vorwurf macht und erkläre lieber wieso ich mir spare die Stunde pro Tag für kleinliche Buchführung zu verschwenden. Es kommt nichts weg, wenn ich noch bedenke dass ich der Person auch eigenes Geld gebe, sollen sie mir bloß was sagen. Die Idee war dass ich ein Einwilligungsvorbehalt habe falls doch einer die Lage ausnutzt und dass ich für sie was bei Behörden etc. erledigen kann, ohne sie vom Krankenbett zu reißen und mitzuschleppen. Dafür dass ich mich engagiere sollen jetzt paar Euro auf die Goldwaage gelegt werden? Also ich hoffe doch nicht. Geändert von Stechus Kaktus (18.11.2008 um 19:03 Uhr) |
||
|
|
|
|
|
#15 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
|
Hallo,
jeder muss wissen, was er tut. Wir sind schließlich alles erwachsene Menschen. Aber bitte nicht weinen, wenn es in die Hose geht. Gruß Andreas |
|
|
|
|
|
#16 | |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Grob schätzen reicht!Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| bericht, vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|