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Vermögenverzeichnis...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenverzeichnis... im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, die Antwort von stracciatellamaus möchte ich ergänzen. Bei befreiten Betreuern ist zwar grundsätzlich nur eine Vermögensübersicht einzureichen. Wenn hierbei ...


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Alt 18.11.2008, 07:26   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

die Antwort von stracciatellamaus möchte ich ergänzen.

Bei befreiten Betreuern ist zwar grundsätzlich nur eine Vermögensübersicht einzureichen. Wenn hierbei aber etwas auffällig oder unklar ist ("warum wurden in einem Jahr 100.000 Euro abgehoben ?") wird eben doch eine detailierte Abrechung angefordert.

Das bedeutet, zur eigenen Sicherheit alle Belege aufheben. Auch für die Briefmarke mit 0,55 Euro oder die Pralinen für 2,99 Euro.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 18.11.2008, 07:30   #12
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Vielleicht verrät uns der Threadstarter abschliessend noch ob sein Aufgabenkreis tatsächlich die Vermögenssorge umfasst oder die Angaben zum Vermögen lediglich aus dem Hintergrund des § 92 KostO benötigt werden!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 18.11.2008, 09:46   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Stechus Kaktus,

Zitat:
Also ich stehe im direkten Verwandschaftsverhältnis zu der Person, ich muss also diese Ausgaben nicht in der Form belegen wie es ein "fremder" machen müsste, soviel hat man mir da auch schon gesagt.
Das hättest Du ja mal dazuschreiben können! Woher soll man das wissen?
Tina L. ist offline  
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Alt 18.11.2008, 18:50   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Vielleicht verrät uns der Threadstarter abschliessend noch ob sein Aufgabenkreis tatsächlich die Vermögenssorge umfasst
So ist es.



Die Frage wie genau die Vermögensaufzählung sein soll, wäre allerdings noch offen.

Reicht es zu schätzen wie viel das Auto wert ist u.s.w. ?

Wenn das keiner weiß, dann egal, ich mache es einfach wie beim ersten Mal. Immerhin sagte mir man auch bei der Belehrung dass man Haushaltsgegenstände auch nur angeben muss wenn dabei Gemälde für Tausende dabei sind...
Sollte es einer dann doch hinterfragen, werde ich dann eben die Frage stellen ob ich die Betreute Person mit Gutachterkosten belasten muss damit die es auf Cent genau wissen und ob das die Idee hinter Vermögensverzeichnis ist.

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Das bedeutet, zur eigenen Sicherheit alle Belege aufheben. Auch für die Briefmarke mit 0,55 Euro oder die Pralinen für 2,99 Euro.

Gruss

Andreas
Ganz ehrlich? Ich werde es riskieren.
Die Umstände sind es nicht wert. Ich rechtfertige mich lieber wenn es einer zum Vorwurf macht und erkläre lieber wieso ich mir spare die Stunde pro Tag für kleinliche Buchführung zu verschwenden.
Es kommt nichts weg, wenn ich noch bedenke dass ich der Person auch eigenes Geld gebe, sollen sie mir bloß was sagen.

Die Idee war dass ich ein Einwilligungsvorbehalt habe falls doch einer die Lage ausnutzt und dass ich für sie was bei Behörden etc. erledigen kann, ohne sie vom Krankenbett zu reißen und mitzuschleppen. Dafür dass ich mich engagiere sollen jetzt paar Euro auf die Goldwaage gelegt werden? Also ich hoffe doch nicht.

Geändert von Stechus Kaktus (18.11.2008 um 19:03 Uhr)
Stechus Kaktus ist offline  
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Alt 18.11.2008, 21:04   #15
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

jeder muss wissen, was er tut. Wir sind schließlich alles erwachsene Menschen. Aber bitte nicht weinen, wenn es in die Hose geht.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 18.11.2008, 21:29   #16
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Reicht es zu schätzen wie viel das Auto wert ist u.s.w. ?

Wenn das keiner weiß, dann egal, ich mache es einfach wie beim ersten Mal. Immerhin sagte mir man auch bei der Belehrung dass man Haushaltsgegenstände auch nur angeben muss wenn dabei Gemälde für Tausende dabei sind...
Ich weiss es und genauso ist es! Grob schätzen reicht!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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bericht, vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis

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