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Vermögenverzeichnis...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenverzeichnis... im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie was das genau mit jährlich Bericht ans Gericht schicken? Wird man als Betreuer aufgefordert, oder sollte man unaufgefordert im ...


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Alt 17.11.2008, 15:59   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 22
Standard Vermögenverzeichnis...

Wie was das genau mit jährlich Bericht ans Gericht schicken?

Wird man als Betreuer aufgefordert, oder sollte man unaufgefordert im Jahrestakt (also bis 365 tage nach Datum der Betreuungseinrichtung/Gerichtsbeschluss) was schicken?

Ist es nur das Vermögensverzeichnis oder muss es noch etwas sein?
Irgendein Bericht wo man eine Einschätzung zur Notwendigkeit der weiteren Betreuung abgibt etc. ?
Stechus Kaktus ist offline  
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Alt 17.11.2008, 16:06   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Tag!
Der Jahresbericht ist konkret immer jährlich am Tag (Datum) des Bestallungsbeschlusses abzugeben. In vielen Bundesländern gibt es dazu Vordrucke.

Möglichkeit 1: Sie rufen beim Vormundschaftsgericht an und bitten um Übersendung dieses Vordruckes, weil sie pünktlich den Bericht einreichen wollen.

Möglichkeit 2: Sie warten bis sich das Vormundschaftsgericht selbst bei Ihnen meldet und die erforderlichen Unterlagen anfordert.

Möglichkeit 3: Sie schauen nochmal Ihre Unterlagen durch, möglicherweise haben Sie das Formular beim Verpflichtungsgespräch bereits ausgehändigt bekommen. (das mache ich nämlich so!)

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 17.11.2008, 16:37   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 22
Standard

Vielen Dank.
Gut, es ist noch 3 Monate hin, aber ich werde dort bitten mir die Formulare zu übersenden. Ich denke die Fragen die beantwortet werden wollen, werde ich dort schon lesen
Ich mache das lieber rechtzeitig bevor man noch was entzogen bekommt weil man die Frist verpasste.

Vielleicht noch ein kleine Frage. Dort wird ja nach Vermögenswerten Stichtag gefragt. Wie kleinlich ist man da genau? Es kann ja sein dass man nicht alle Kontoauszüge etc. am gleichen Tag bekommt oder während man es schreibt, da die Stromrechnung abgezogen wird.
Wird es genau überprüft und gibt es Ärger wenn man um 100€ daneben liegt?
Daneben gibt es die Position "Ausgaben", ist es ausreichend dass man die wichtigsten Posten angibt, oder ist man da streng? Ich meine es kann ja sein dass zum Saisonwechsel 200€ für Kleidung extra fällig sind. Man hat da 2 kleine Zeilen aber Ausgaben gibt es so einige und unregelmässige auch noch dazu.
Stechus Kaktus ist offline  
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Alt 17.11.2008, 16:41   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Sind Sie ein befreiter Betreuer oder müssen Sie Rechnung legen? Wenn Sie diese Frage nicht beantworten können, schreiben Sie einfach in welchem Verwandtschaftlichen Verhältnis Sie zum Betroffenen stehen.


Stichtag ist übrigens genau ein Jahr nach dem Bestallungsbeschluss. Wenn man den Kontoauszug holt und der dann ein paar Tage später ist, dann kann man das auf dem Kontoauszug mit dem Taschenrechner trotzdem ganz Taggenau ausrechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 17.11.2008, 19:52   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,

lieber Stachelkaktus, Sie sollten sich mal mit einem Betreuungsverein oder anderen Betreuern in Verbindung setzen. dort kann man prima Erfahrungen austauschen.

Generell müssen alle Ausgaben belegt sein. Es mag sein, dass das Gericht nicht auf der Quittung für den Kauf einer Tageszeitung besteht, aber es muss wirklich alles belegt werden. Sachen wie "ich habe mal für 200 Euro Bekleidung gekauft" ohne Rechnung/Quittung/Beleg geht gar nicht. Sie verwalten immerhin fremdes Geld ! Noch ist ja genug Zeit, um nachzusehen, welche Unterlagen fehlen.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 17.11.2008, 20:15   #6
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@AndreasLübeck

Es ist doch noch gar nicht klar, ob der Threadstarter dem Vormundschaftsgericht gegenüber Rechnung legen muss!



Bitte verunsichern Sie hier die Leute nicht mit Ihren Postings! Solche Fragen kann man doch step by step klären!

Mit freundlichen Grüssen
Stracciatellamaus
 
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Alt 17.11.2008, 21:22   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo Stracciatellamaus,


was und wie ich antworte, müssen Sie schon mir überlassen. Und die ständige Benutzung des dussligen Schildchens macht es auch nicht einfacher oder lustiger.


Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 17.11.2008, 22:50   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Stechus Kaktus,

sämtliche Ausgaben ab Bestellung sind auf den Cent genau zu belegen. Bei unseren Gerichten hier darf rein gar nix fehlen. Im Prinzip geht man vor wie ein Buchhalter.

Ich habe dafür ein Programm, Gott sei Dank, das erspart mir das Ausfüllen von den Formularen. Dort werden alle Kontobewegungen, Ein - und Ausgaben eingetragen und am Ende wird die Rechnungsbelegung ausgedruckt, mit den entsprechenden Kontoauszügen und Belegen eingereicht. Schön ordentlich abgeheftet. Hinter jeder Abbuchung heftet ein entsprechender Beleg...

Zitat:
Ist es nur das Vermögensverzeichnis oder muss es noch etwas sein?
Verstehe ich nicht ganz.. das Vermögensverzeichnis zum Stichtag ist spätestens 3 Monate nach Bestellung einzureichen. Das hast Du schon eingereicht???

Die Rechnungsbelegung ist nach 1 Jahr, ab Datum der Bestellung einzureichen, oder aber es gibt eine andere Regelung. Dies wird meistens in dem Formularen vermerkt oder aber im Verpflichtungstermin bekannt gegeben.

Zitat:
Stichtag ist übrigens genau ein Jahr nach dem Bestallungsbeschluss.
Das ist nicht immer so. Bei mir möchte man die Klienten immer zum 31.12. abgerechnet haben.Wenn ich z.B. am 17.06.07 bestellt wurde, muss die Rechnungsbelegung erstmals vom 17.06. bis zum 31.12.07 des Jahres in 2008 erfolgen.
Danach vom 1.1. - 31.12.08 in 2009. Bis auf einen einzigen Rechtspfleger, ziehen alle hier die Abrechnugen zum 31.12. vor.

Ich würde da sicherheitshalber mal nachfragen. Die meisten Rechtspfleger haben eine straffen Terminkalender und sie haben sich für alle Termine notiert. Es kann nämlich genauso falsch sein die Rechnungsbelegung zu früh einzureichen. Nur wenige hier haben gar keine Termine, andere geben den Monat an, in dem alles eingereicht werden soll und dann gibt es noch jene, die genau die Woche angeben.

Mit der Rechnungsbelegung ist meistens auch der Jahresbericht einzureichen.
Tina L. ist offline  
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Alt 18.11.2008, 05:35   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 22
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Also ich stehe im direkten Verwandschaftsverhältnis zu der Person, ich muss also diese Ausgaben nicht in der Form belegen wie es ein "fremder" machen müsste, soviel hat man mir da auch schon gesagt.
Die Betreute Person gibt ihr Geld schon weitestgehend selbst aus, ich habe nur ein Einwilliungsvorbehalt und passe auf dass es nicht Betrüger wie früher kassieren und irgendwelche Lotteriesysteme und andere bekommen. Daneben sorge ich für sinnvolles Ausgeben also immer zum günstigen Versicherer gehen, gutes Tagesgeldkonto aussuchen etc.

Trotzdem muss ich jedes Jahr diese Vermögensaufzählung machen.
Ich verstehe die Idee dahinter so dass ich mir nicht da nicht unentdeckt größere Gelder nehme und dass wenn ich versterbe der abgesetzt werde, dass der neue nicht irgendwas unterschlagen kann, denn es ist ja verzeichnet ist was es vorher gab.
Diesbezüglich stand aber irgendwo auf ersten Formular dass es die genauen Vermögenswerte zum Datum x sein sollen. Meine Frage ist daher ob es ihnen reicht dass es ungefähr ist, oder ob die sich alle Kontoauszüge besorgen und dann sagen "ups, er hat uns angelogen, denn er schreibt k.a. 3278,56€ zum Girokonto, das war aber 2 Tage vorher, jetzt sind es 3097,21" oder sowas.
Während ich bei der Bank war und das Vermögensverzeichnis 2 Tage lang ausfülle, ändert sich ja was...
Aktien schwanken ja auch ständig was die letzten 2 Zahlen vor Komma angeht... Und ob das Auto heute 11546 oder 10867€ wert ist, würde ich gerne ohne Gutachten beantworten, nach sagen wir mal grober Marktlage einschätzen dürfen...

Geändert von Stechus Kaktus (18.11.2008 um 05:38 Uhr)
Stechus Kaktus ist offline  
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Alt 18.11.2008, 06:50   #10
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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Guten Morgen!
Zitat:
Also ich stehe im direkten Verwandschaftsverhältnis zu der Person
Das habe ich mir schon fast gedacht! Sie sind ein befreiter Betreuer und damit von der Rechnungslegung befreit! Es ist damit ausreichend, wenn Sie den Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses des Betroffenen 1 Jahr nach dem Bestallungsbeschluss beim zuständigen Vormundschaftsgericht einreichen. Fügen Sie dazu eine zum Stichtag ausgedruckte Vermögensübersicht der Bank (wo die Konten geführt werden) bei oder eben den Kontoauszug der den Stichtag enthält und Kopien von Sparbuch und Sparanlagen bei. Das ganze sollte unaufgefordert beim Gericht Stichtag + 1 Monat spätestens eingereicht werden.

Vertrauen Sie mir, ich arbeite selbst schon jahrelang als Rechtspflegerin für Betreuungssachen!

Herzlichst Stracciatellamaus
 
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bericht, vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis

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