Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussrechnungslegung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Liebe Leser,
ich habe mal eine Frage, meine Tante betreute über 4 Jahre meine Oma (ihre Mutter) die im ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 2
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Hallo Liebe Leser,
ich habe mal eine Frage, meine Tante betreute über 4 Jahre meine Oma (ihre Mutter) die im Plegeheim mit Plegestufe 3 lag.Sie ist inzwischen verstorben. Jetzt muss sie eine Schlussrechnung vorlegen...aber sie will ( bzw kann es?) umgehen wenn wir ihr ein von ihr aufgesetztes Schreiben unterzeichen was sie davon befreit. Nun meine Frage: könnte sie mich damit hintergehen bzw abzocken zwecks Erbe, da sie ja die Jahre das Konto meiner Oma verwaltete.Soll sie die Schlussrechnung machen? und würde damit alles ordenlich ablaufen? würde mich über ein paar Tipps freuen... Grüsse Mel |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
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Moin Mel
Deine Tante kann sich die Rechnungslegung tatsächlich schenken, wenn die Erben ihr eine "Entlastungserklärung" unterschreiben. Das bedeutet nix anderes, als dass das Gericht nicht mehr prüfen muss, weil die Erben diese Prüfung übernommen haben und bestätigen, dass die Tante keine Sauerei mit dem Geld der Betreuten angestellt hat. Du merkst schon: Das Ding hat wieder mehrere Seiten: - Das Gericht kann sich arbeit sparen - Deine Tante hat keinen Bock auf die Rechnungslegung und will sich auch die Arbeit sparen - ihr habt als Erben die Möglichkeit beiden die Arbeit zu ersparen - ihr habe damit aber auch die Möglichkeit zu prüfen, ob die Tante Geld abgezockt hat oder nicht. Sie muss nämlich Euch gegenüber die Geldverwaltung offenlegen. - ihr könnt die Entlastung verweigern - dann müssen Tante und Gericht mit der Rechnungslegung beschäftigen - wenn ihr den dringenden Verdacht habt, dass die Tante tatsächlich Geld abgezockt hat, könnt ihr die Entlastung verweigern und dies dem Gericht mitteilen - das wird dann der Tante genauer auf den Zahn fühlen und das dem Gericht mitteilen, wenn Ob deine Tante dich hintergehen kann hängt also auch von dir ab, weil du das Recht hast selber zu prüfen, wie die Tante mit Omas Geld umgegangen ist, wenn du eine Entlastungserklärung unterschreiben sollst. Laß die dir Unterlagen vorlegen und sieh sie dir genau an, da kannst du sicherlich eine Menge lernen. Und wenn alles OK ist, dann kannst du auch die Entlastung erteilen. Viel Spaß & Erfolg wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 2
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erstmal vielen Dank für die Antwort.Hat mir schonmal geholfen.Ich habe dann noch ein paar Fragen.Vielleicht kannst du mir die ja auch beantworten.Was wenn sich jetzt herausstellt das meine Tante ungereimtheiten bzw grössere Summen nicht nachweisen kann...wird dies ihr dann beim Erbe angerechnet?
lg mel |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
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Moin Mel
Wenn du die Entlastungserklärung ausstellst, bescheinigst du der Tante, dass sie ordentlich gearbeitet hat. Dann kannst du ihr hinterher nichts mehr vorwerfen. Deshalb ist es durchaus besser bei Zweifeln keine Entlastung zu erteilen - und die Streitigkeiten schon vor der Erbauseinandersetzung auszutragen. Soll sie sich doch vom Gericht prüfen lassen. Wenn du das Gericht auf eventuelle Ungereimtheiten hinweist, wird es genau da nachhaken. MfG Imre
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