Betreuungspauschale
Hallo. ich denke das Thema war schon:oops:aber da ich neu bin, bitte ich um kollektive Nachsicht. Meine Frage: steht die Betreuungspauschale, von der ich bisher auch nicht wußte:mad2: auch dem Ersatzbetreuer zu?. Habe ich richtig gelesen, daß diese Pauschale der Betreute trägt, wenn Vermögen da ist?
Vielen dank Kiki |
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Verhinderungsbetreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon "LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 04.10.2000, 1 T 213/00, BtPrax 2001,88 (LS) Im Falle der Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers und eines ehrenamtlichen Verhinderungsbetreuers kann die Aufwandpauschale gem. § 1835a BGB in Höhe von 600 DM (jetzt 323 Euro) insgesamt für den Zeitraum von einem Jahr nur einmal und zwar für jeden Betreuer anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit gewährt werden." Bei einem Vermögen über 2600 € trägt der Betreute die Pauschale. |
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