Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungspauschale im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. ich denke das Thema war schon aber da ich neu bin, bitte ich um kollektive Nachsicht. Meine Frage: steht ...
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30.11.2008, 16:14 | #1 |
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Betreuungspauschale
Hallo. ich denke das Thema war schonaber da ich neu bin, bitte ich um kollektive Nachsicht. Meine Frage: steht die Betreuungspauschale, von der ich bisher auch nicht wußte auch dem Ersatzbetreuer zu?. Habe ich richtig gelesen, daß diese Pauschale der Betreute trägt, wenn Vermögen da ist?
Vielen dank Kiki |
30.11.2008, 16:30 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Verhinderungsbetreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon "LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 04.10.2000, 1 T 213/00, BtPrax 2001,88 (LS) Im Falle der Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers und eines ehrenamtlichen Verhinderungsbetreuers kann die Aufwandpauschale gem. § 1835a BGB in Höhe von 600 DM (jetzt 323 Euro) insgesamt für den Zeitraum von einem Jahr nur einmal und zwar für jeden Betreuer anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit gewährt werden." Bei einem Vermögen über 2600 € trägt der Betreute die Pauschale.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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ersatzbetreuer, kosten, kosten der betreuung, pauschale |
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