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Anmassung Betreuerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anmassung Betreuerin im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Lebenspartner steht unter gesetzlicher Betreuung. Kein Einwilligungsvorbehalt. Die Betreuung wurde unter falschen Vorrsussetzungen bestellt. Sie ist Rechtanwältin: Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, ...


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Alt 06.12.2008, 09:48   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Anmassung Betreuerin

Mein Lebenspartner steht unter gesetzlicher Betreuung. Kein Einwilligungsvorbehalt.
Die Betreuung wurde unter falschen Vorrsussetzungen bestellt.
Sie ist Rechtanwältin: Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Post.
Ist es aus ihrer Sicht richtig, den Telefonkontakt mitten im Gespräch abzubrechen, wenn das Telefon zum Mithören auf laut gestellt ist?
Auch wenn ich als Lebenspartnerin mit ihr telefoniere wünscht sie kein Mithören, obwohl es sich doch um den Betreuten handelt.
Sie droht Telefonate zu unterlassen, statt dessen nur schriftlich zu kommunizieren.
Wir haben doch keine Geheimnisse.
Sie droht, dass das Mithören gegen ihren Willen strafbar ist.
Wir wollen eigentlich ein gutes Auskommen, fühlen uns dabei aber sehr autoritär behandelt.
Gibt es da einen Rat?
Vielen Dank.
Robertaw ist offline  
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Alt 06.12.2008, 09:57   #2
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hi robaerta,

hm, alos ichw eis snich osb strafbar ist, abe rich sehe auhc auhc wie du, dass du shcone inr ehct ahben solltest, wenn irh teleofneirt, udn du lautspreche ranhast ( oho gott oohh gott ) , dmait dien leebsnpartner de rebture eben mithört, sow ar da sdoch ne? hmm, starfabar , weiso? ihr seit ja nich von soner geheimen poliezi organisatzion doer? ode rvielleicht hat sie wahnvossrtltleugnen die betreruin? hmm
oder shcriebt mal das egricht dirket an, ob erlaubt is,t bin mir sicher, und ode rhmm, wüpsnche euch,d ass euch ZUEGHÖRT WIRD!!! udn udn erlaubt wird

gruss rtfnee
 
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Alt 06.12.2008, 12:33   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo,

die Betreuerin kann sich durchaus darauf berufen, dass ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wenn jemand mithört und sie das nicht möchte. Keine Ahnung, ob dies nun in vorliegenden Fall nun so dermaßen überzogen werden muss...
Tina L. ist offline  
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Alt 06.12.2008, 14:47   #4
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Hallo,

die Betreuerin kann sich durchaus darauf berufen, dass ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wenn jemand mithört und sie das nicht möchte.
hi tina,

stitm da hats du besitmtm rehct.
hatte nur daürber nahchgedacht, das sbestimmt de rbetrtue wissne will, wourme s geht, udn so, udn udn die betreurin von ihm abe rnich so gerne alle sihm sagne will udn so so, udn vileleicht nasgst hat, e rkönnte etwa smitbekommen,w as sie abe rnich will, weil es shclehct für sie sien kann, gibt ja auch solche betreur, die die das absihctlich nich wollen.. verstehst du du wie ich meine? abe rich weiss es natürlich auhc nich, hab auch zus chnell regaietr irgednwie, sorry.

abe r roberata frag ansosnten mal direkt beim egricht nahc sosnt?

grus srtfnee
 
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Alt 06.12.2008, 16:15   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Frage

Vielen Dank erstmal für die Antworten. Bin wahrscheilich zu naiv Grüsse
Robertaw ist offline  
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Alt 06.12.2008, 16:17   #6
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Robertaw Beitrag anzeigen
Bin wahrscheilich zu naiv Grüsse
hi robertra,

wieso?

gruss srtfnee
 
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