Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe für ältere Dame im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
habe eine Betreuung für eine 91 jährige Dame bekommen. Sie ist eigentlich top fit, geht selbst einkaufen, kocht selbst ...
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#1 |
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Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
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Hallo
habe eine Betreuung für eine 91 jährige Dame bekommen. Sie ist eigentlich top fit, geht selbst einkaufen, kocht selbst und ist allgemein noch sehr selbständig. Die Aufgabenkreise beziehen sich auf "Ämter-und Behörden, sowie Gesundheitssorge". Die Dame bräuchte nur jemand der 2x wö. die Wohnung reinigt. Leider ist ihre Rente sehr gering (768 €). Sie kommt sonst gut klar, aber eine Putzfrau kann sie sich nicht leisten. Meine Frage ist, ob es die Möglichkeit gibt über Hilfe zur Pflege (SGBXII) auch eine Reinigung der Wohnung zu bekommen und welche Voraussetzung dafür nötig sind? Gleich noch eine Frage: Kann man auf Grund der geringen Rente auch eine GEZ - Befreiung beantragen oder erst wenn man einen Bescheid vom Sozialamt hat? Vielen Dank schon mal für die Hilfe. LG Morgana
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Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Hallo,
die Dame scheint eine Putzfrau zu benötigen, warum einen Betreuer? Top-fit, geht alleine einkaufen, selbständig? Aufgrund des Alters - reicht das zur Einrichtung einer Betreuung? Ich persönlich glaube übrigens, dass eine Kopie des Rentenbescheides beim GEZ-Befreiungsantrag reichen würde, kanns aber nicht mit Sicherheit sagen. Herzlichen Gruß Miro
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Aber Trouble und Schmerzen, das hielt den Mensch am Leben. Oder der Versuch, beidem aus dem Weg zu gehen. (Bukowski) |
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#3 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
vielels verstehe ihc achu überhuapt nchit. abe rbei iengien alten aknne s jaa uchs ein,d ass die kiendr das eifnahc wollen, ob da simmer gerechtfertgit ist udn sein muss, bezweifelk ich auch...oder andree personen vielelciht der altend ame, oder der alten eltue. kölnnt ejtz nen aufastz darüber schrieben,a ebr naja.. gruss rtfnee |
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#4 |
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Berufsbetreuerin, Studentin Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Plauen
Beiträge: 198
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GEZ-Befreiung geht auf keinen Fall nur mit dem Rentenbescheid. Sie wird nur befreit, wenn sie Grundsicherung erhält, Hilfen zur Pflege erhält bzw. einen Schwerbeschädigtenausweis mit dem RF Merkzeichen hat. Dann halt die jeweiligen Kopien mit einreichen.
Zu den Hilfen zur Pflege: Soweit ich weiß, muss ein Antrag auf Pflegestufe gestellt werden, woraufhin der MDK einen Bericht erstellt, in welchen Bereichen die Dame Hilfe benötigt und wieviel (in Minuten am Tag wird das angegeben). Reicht die Zeit für die PS 1 nicht aus (was hier ja wohl so sein wird) und liegt sie unter einem bestimmten Einkommen (kenne die Höhe leider nicht) und hat sie kein Vermögen, dann bekommt sie Hilfen zur Pflege in dem Rahmen, den der MDK festgestellt hat. Siehe auch hier: Hilfe zur Pflege ? Wikipedia da steht direkt was zur hauswirtschaftlichen Hilfe dabei! LG Nadine |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
hier einmal unter Pkt. 9 schauen. Hilfreich kann auch ein Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkmal (s. Pkt. 7 und 8) sein. Bei einer 91-jährigen Dame ist die Bewegungsfähigkeit oder das Augenlicht oder die Hörfähigkeit doch sicherlich nicht mehr 100%ig ... Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#6 |
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Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
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Hallo Nadine,
vielen Dank für den Link, gerade wegen der hauswirtschaftliche Hilfen. Werde mich einfach mal ans Soz. wenden und sehen was die mir sagen. Hallo Kohlenklau, als ich ihr Geburtsjahr gelesen hatte, dachte ich auch naja... Aber es ist echt erstaunlich, kann gut sehen, hört gut (keine Hörgeräte nötig) und laufen kann sie auch noch, zwar nicht sehr sicher, hat aber einen Rollator und damit klappt es gut. Was meinst du mit Punkt 9 (Punkt 7 und 8)? Weiß leider nicht wo? Sorry Hallo Miro und Sternfee, In dem Alter ist es leider nicht mehr möglich sich mit Ämtern und Behörden rumzuschlagen, auch wenn man noch sehr selbständig ist. Angehörige hat sie keine, also wer soll sich sonst drum kümmern? LG Morgana
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Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
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#7 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
ichmeitnd as auch alels nich bsöe, tut mir eldi, aber es gibt ja welche, die köennen es vielelicht noch, ich wusste auch nich, dass da neiamdn emrh sit, udn oder pflegekärfte, hätte sien köennen, das sie vielelcith im altersheim ist, doer so, und da braucht man ja ncih zwingedn eine egstzliche betrrrung, glaub ich, ichw eiss es abe rnich, ob jeder de rzb in im altersheim sit, unter egstzlicher betrruung steht. aber trotdzem, du ahst ebstimmt recht, sorry nochmal. gruss srtfnee |
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#8 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Uups, entschuldige bitte. Ich habe glatt vergessen, den link einzusetzen. Die Dame scheint noch fitter zu sein als ich.
Gebührenbefreiung Falls Leistungen nach § 61 SGB XII in Frage kommen, wird damit auch eine Befreiungsvoraussetzung erfüllt.
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#9 |
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Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
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Liebe Sternfee,
du brauchst dich nicht zu entschuldigen, deine Frage oder Gedanken sind ja auch nachvollziehbar. Lieber Kohlenklau, vielen Dank für den Link. LG Morgana
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Hallo Morgana,
muss da noch mal nachtreten äh nachhaken, die Entschuldigung folgt später. ![]() Mit was für Behörden muss sich die ältere Dame denn herumschlagen? Muss sie aufs Arbeitsamt, einen Job suchen? Ne, sie wird einmal in zehn Jahren den Personalausweis verlängern müssen, nicht? Allenfalls wird ihr das Sozialamt den Rest überweisen zur Lebensgrundsicherung, auch kein Grund, sich mit Ämtern und Behörden "herumschlagen zu müssen". Und wegen der Gesundheitssorge? Wenn sie noch gehen kann, kann sie doch auch zum Arzt und sich behandeln lassen. Also ich verstehe den Grund der Betreuung immer noch nicht so ganz... Lieben Gruß
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