Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontaktaufnahme zum Rechtspfleger im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
aus eprsönlciehn grüdnen...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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aus eprsönlciehn grüdnen
Geändert von sternfee (12.01.2009 um 19:27 Uhr) |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
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Hallo Sternfee
Eigentlich geht so ein Kontakt ganz schnell. Telefon schnappen, anwählen und fertig. Ein Problem gibt es aber manchmal im Detail: - Manche RechtspflegerInnen arbeiten nur halbtags, also warten bis morgen oder Montag - Die Rechtspfleger können auch imUrlaub sein. Das dauert länger. Es gibt zwar eine Vertretung, aber es kommt auch darauf an, welche Fragen offen sind. Manchmal ist es mir lieber das Ende des Urlaubs abzuwarten, weil ich sonst die Vertretung überstrapaziere und keine vernünftige Antwort bekomme. Das passiert immer dann, wenn wichtigere Fragen offen sind, die schwerwiegendere und langfristige Probleme behandeln. - Manchmal dauert es bei mir aber aucheinige Tage, weil ich einfach nicht weiß, wo ich die Zeit hernehmen soll und mir der Hintern wg. dem Arbeitsstress brennt. Dann hoffe ich schon auf das Verständnis meiner Betreuten. Es kommt also auch darauf an, weshalb deine Betreuerin sich an die Rechtspfleger wenden soll und wie sehr sie wg. ihrer Arbeit am rotieren ist. Ich hoffe, dass sich deine Betreuerin bald mit einem guten Ergebnis bei dir meldet. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Gast
Beiträge: n/a
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aus perönlcieh grüdnen
Geändert von sternfee (12.01.2009 um 19:27 Uhr) |
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#4 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
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Hallo Sternfee
Zitat:
OK, Akteneinsicht. Wenn es nur darum geht sollte es eigentlich schnell geregelt sein - vorausgesetzt, das Gericht hat seine Akten auch ordentlich sortiert und ist auf dem aktuellen Stand (das ist beleibe nicht immer so -einmal hat ein Gericht über ein halbes Jahr gebraucht um die von mir gewünschte Akte im eigenen Haus zu finden, toll, was?) Aber grundsätzlich: Du hast auch das Recht auf Akteneinsicht, wenn es Deine Akte ist. Frage Deine Betreuerin doch, ob du mit ihr zusammen die Akte ansehen darfst, oder ob du ihr die Arbeit auch abnehmen kannst .Wenn du sich im Allgemeinen mit deiner Betreuerin gut verstehst,ist das kein Problem. Die Alternative ist weiter GEduld zu haben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi irme,
Zitat:
Geändert von sternfee (12.01.2009 um 19:27 Uhr) |
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#6 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Imre!
Zitat:
![]() Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hm ahb mein ebtriag ncih verädnert
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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aus perönlcieh grüdnen
Geändert von sternfee (12.01.2009 um 19:28 Uhr) |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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meine betreurin verashct mcih agnz heftigst....
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![]() |
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| Stichworte |
| akteneinsicht, betreuer, rechtspfleger |
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