Dies ist ein Beitrag zum Thema Befreiung beantragen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wenn das Vermögen einer Betreuten weit unter 3000 € liegt, und auch sicher ist, dass sie künftig nur das ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Hallo,
wenn das Vermögen einer Betreuten weit unter 3000 € liegt, und auch sicher ist, dass sie künftig nur das Taschengeld zur Verfügung haben wird und kein Vermögen mehr zu erwarten ist. Dann kann mich der RP doch trotzdem befreien. Also dass ich nicht mehr 1813 BGB unterliege. Die jährliche Rechnungslegung würde ich ja trotzdem machen. Aber ohne diese Befreiung bekomme ich keine Bankkarte zur Abholung der Auszüge, und kein Onlinebanking und die Auszüge müssten kostenpflichtig zugesandt werden. Was steht denn im Wege, mich der Bank gegenüber von der Verfügungsbeschränkung zu befreien? Marion
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Zusatzfrage:
Was wäre eigentlich, wenn mir die Betreute eine Bankvollmacht erteilt? Würde diese Bankvollmacht über den gesetzl. Bestimmungen für Betrteuer gelten, und die Verfügungseinschränkung nach BGB wegfallen, bzw. aushebeln?
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein |
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#3 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 36
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Zitat:
Das würde mich auch brennend interessieren. Mit freundlichen Grüßen maxklinger |
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#4 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Zitat:
ich denke, dann würde ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Und der Betreuer selbst hätte ein ganz dickes, fettes Minus im Gedächtnis des Rechtspflegers. Denn so eine Geschichte hätte ein "Gschmäckle", wie die Schwaben sagen. Gruss Andreas |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Hallo,
welches Gschmäckle das hätte, wäre mir bei dieser RP reichlich egal. ICH musste ihr mitteilen, dass das Sparbuch der von mir übernommenen Betreuten nichteinmal einen Sperrvermerk enthält. Und es ist IHR Job, dafür zu sorgen. Nicht meiner. Außerdem geht mir diese dumme Nuss (sorry) echt auf den Senkel. Sie weigert sich, mir wichtiges schriftlich zu geben. Rückt vom Vermögen der einen Betreuten nichts raus für sinnvole Ausgaben, um der Betreuten was gutes zu tun, nur damit das Sozi/Angehörige später nicht auf den Beerdigungskosten sitzen bleiben, oder was weiß ich warum. Jedenfalls will sie, dass die 2600 € nicht angerührt werden. Keine Einzelverfügung, obwohl es für das Wohl der Betreuten ausgegeben werden soll. Sie gibt mir für die andere Betreute keine Befreiung, bzw. Bestätigung für die Bank, dass ich auch über mehr als 3000€ verfügen darf und erschwert mir dadurch die Bankgeschäfte und verursacht unnötige Kosten zu Lasten meiner Betreuten, die vom Taschengeld lebt und sowieso kein Vermögen hat und haben wird. Die nervt einfach. Und das für das Engagement von 4 ehrenamtlichen Betreuungen, die ich auch noch versteuern muss. Da brauchen die sich nicht wundern, wenn immer mehr Leute ihre Betreuungen abgeben. So jetzt habe ich meine Wut rausgelassen *g*. Es geht mir jetzt besser *lach* Marion
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