Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialbetrug hinnehmen ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Andreas,
die gewählte Überschrift erscheint mir etwas befremdlich. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Betreute in einer ...
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#11 |
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Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo Andreas,
die gewählte Überschrift erscheint mir etwas befremdlich. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Betreute in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet? Somit im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tut, erwerbstätig zu sein und quasi einem Vollzeitjob nachgeht für 100,-€???? Wen dem so ist, hat die Frau einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen unabhängig vom ihrem Lebensgefährten und auch dann, wenn sie offiziell mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Das funktioniert anders als bei ALG II. Behinderte Menschen, die ihre Arbeitskraft in Werkstätten zu Taschengeldbeträgen zur Verfügung stellen, sind wahrlich nicht mit Sozialhilfebetrügern gleichzusetzen. Gruß Karla |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Zitat:
Geändert von Roy (13.01.2009 um 09:12 Uhr) |
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| bedarfsgemeinschaft, betreueraufgaben, betreuerpflichten, betreuungsbedarf, einrichtung der betreuung, sgb2, wohnraum |
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