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Sozialbetrug hinnehmen ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialbetrug hinnehmen ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Andreas, die gewählte Überschrift erscheint mir etwas befremdlich. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Betreute in einer ...


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Alt 24.12.2008, 05:15   #11
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Andreas,

die gewählte Überschrift erscheint mir etwas befremdlich. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Betreute in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet? Somit im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tut, erwerbstätig zu sein und quasi einem Vollzeitjob nachgeht für 100,-€????

Wen dem so ist, hat die Frau einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen unabhängig vom ihrem Lebensgefährten und auch dann, wenn sie offiziell mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Das funktioniert anders als bei ALG II.

Behinderte Menschen, die ihre Arbeitskraft in Werkstätten zu Taschengeldbeträgen zur Verfügung stellen, sind wahrlich nicht mit Sozialhilfebetrügern gleichzusetzen.

Gruß

Karla
Karla ist offline  
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Alt 13.01.2009, 09:10   #12
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Jetzt stellt sich die Frage, wie meine Frau sich verhalten soll. Ist sie verpflichtet, den Leistungsmissbrauch zu melden ?
Unabhängig davon, ob hier nun Leistungsmissbrauch vorliegt oder nicht ist ein Betreuer nicht verpflichtet Leistungsmissbrauch zu melden (StGB - Einzelnorm ). Er darf aber den Leistungsmissbrauch nicht aktiv unterstützen.

Geändert von Roy (13.01.2009 um 09:12 Uhr)
Roy ist offline  
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Stichworte
bedarfsgemeinschaft, betreueraufgaben, betreuerpflichten, betreuungsbedarf, einrichtung der betreuung, sgb2, wohnraum

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