Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialbetrug hinnehmen ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Frau hat vor wenigen Monaten eine Betreuung übernommen, die Betreute ist ca. 35 Jahre alt.
Sie lebt bisher ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
meine Frau hat vor wenigen Monaten eine Betreuung übernommen, die Betreute ist ca. 35 Jahre alt. Sie lebt bisher mit ihrem "Bekannten" (angeblich nicht Freund oder Lebensgefährte) zusammen, der auch die meisten Kosten trug. Die Betreute arbeitet in einer Behinderteneinrichtung und hat nur ein geringes Taschengeld. Von Anfang an hat die Betreute darauf bestanden, dass sie eine eigene Wohnung erhält. Sie wollte mit dem Bekannten nicht mehr zusammen sein. Meine Frau hat mit sehr viel persönlichem Einsatz dafür gesorgt, dass die Betreute eine Wohnung bekam (trotz negativer Schufa), sie hat die Bezahlung alter Schulden beim Energieversorger geregelt, sonst hätte die Betreute keine Wohnung bekommen, und vieles mehr. Nun stellt sich heraus, was wir von Anfang an vermuteten. Die Betreute ist überhaupt nicht in die Wohnung eingezogen, sie lebt weiterhin mit dem Bekannten zusammen. Die Betreute erhält Leistungen von der ARGE, die natürlich davon ausgeht, dass sie einen eigenen Hausstand führt. Dies ist ja nicht der Fall. Jetzt stellt sich die Frage, wie meine Frau sich verhalten soll. Ist sie verpflichtet, den Leistungsmissbrauch zu melden ? Sie soll ja für die Betreute da sein, muss sich aber auch an Recht und Gesetz halten. Gruss Andreas |
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#2 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo AndreasLübeck,
wenn sie eine eigene Wohnung hat, muss sie doch auf jeden Fall Miete bezahlen, egal wo sie wohnt. Rechnet sich das denn? Welche Bereiche betreut Deine Frau? Ärgerlich ist natürlich wenn man sich so einsetzt und man sich dann hintergangen fühlt. Wer stellt den die Anträge bei der ARGE? Deine Frau oder die Betreute noch selber?Wenn dies im Aufgabengebiet Deiner Frau liegt, würde ich auf jeden Fall intervenieren. Wenn dies die Betreute selber macht - nun ja - dann ist das eben so. Liebe Grüße Lisa |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Herr Lübeck,
handelt es sich hier wirklich um Sozialbetrug? Sicher ist es ärgerlich wenn man sich viel Mühe gab und das Ergebnis scheinbar nicht im geplanten Sinn genutzt wird, aber Sie wissen nicht welche Rolle der Bekannte spielt. Der Betreuten ist es wichtig eigenständig zu sein weshalb sie eine eigene Wohnung wollte und zum Glück auch hat. Gerade für Frauen von unschätzbarem Wert. Da niemand genau weiss welches Verhältnis die beiden miteinander haben sollte man mit Spekulationen vorsichtig sein, vielleicht eine zu Ende gehende Beziehung, vielleicht eine im Stress, vielleicht ist das die Trennungsvorbereitung......vielleicht aber auch nur zwei die sich im Moment miteinander wohler fühlen wie jeweils alleine Jede/r darf sich dort aufhalten wo er sich wohlfühlt, auch wenn man/frau eine eigene Wohnung hat. Der einzige Vorteil der entstehen könnte wäre der, einige wenige Euros mehr zu bekommen da keine sog. Bedarfsgemeinschaft besteht, hier von Sozialbetrug zu sprechen scheint in meinen Augen zu hoch gegriffen. Bevor ich darüber nachdenke etwas als "Leistungsmissbrauch"- das ist ein wirkliches Delikt- zu melden würde ich versuchen mich kundig zu machen, sicher am Besten direkt bei der Betreuten. Und ganz grundsätzlich kann ich nicht sehen, dass ich als Betreuer verpflichtet bin Gesetze bzw. Ausführungsbestimmungen schärfer auszulegen als nötig. ARGEN konstruieren gerne und schnell mal sog. Bedarfsgemeinschaften um ein paar Euro zu sparen, ich persönlich würde in dieser Hinsicht nie Vermutungen auch noch Vorschub leisten wollen. Damit keine Missverständnisse entstehen, eine klar definierte strafbare Handlung würde von mir nie gedeckt werden. Grüsse und schöne Feiertage M. Mohr |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
der finanzielle Vorteil ist ganz klar. Bisher wurde das Einkommen des arbeitenden Bekannten bei der Berechnung von Hartz IV in voller Höhe berücksichtigt. Die Betreute hatte dadurch für sich alleine ca. 100 Euro im Monat, der Bekannte musste sie finanziell unterstützen. Nun erhält sie 345 Euro, da sie ja zumindest offiziell eine eigene Wohnung hat. Das rechnet sich also für beide. Der Bekannt muss sie nicht mehr so sehr unterstützen, und sie hat mehr Geld. Gruß Andreas |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
den Beitrag von Michaela Mohr finde ich sehr wichtig. Wenn deine Frau sich einfach in die Beziehung zwischen den beiden versucht einzufühlen, mal auf die leisen Töne hört, ist die finanzielle Seite vielleicht gar nicht ausschlaggebend. Es sind andere Bereiche wesentlich, die noch zwischen den beiden geklärt werden müssen. Dazu brauchen sie Zeit. Liebe Grüße, Ursula |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Herr Lübeck,
wenn zwei Menschen nicht zusammenleben und dies auch nicht wollen (eine eigene Wohnung anmieten zu wollen bedeutet dies) dann ist doch klar, dass jeder sein "eigenes Geld" haben muss. Abgesehen davon, wie entwürdigend ist denn diese finanzielle Konstellation zwischen einem Mann und einer Frau wenn nur einer arbeitet aber er/sie deswegen "mal einfach so" für den Anderen aufkommen muss? Ihre Frau kann sich freuen für Ihre Betreute eine Basis geschaffen zu haben in der diese sich frei entscheiden kann. Sehen Sie das Ganze doch als einen grossen Schritt zur Hilfe durch Selbsthilfe und in Richtung Eigenverantwortung. Wie und wann Einzelne diesen Schritt dann mit Inhalt füllen und verantworten ist deren- und nicht des Betreuers Entscheidung. Grüsse M. Mohr |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
irgendwie kommt das, was ich sagen will, nicht so recht rüber. Die Betreute lebt seit Jahren mit ihrem Freund zusammen. Sie teilen Tisch und Bett miteinander, und die Beziehung ist bis auf die finanzielle Seite ok. In die neue Wohnung ist die Betreute bis heute nicht eingezogen. In dieser Wohnung befindet sich nichts. Sie wird auch nicht genutzt. Gruss Andreas |
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 21
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Mal was anderes: Wozu ist diese Betreuung eigentlich notwendig, wenn sie seit Jahren mit ihrem Freund zusammen wohnt, der scheinbar eigenständig lebt und sie sogar versorgen kann? Sollte nicht eigentlich Rücksicht auf die Staatskasse genommen werden, wenn sich auch andere Möglichkeiten der Hilfestellung bieten?
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#9 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
hmmm, *kopfkratz*, das habe ich mich auch schon gefragt. Die einsame Entscheidung eines Vormundschaftsrichters, denke ich. Der Freund ist in schriftlichen Dingen nicht so bewandert, und es waren einige Rechnungen nicht bezahlt worden. Ich glaube, ausschlaggebend war, dass die Betreute mit der Einrichtung der Betreuung einverstanden ist. Nach meiner Meinung eine Betreuung "kann man machen, muss man aber nicht". Gruss Andreas |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
der Amtsarzt und der Vormundschaftsrichter entscheiden gemeinsam, ob eine Betreuung einzurichten ist. Bei meiner früheren Betreuten war es eher unsicher, dass dem Antrag auf Betreuung stattgegeben wird. Aber nach sorgfältiger Prüfung wurde dann eine Frist gesetzt in der sich herausstellen sollte, ob es wirklich notwendig wäre. Nach einem Jahr wurde die Betreuung aufgehoben, weil die persönlichen und finanziellen Verhältnisse sich positiv entwickelt hatten. Aus dieser Erfahrung heraus befremdet mich deine Einschätzung, dass "man die Betreuung nicht machen muß" in dem geschilderten Fall. Gibt es eine verkürzte Frist für die Betreuung in der man die Betreute in einen gewissen Schonraum stellt um sích über ihre Situation klar zu werden bzw sie einzuschätzen oder warum ist die Betreuung eingerichtet worden? Nur weil die Betreute sie gewünscht hat ist keine ausreichende Begründung für das Vormundschaftsgericht. Eine einsame Entscheidung des Vormundschftsrichters ist es sicher nicht gewesen. Liebe Grüße, Ursula |
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