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Was muss ich als Angehöriger eines Ehemaligen Betreutes alles machen !

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was muss ich als Angehöriger eines Ehemaligen Betreutes alles machen ! im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hall Ihr Lieben ! Ich habe folgendes Problem. Mein Vater ist am 24.12.2008 verstorben.Am 10.11.2008 wurde vom Krankenhaus eine Betreuung ...


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Alt 18.01.2009, 14:55   #1
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Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 3
Standard Was muss ich als Angehöriger eines Ehemaligen Betreutes alles machen !

Hall Ihr Lieben !

Ich habe folgendes Problem.
  • Mein Vater ist am 24.12.2008 verstorben.Am 10.11.2008 wurde vom Krankenhaus eine Betreuung angefordert die am 27.11.2008 auch vom Gericht als einstweilige Anordnung weil Gefahr in Verzugangekommen ist.Hatte Delir bei Demenz und Kehlkopfkrebs,woran er nun gestorben ist wissen wir nicht.
  • Wir als Kinder haben erst am 10.01.2009 erfahren das er im Krankenhaus gestorben ist ,Durch Ordnungsamt Mahnung wir sollen Ihn Beerdigen,wir haben schon seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr.
  • Wir haben alles in die Wege geleitet Beerdigung erfolgt jetzt am 09.02.2009,Kosten werden vom Sozialamt getragen.
  • Seine Lebensgefährtin hält sich fein raus sie lebten beide in einem Obdachlosenheim.
  • Ich weiß weder ob er Rente ,Hartz 4 oder Sozialhilfe bekommen hat er war 59 ,wie bekomme ich das nun raus wir haben weder Personalausweiß noch sonstige Unterlagen Sterbeurkunde bekommen wir in etwa 2 Wochen vom Bestatter.
  • Er muss doch überall abgemeldet werden Krankenkassenkarte hat das Krankenhaus schon an die Kasse zurück geschickt.
  • Aber woher erfahre ich wo er abgemeldet werden muss ich habe keine Ahnung was alles zu beachten ist und wo ich hin muss ich bin selber schwer Behindert.
  • Der Betreuer scheint sich um nichts zu kümmern ich dachte es gibt die sogenannte Nachbetreuungsklausel .
  • Niemand sagte uns das er Verstorben ist ich weiß nicht was ich noch alles machen muss.
  • Was wir schon gemacht haben ist eine Ausschlagung vom Erbe egal was kommt aber es sind glaube ich Schulden vorhanden.
  • Was muss ich noch alles erledigen das endlich alles erledigt ist ?
Vielen Dank Fabi4812
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Alt 18.01.2009, 16:46   #2
Heinz
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Hallo Fabi,

zum einen, wir können hier keine Einzelfallberatung geben, sondern nur allgemeine Fragen klären, die da sind,

wer sein Erbe ausgeschlagen hat, ist genauso gut dran, wie der ehemalige Betreuer: keine Verpflichtung zu nichts. Was getan wird, ist freiwillig und im Interesse der Vertragspartner. Eine Pflicht besteht nicht. Also kann auch nichts anbrennen. Wenn ein Kontakt über Jahrzehnte nicht mehr bestand und das Erbe ausgeschlagen ist, sind die Schäden, die bestanden oder entstehen das allgemeine Lebensrisiko.

Heinz
 
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Alt 18.01.2009, 17:45   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 3
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Es geht mir vor allem darum das z.B. wenn er hartz 4 wäre was wir ja nicht wissen, die monatlichen Zahlungen weiterlaufen und das Amt von uns nachher noch Geld will weil wir haben ja nichts abgemeldet.
Und seine Lebendgefährtin ja auch mit im Obdachlosenheim ,beide Alkoholiker, wohnt sich nicht nen schönen Lenz macht und sagt ich wars nicht und sie es aber doch war.
Nicht so verstehen das ich Geld will sonst hätten wir ja nicht alles ausgeschlagen aber ich will halt nicht das mir irgendjemand mal ans Bein Pinklet.
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Alt 18.01.2009, 18:09   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Fabi,

was hälst du davon, mit einem Nachweis deiner Verwandtschaft (Geburtsurkunde o. dgl.) zur Bank zu gehen, und mögliche Konten schließen zu lassen. Alle Buchungen, ob Rente oder ALG oder sonst was, gehen automatisch zurück. Und abgebucht wird auch nichts mehr.

Heinz
 
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Alt 18.01.2009, 18:35   #5
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Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 3
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Ich weiß nicht auf welcher Bank er war .Ich kann schlecht alle Banken in ganz Berlin abklappern das ist ja das Problem.
Wir haben null Private Informationen.
Aber wenn wer für Schäden aufkommen soll sind die Ämter immer schnell zur Stelle und wissen wo Verwnte sind.
Er ist am 24.12. gestorben ,am 10.01. kam vom Ordnungsamt der Brief weil Bestattungspflichtig.
Am 14.01. war mein Bruder im Krankenhaus weil es eventuell Unterlagen oder Kleidung gibt. Ergebnis erst da haben wir von der Gesetzlichen Betreuung erfahren.Und es gab angeblich auch keine Kleidung.
Am 15.01. Besuch beim Sozialamt Ergebnis Beerdigung wird bezahlt.
Danach zum Bestatter allse festgelegt.
Am 16.01. kam ein Anruf vom Bestatter ob wir seine Kleidung möchten wie bitte ich dachte es gibt keine.
Es kommt mir alles komisch vor als ob da noch irgend etwas kommt einfach so ein Bauchgefühl wenn Ihr wisst was ich meine.
Fabi4812 ist offline  
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angehörige, ende der betreuung

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