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Abholung bei Polizei

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abholung bei Polizei im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin erst seit kurzem Berufsbetreuer und bekam gestern abend einen Anruf von der Polizei, dass eine Klientin mit 3,8 ...


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Alt 05.02.2009, 10:35   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 2
Standard Abholung bei Polizei

Ich bin erst seit kurzem Berufsbetreuer und bekam gestern abend einen Anruf von der Polizei, dass eine Klientin mit 3,8 Promille auf einem Fahrzeug gegriffen wurde.
Weil ich die Aufenthaltsbestimmung habe, bräuchten Sie meine Hilfe und ich möchte bitte vorbei kommen.
Da die Polizeistation nicht weit von mir ist, hab ich das gemacht.
Dort wendete sich das Blatt und nach der Blutabnahme sagte man mir, dass aufgrund meines Erscheinens die Polizei keine Fürsorgeverpflichtung gegenüber der alkoholisierten Person mehr hat und ich für ihr Wohl verantwortlich wäre.
Ich fand dies schon ganz schön link.
Den Arzt fragte ich nach der gesundheitlichen Verfassung und der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung. Dieser sagte, dass die Klientin nicht in akuter Gefahr wäre, er sie an meiner Stelle allerdings heim fahren würde.
Ich fuhr sie heim, obwohl sie hätte mir im Auto auch kollabieren oder sich übergeben können.
Zu Hause übergab ich Sie ihrem Lebenspartner, der zu Glück da war.

Meine Frage: Wie kann ich mich im Wiederholungsfall besser schützen und professioneller mit der Polizei umgehen?
Brauchen die mich wirklich, um zu entscheiden, was mit der Person wird?
Ich glaube, die wollten nur den Schwarzen Peter los werden.

Danke für die Antworten

Bebebe
Bebebe ist offline  
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Alt 05.02.2009, 11:49   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

zunächst mal kommt es auf die Aufgabenkreise an, die Dir übertragen sind.
Die Aufenthaltsbestimmung hat meines Erachtens mit dem betr. Fall nichts zu tun.
Hier geht es in erster Linie um eine Straftat bzw. deren Folgen.
In solchen Fällen hilft oft die einfache Frage:
Wie würde es eigentlich gehandhabt, wenn d. Betroffene keinen Betreuer hätte. Hätte die Polizei diesen dann auch so einfach auf die Straße gesetzt?
Vermutlich hätte sie jemanden gesucht, der die Betroffene abholt und nach Hause fährt - im Normalfall sind dies Angehörige.
Einen Nichtseßhaften hätte sie evt. in eine betr. Einrichtung verbracht.
Aus gutem Grund hat sich die Polizei in dem genannten Fall an Dich gewandt, ohne freilich zu wissen, dass ein gesetzlicher Betreuer weder ein Dienstbote noch ein Chauffeur, geschweige denn ein Taxiunternehmen oder gar ein Krankentransporteur ist.

Ich meine, Du wärst nicht verpflichtet gewesen, die Betreute bei der Polente abzuholen. Wie dort mit der Situation umgegangen werden sollte (gesundheitlich war ja alles o.k.) wäre - grob gesagt - deren ihr Bier gewesen.

Da die Betreuertätigkeit jedoch überwiegend von "Gutmenschen" ausgeübt wird, hast Du Dich so verhalten, wie es viele andere Kollegen wohl auch getan hätten.

Mal gespannt, ob es hierzu noch andere Meinungen gibt.

mfg
carlos

Geändert von carlos (05.02.2009 um 14:38 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 05.02.2009, 13:07   #3
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

nö, Carlos, das sehe ich auch so.

Sich gegen die Polizei abzugrenzen finde ich auch nicht so ganz einfach, muß ich zugeben, aber nachdem ich mir das erste Mal etwas von denen auf's Auge hab drücken lassen, über das sich mich hinterher kolossal geärgert habe, bin ich gewappnet ;-)

Rechtschaffene Empörung wie "Sie glauben nicht wirklich, daß ich diese Frau in diesem Zustand in mein Auto setze???" wirkt da manchmal Wunder und stößt auch durchaus auf Verständnis.
Wenn die Polizei/der Arzt keinen Bedarf sieht, die B. dazubehalten oder ins Krankenhaus einzuweisen, kann man dann durchaus nach anderen Lösungen suchen (LG anrufen, Taxi bestellen, Heimtransport im Polizeiwagen gegen Rechnung oder sonstwas).

In den Aufgabenkreis einer gesetzlichen Betreuung gehört mMn höchstens das Mitwirken an der Organisation der Heimfahrt, nicht aber die Fahrt an sich.
Frauke ist offline  
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Alt 05.02.2009, 13:25   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von hundeline
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 133
Standard

Wenn und falls die Lebenspartner gesund, d.h. nicht co-abhängig sind, hätten sie sich ebenfalls geweigert, eine derartig alkoholisierte Frau bei sich aufzunehmen und die Verantwortung vom Betreuer übertragen zu bekommen.
(Stürze, Delirium tremens, Ersticken etc.).

Und was dann?
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hundeline ist offline  
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Alt 05.02.2009, 14:09   #5
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Zitat:
Zitat von hundeline Beitrag anzeigen
Und was dann?
entweder die "Ausnüchterungszelle" bei der Polizei oder eben doch das Krankenhaus
Frauke ist offline  
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Alt 05.02.2009, 14:11   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 2
Standard

Danke für Eure Rückmeldungen.

Ich werde das nächste Mal etwas vorbereiteter daran gehen.

Auf jeden Fall lass ich mich nicht mehr locken, sondern organisiere von zu Hause.


Bebebe
Bebebe ist offline  
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Alt 05.02.2009, 14:31   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Bebebe Beitrag anzeigen
Danke für Eure Rückmeldungen.

Ich werde das nächste Mal etwas vorbereiteter daran gehen.

Auf jeden Fall lass ich mich nicht mehr locken, sondern organisiere von zu Hause.


Bebebe
Nebenbei bemerkt:

Es wird auch immer automatisch vorausgesetzt, dass ein Betreuer ein Auto besitzt.....

Dies ist zweifelsohne hilfreich und in mindestens 90 % der Fälle auch so, aber keine Voraussetzung für die Tätigkeit einer gesetzlichen Betreuung.


mfg
carlos ist offline  
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Alt 05.02.2009, 14:54   #8
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von hundeline
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 133
Standard

Mein Vater und ich standen einmal vor dem Problem, dass zuerst der Notarzt keine LKH-Einweisung schreiben wollte, - Freiheitsentziehung -, danach fuhren wir selber ins LKH, dort wollte sie nicht bleiben, also haben wir meine Mutter mit Delirium tremens mit nach Hause genommen.
Jahre nach ihrem Tod erfuhr ich, dass in solchen Fällen Allgemeinkrankenhäuser zur Aufnahme verpflichtet sind. Dies gilt insbesondere bei Delirium tremens, weil es sich dabei um medizinische Notfälle handelt.

Ich gebe diese Erfahrung weiter, damit nicht noch viel mehr Menschen an solchen Dingen sterben müssen.
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hundeline ist offline  
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Alt 06.02.2009, 07:30   #9
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
Standard

Sage meist immer gleich, dass ich prinzipiell keine Betreuten in meinem Pkw mitnehmen, eben aus versicherungsrechtlichen Gründen. Wenn ich dann doch mal Ausnahmen mache, ist das dann meine persönliche Sache. Aber es ist mir zu oft passiert, dass es vorausgesetzt wurde, dass ich Betreute zu Terminen fahre oder Sachen transportiere. Das habe ich mit den Jahren extrem eingeschränkt!
P.S. Zumal es mir wirklich passiert ist, dass sich eine Betreute vor Aufregung in meinem Auto übergeben hat! Supi!
BetrKl ist offline  
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Alt 06.02.2009, 08:34   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

das hatte ich auch mal, nachts um halb drei. Ich sollte den Betreuten, der einige Wochen vorher aus der Trinkerheilanstalt entfleucht war, wieder abliefern. Er hatte kein Geld mehr, war bei der Polizei aufgeschlagen, und verlangte nun, "nach Hause" gebracht zu werden. Später erfuhr ich, dass er das mit schöner Regelmäßigkeit machte.

Ich habe es abgelehnt, ihn zu transportieren. Wobei es hilfreich ist, wenn man keinen Führerschein hat.

Die Polizei fährt lieber einen Angetrunkenen nach Hause, solange er nicht randaliert oder in den Wagen reihert. Sorry. Immer noch besser, so ein Einsatz, als eine Schlägerei schlichten zu müssen und selbst etwas abzubekommen.

Ich kann mich auch einer gewissen Gehässigkeit nicht enthalten. Ich stelle mir nur mal vor, was wäre, wenn unsere geliebten RechtspflegerInnen zu nachtschlafender Zeit aus dem Bett geklingelt werden, um hilflose Betreute zu eskortieren. Alleine bei dem Ansinnen würde für die wohl die Welt untergehen. Ist doch gut, dass es Betreuer gibt, oder ?


Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
aufenthaltsbestimmung, betreueraufgaben, betreuerpflichten, fürsorgepflicht, polizei

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