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Hausfriedensbruch durch Betreuer?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausfriedensbruch durch Betreuer? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wertes Forum, mal angenommen, das Haus einer dementen betreuten Person V steht schon seit einiger Zeit leer. V wird auch ...


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Alt 13.02.2009, 09:41   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
Standard Hausfriedensbruch durch Betreuer?

Wertes Forum,

mal angenommen, das Haus einer dementen betreuten Person V steht schon seit einiger Zeit leer. V wird auch niemals mehr in diesem Haus wohnen, besucht es aber regelmäßig mit seiner Tochter T. T hat noch persönliche Dinge in dem Haus. Darf ein Berufsbetreuer (ausgestattet mit allen Betreuungsbereichen dieses Haus ohne Kenntnis von T betreten? Wenn ja, haftet er dann für das Verschwinden von Gegenständen aus dem Haus.

Danke für die Antworten.
Rosa L. ist offline  
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Alt 13.02.2009, 10:28   #2
Bevollmächtigter im Rahmen von Vorsorgevollmachten
 
Benutzerbild von Negge
 
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard

Hallo,

m.E. muß ein Betreuer, um eine Wohnung alleine betreten zu dürfen,

1. den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten und
2. dazu einen weiteren Teilaufgabenbereich "Zutritt zur Wohnung"

haben.

Weiterhin braucht er m.E. eine ausdrückliche richterliche Genehmigung.


Ich denke, dass 123 StGB hier zieht.


Liebe Grüße
__________________
M.S.

Der Ärger ist als Gewitter, nicht als Dauerregen gedacht; er soll die Luft reinigen und nicht die Ernte
verderben. (Ernst R. Hauschka, deutscher Aphoristiker)
Negge ist offline  
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Alt 13.02.2009, 10:33   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Rosa L. Beitrag anzeigen
Wertes Forum,
Darf ein Berufsbetreuer (ausgestattet mit allen Betreuungsbereichen dieses Haus ohne Kenntnis von T betreten? Wenn ja, haftet er dann für das Verschwinden von Gegenständen aus dem Haus.

Danke für die Antworten.
Hallo Rosa L,
ich würde keinen Grund sehen warum der Betreuer T um Erlaubnis fragen sollte das Haus zu betreten. So wie sie es schildern ist sie ja nicht Eigentümerin. Es liegt doch an T ihre persönlichen Dinge aus dem Haus zu räumen wenn sie diese sichern will.
Da der Betreute sich krankheitsbedingt nicht um die Sicherung des Hauses kümmern kann muss sich ja wohl der Betreuer Zutritt verschaffen um Schäden an dem Haus zu verhindern.
(Auffrieren von Leitungen etc.)
Denn wer sollte das denn sonst tun??

Gruß
Andreas
agw ist offline  
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Alt 13.02.2009, 23:13   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo zusammen,

wenn ein Betreuer den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten hat braucht es keine Teilgenehmigung (wegen Zutritt). Seinen Aufgaben kann er letztendlich nicht "von aussen" nachkommen, die richterliche Genehmigung ist mit dem Aufgabenkreis bereits erteilt.

Gerade bei diesen Witterungsverhältnissen, und auch sonst, sind regelmässige Kontrollen wichtig, der Betreuer haftet schliesslich für den Zustand.
Betreuer fertigen in der Regel Bestandsaufnahmen (oft mit Zeugen) an. Sollten allerdings weitere Personen Schlüssel und freien Zutritt zum Haus haben wird es schwer sein einen gerichtsverwertbaren Nachweis über evtl. verschwundene Dinge zu führen.

Warum der Betreuer T in Kenntnis setzen soll wenn er die Wohnung/das Haus betritt ist mir schleierhaft, wie agw ganz richtig feststellt kann T ihre privaten Dinge doch dort abholen.

Gruss M. Mohr

PS: vielleicht wäre es angemessen, z.B. beim vorliegenden Sachverhalt, weniger "reisserische Aufmacher"/ Überschriften zu wählen.

Geändert von michaela mohr (13.02.2009 um 23:15 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.02.2009, 07:58   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von hundeline
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 133
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Warum der Betreuer T in Kenntnis setzen soll wenn er die Wohnung/das Haus betritt ist mir schleierhaft, wie agw ganz richtig feststellt kann T ihre privaten Dinge doch dort abholen.

Obs wirklich so schleierhaft ist, kommt auf die reale Situation an, die ich zumindest nicht kenne. Ich möchte aber einmal zu bedenken geben, dass es bei Arbeitslosigkeit sehr leicht nachvollziehbar ist, dass der Betreffende u.U. einen erheblichen Teil seines Selbstwertes und seiner Identität verliert. Das dürfte nichts weltbewegend Neues sein.
Für T könnte dieses Haus Familie, Herkunft, Kindheit etc. bedeuten, also ebenfalls ein Teil ihres Selbstwertes und ihrer Identität und nicht nur ein paar (mterielle) persönliche Gegenstände. Und man lässt Fremde nun einmal nicht ohne weiteres in seinen eigenen privaten Bereich eindringen, vor allem dann nicht, wenn man nicht weiss, was dieser Fremde vorhat. Vorsicht ist schliesslich allemal besser als Nachsicht.

Aber wie gesagt: es kommt auf die reale Situation an, ob man so etwas vielleicht doch einmal in Erwägung ziehen sollte.

Viele Grüsse
__________________
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Geändert von hundeline (14.02.2009 um 12:34 Uhr)
hundeline ist offline  
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Alt 14.02.2009, 16:27   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Hundeline,

sicher kann man sich alles mögliche zusammenkonstruieren, ob das dann für den Fragesteller und die konkrete Frage sinnvoll ist lasse ich offen.

Ein Aspekt wird von Ihnen in den Ausführungen aber leider nicht bedacht:
der Betreuer ist rechtlich zuständig für seinen Betreuten. Bei allem Verständnis für Angehörige und deren besonderen Lebenslagen wird aber niemand den Betreuer z.B. aus der Haftung entlassen wenn tatsächlich ein Schaden enststehen sollte weil der Betreuer sich besonders rücksichtsvoll gegenüber z.B. den Angehörigen zeigte und Rücksicht auf deren persönliche Befindlichkeiten nahm.

(Berufs)betreuungen sichern die Existenz. Entscheidungen die aus rein menschlicher Sicht vielleicht anders ausfallen würden, kann sich ein Berufsbetreuer der weiterarbeiten will manchmal nicht leisten, das persönliche Risiko wäre zu hoch. Nicht wir haben die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, wir haben sie
aber klar umzusetzen.


Gruss M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.02.2009, 16:41   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,

Stichwort "Gefahrenabwehr". Ein über längere Zeit nicht bewohntes Gebäude, in dem Strom/Gas/Wasser nicht abgestellt sind, stellt nach meiner Meinung eine erhöhte Gefahrenquelle dar. Jeder weiß, dass ohne regelmäßige Wartung Leitungen undicht werden können oder defekt. So können z. B. Fehler in einer Isolation sich verschlimmern, weil sie - im Gegensatz zum bewohnten Wohnraum - nicht bemerkt werden.

Schon aus diesem Gesichtspunkt muss es möglich sein, dass der Betreuer das Haus betritt. Ich würde auch veranlassen, dass Strom/Gas/Wasser abgestellt werden.

Sollte der Betreute dies nicht wünschen, dann würde ich das so dem Gericht schriftlich mitteilen, mit dem Hinweis, dass ich jede weitere Verantwortung ablehne. Je nach Sachlage würde ich auch beantragen, die Betreuung zu erweitern, um auch gegen den Willen des Betreuten Abschaltungen vornehmen zu lassen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 14.02.2009, 17:39   #8
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von hundeline
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 133
Standard

Eben damit u.a. die von (Berufs)betreuern sauer verdiente Existenz nicht durch das Abwehren von evtl. lange gehegtem Groll wegen weiss der Kuckuck was wieder flötengeht, weil Ihnen niemand die Zeit bezahlt, die Sie möglicherweise damit verbringen müssten, um auf Hausfriedensbruch o.ä. zu erwidern, halte ich den Vorschlag von AndreasLübeck eigentlich für den saubersten Weg für alle.

Viele Grüsse
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hundeline ist offline  
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Alt 14.02.2009, 21:36   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
Standard

Liebe Diskussionpartner,

hundeleine hat die reale Welt genau erkannt:
Zitat:
Für T könnte dieses Haus Familie, Herkunft, Kindheit etc. bedeuten, also ebenfalls ein Teil ihres Selbstwertes und ihrer Identität und nicht nur ein paar (materielle) persönliche Gegenstände.
Zitat:
Es liegt doch an T ihre persönlichen Dinge aus dem Haus zu räumen wenn sie diese sichern will
T wollte in der Vergangenheit schon ihre persönlichen Gegenstände mitnehmen. Eine Schwester S stellte jedoch die Forderung, dass T ihre Gegenstände nur entnehmen kann, wenn S und BT anwesend sind. Das war auch BT zuviel und somit wurde nie eine verbindliche Vereinbarung getroffen, wie T wieder über ihre Gegenstände verfügen könne.

Ich hoffe, dass nun der vorliegende Fall etwas konkreter ist.

Mittlerweile fehlen leider Gegenstände der T und es ist erwiesen dass auch BT das Haus betreten hat. Somit zurück zu den Ausgangsfragen:
Zitat:
Darf BT das Haus des V ohne Kenntnis von T betreten? Wenn ja, haftet er dann für das Verschwinden von Gegenständen aus dem Haus
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand T noch unterstützen könnte.

Viele Grüße von Rosa
Rosa L. ist offline  
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Alt 15.02.2009, 08:31   #10
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von hundeline
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 133
Standard

Hallo Rosa L.,

von dieser realen Welt weiss ich nur, weil ich mich schon bei dem drohenden Verlust meines Elternhauses wie amputiert fühlte und bis heute bin, weil mich nicht nur dieser Verlust erschüttert, sondern auch die Tatsache, dass in der Folgezeit Betreuer permanent von mir verlangen, dass ich ihre Vorstellungswelt teile,d.h. ich habe mich gefälligst über diese Verluste zu freuen.

Hat T schon versucht, BT eine Liste ihrer persönlichen Gegenstände zu geben und BT zu veranlassen, dass sie darüber verfügen kann? Beim Verschwinden kommen ja sowohl S als auch BT und - so höhnisch es jetzt auch klingen mag - T in Frage, also letztendlich jeder, der einen Schlüssel zu dem Haus besitzt.

Da ich aber mit meinen Massnahmen auf der gesamten Linie scheitere, überlassse ich weitere Ideen lieber klügeren Köpfen.

Viele Grüsse
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Geändert von hundeline (16.02.2009 um 05:32 Uhr)
hundeline ist offline  
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