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Betreuer will Betreuung abgeben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer will Betreuung abgeben im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Forum, ich bin Kontrollbetreuerin (Berufsbetreuerin) wg. dem Verdacht auf Vollmachtsmissbrauch. Leider bin ich gesundheitlich im Moment nicht so auf ...


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Alt 18.02.2009, 17:19   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 4
Standard Betreuer will Betreuung abgeben

Hallo Forum,
ich bin Kontrollbetreuerin (Berufsbetreuerin) wg. dem Verdacht auf Vollmachtsmissbrauch. Leider bin ich gesundheitlich im Moment nicht so auf der Höhe, habe mich mit der Übernahme dieser Kontroll betreuung einfach ein wenig übernommen.
Wie kann ich das durchsetzen? Andere Betreuungen, die jetzt einfacher laufen, möchte ich nicht abgeben. Möchte den Vorm.richter nicht vor den Kopf stossen, aber das belastet mich einfach so sehr.
Ich bitte dringend um Rat, danke
Gruß Jenny
jenny ist offline  
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Alt 19.02.2009, 12:54   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Jenny,
da wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben wie dem Richter mitzuteilen das du die Aufgabe als Kontrollbetreuerin aufgrund deines derzeitigen Gesundheitszustandes nicht wahrnehmen kannst.
Das hat m.E. nichts mit "vor den Kopf stoßen" zu tun sondern mit einem professionellen Arbeitsansatz.

Es ist ja sinnvoller es wird jemand bestellt der den Sachverhalt bearbeiten kann wie wenn du die Sache nur halbherzig klären kannst. Die Kontrollbetreuung ist ja wohl nicht ohne Grund eingerichtet worden und du hast ja auch noch ein Haftungsrisiko.


Gute Besserung,

Andreas
agw ist offline  
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Alt 19.02.2009, 16:33   #3
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Jenny,
da wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben wie dem Richter mitzuteilen das du die Aufgabe als Kontrollbetreuerin aufgrund deines derzeitigen Gesundheitszustandes nicht wahrnehmen kannst.
Das hat m.E. nichts mit "vor den Kopf stoßen" zu tun sondern mit einem professionellen Arbeitsansatz.

Es ist ja sinnvoller es wird jemand bestellt der den Sachverhalt bearbeiten kann wie wenn du die Sache nur halbherzig klären kannst. Die Kontrollbetreuung ist ja wohl nicht ohne Grund eingerichtet worden und du hast ja auch noch ein Haftungsrisiko.


Gute Besserung,

Andreas
Das ist ein guter Weg!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Stichworte
betreuerwechsel, kontrollbetreuer, vollmachtsmißbrauch

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