Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer Entschädigung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo mal wieder,
mein Freund hatte im letzten Jahr einen Betreuerwechsel.
Der Betreuer ist nie aktiv geworden, zu der Zeit ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Hallo mal wieder,
mein Freund hatte im letzten Jahr einen Betreuerwechsel.Der Betreuer ist nie aktiv geworden, zu der Zeit war er in Reha und Krankenhaus. Jetzt stellt der Betreuer aus dem Vermögen eine Entschädigung für 6 Stunden auf,es hat ausser einer Vorstellung nie eine Tätigkeit stattgefunden. Ist das rechtens, kann man Nachweise verlangen? Vielen Dank Tschüss Robertaw |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo Robertaw,
es ist rechtens und Nachweise über geleistete Tätigkeiten sind nicht notwendig. Da der Gesetzgeber die Abrechnungsmodalitäten geändert hat fällt der Vergütungsanspruch aufgrund einer pauschalierten Regelung an. Hierbei ist es völlig unerheblich wie hoch der tatsächliche Zeitaufwand des Betreuers war. Die näheren Umstände regelt ein eigenes Gesetz (VBVG). Der Betreuer hätte auch keinen Anspruch auf eine Vergütung von geleisteten Mehrstunden, das ist halt Berufsrisiko. ![]() Gruß Andreas |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Hallo,
ein bisschen verspätete Antwort. Inzwischen wurde beim Amtsgericht ein Einwand erhoben, mit der Rückantwort, dass alles seine Richtigkeit habe. Meines Erachtens stimmt das nur formell nach Gesetzeslage. Wir werden einen Schritt weiter gehen und Beschwerde einlegen, man kann nicht alles hinnehmen. Sonderbarerweise wurde die Post nur persönlich zugesellt,mit dem Vermerk: nicht an den ExBetreuer, auch die aktuelle Betreuerin, die die Vermögensverwaltung hat sollte aussen vorbleiben. Selbst wenn der Betreute die 255 Euro überweisen wollte, er könnte es nicht, da die aktuelle Betreuerin alles finanzielle regelt, ihm ein selbständiges Handeln unmöglich macht. Ist es nicht so, dass Betreute nicht nur zu Anordnungsempfängern gemacht werden sollten? Ich finde das ist ein grundsätzlicher Konflikt und könnte ganz grundsätzlich mal in der Öffentlichkeit angesprochen werden. Mit Gruß Robertaw
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#4 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
nach was soll das Gericht denn entscheiden, wenn nicht nach der Gesetzeslage?? Eine Beschwerde einzulegen geht schon, es ist nur die Frage wogegen sich die Beschwerde denn richten soll. Die formale Grundlage für die Betreuervergütung ist ja erfüllt und der tatsächliche Zeitaufwand spielt keine Rolle. Ärgerlich, ist aber so. Bei den Briefen an deinen Freund wird es sich um eine Möglichkeit zur Stellungnahme gehandelt haben. Die geht natürlich nur an den Betreuten und nicht an den Betreuer. Gruß Andreas |
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| Stichworte |
| beschwerde, vergütung |
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