Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sehr geehrte Forumsleser,
ich bin Betreuerin einer jungen geistig behind. Erwachsenen, intelligenzgemindert und sehbehindert.
Sie lebt seit ihrem 7 Lebensjahr ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 4
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Sehr geehrte Forumsleser,
ich bin Betreuerin einer jungen geistig behind. Erwachsenen, intelligenzgemindert und sehbehindert. Sie lebt seit ihrem 7 Lebensjahr in einem Heim, den Eltern wurde seinerzeit das Sorgerecht entzogen. Sie ist jetzt 25 Jahre alt und beendet dieses Jahr die Schule. Die Mutter der B. und ihr Lebensgefährte - ca 300 km entfernt lebend - betreiben äußerst hartnäckig und mit anwaltl. Hilfe die Rückkehr der B. in die mütterliche WOhnung, die B. soll also zur Mutter und dem Lebensgefährten zurückkehren. Die B. selbst sagt - jeweils sehr überzeugend - sie möchte im hießigen Heimbereich bleiben, bei einem Besuch bei der Mutter äußerte sie vor dem Anwalt und den Hausärzten der Mutter unter Tränen, dass sie künftig bei der Mutter leben will und nicht mehr ins Heim zurückkehren möchte. So und jetzt komme ich ins Spiel: man möchte eine Entscheidung haben - wo soll die B. nach Schulabschluss leben? Das Heim und die dortige Psychologin ist vehement gegen eine Rückkehr zur Mutter wg. Gesundheitsgefährdung (Borderline könnte sich entwickeln). WIe würden Sie Kollegen vorgehen um hier eine gute Lösung zu finden. Ich bin für jeden Ratschlag dankbar. Mit freundlichem Gruß J. |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Jenny,
das sind so ein Grenzbereich der Betreuung. Facharzt (Psychologin) contra Elterneinfluss (persönliche Bindung) contra Heim (Erklärung der Betreuten unter Einfluss der Bezugstherapeuten). Und eine Anfrage bei Gericht ist auch müßig, da die sich auf die Aussage der Psychologin verlassen und den Eltern Inkompetenz unterstellen. Und letztlich die Betreuerin gerade dafür da ist, die Für und Wider abzuwägen und zu entscheiden. Ich war auch immer dem Fachpersonal skeptisch gegenüber eingestellt. Mitunter agieren und argumentieren sie auch nur nach Schema F. Ich habe es so gehandhabt, dass ich mir die Eltern genauestens angesehen habe und mit ihnen Gespräche geführt habe. Aufgrund systemischer Ausbildung fand ich dann zu einem eigenen Befund, ob der Betreute (wie in meinem Fall) bei den Eltern gut aufgehoben gewesen wäre oder doch besser im Heim. Das hängt natürlich auch von den Möglichkeiten der Betreuung zuhause wie auch im Heim ab. Die Einflussnahme der Bezugstherapeuten ist nicht zu unterschätzen wie aber auch die der Eltern. Dann habe ich mir nochmal die Behinderung und die Bedürfnisse des Betreuten angesehen und habe abgewogen, welche Vor- und Nachteile im Heim bestehen und welche zuhause. Dabei habe ich ein besonderes Augenmerk auf die innerfamiliäre Struktur gelegt. So mag manches in der Familie gut gemeint sein, aber nicht gut tun. Da gibt es die Gefahr des Helfersyndroms ebenso wie die Inkompetenz mit der Krankheit, dass der Betreute durch und aufgrund seiner Behinderung/Krankheit die Eltern um den Finger wickeln kann oder bei Borderline das familiäre System sprengt. Begleitend habe ich meine Überlegungen in der Supervision besprochen mit jemandem fachkompetenten Außenstehenden, der mir half, meine Gedanken und Gefühle zu ordnen. Ich wünsche dir starke Nerven, hilfreiche Gespräche, ein feines Gespür und Courage. Heinz |
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#3 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Kann mich hier dem Heinz gut anschliessen. Ich würde auch versuchen in Gesprächen sehr gut hinzuhören und hinzuschauen, was das Beste für Deine Betreute sein könnte.
Aus meiner Berufserfahrung heraus muss ich allerdings sagen, dass ich mehr dahin tendiere, dass für die bessere Selbständigkeit meist ein Aufenthalt ausserhalb des elterlichen Haushaltes förderlicher ist. In Deinem Fall hört es sich auch so an, als ob die Eltern hier versuchen, evt. damals Versäumtes nachzuholen? Vielleicht läßt sich auch ein Kompromiß schließen? Weiterer Aufenthalt in der Einrichtung, aber Verbringen der Ferien/Urlaub bei den Eltern? |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Jenny,
die Vorschreiber haben das pro und contra gut bedacht, was mich am Rande aber zusätzlich stutzig macht ist der Sorgerechtsentzug. Warum, wieso, weshalb und hat sich das geändert? Eltern behinderter Kinder haben manchmal Probleme mit dem Ausmass der Behinderung und der adäquten Therapie. Ich würde versuchen mir ein möglichst genaues Bild vom Umgang der Eltern mit der Tochter und deren Behinderung zu machen. Wie sehen die Förderungsmöglichkeiten der Tochter am Heimatort aus, beschützende Werkstätten usw. Wie soll die Tagesstruktur dort aussehen? Leider ist auch zu überlegen wie es mit der Tochter weitergehen wird wenn die Eltern nicht mehr da sind, wenn sich dort die Verhältnisse ändern, können Sie hierfür die nötige Vorsorge treffen? Manchmal gibt es auch hierzu im Heim weitere Alternativen, Wohnmöglichkeiten usw. Grundsätzlich als negatives Indiz würde ich aber z.B. die Tatsache einschätzen, dass die Tochter bei einem Elternbesuch mit Anwalt und Hausärzten ( das können ja nur die Ärzte der Eltern gewesen sein) alleine und ohne emotionale/eigene objektive Unterstützung für sich selbst eine Aussage tätigen sollte. Das einer intelligenzgeminderten Tochter zuzumuten finde ich schon stark. (meine skeptischen Bemerkungen gegenüber den Eltern habe ich aus Ihrem Beitrag auch teilweise "herausgelesen" oder einseitig bewertet, vielleicht ist alles ganz anders, das können nur Sie beurteilen) Wie wärs mit einem Gespräch am runden Tisch und allen Beteiligten? Wenn ich alle "Sachgeschichten" geklärt und abgewogen habe dann würde ich mich in meiner Entscheidung auf mein Gefühl verlassen- bei diesem Rat gehe ich selbstverständlich davon aus, dass Sie Ihre Betreute gut kennen und einschätzen können. Viel Glück, Grüsse M. Mohr |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 4
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Hallo, ich danke herzlich für Ihre Antworten.
Leider kenne ich die B. erst seit Dezember 2008. Sie hat eine aufgeschlossene, liebenswürdige Art. Ich glaube, dass sie selbst zwischen der Einrichtung und den vertrauten Mitarbeitern und den Eltern innerlich zerrissen ist und beide Seiten nicht enttäuschen will. Die Heimmitarbeiter, allen voran die dort tätige Psychologin ist in ihrer ablehnenden Meinung gegenüber den Eltern sehr festgefahren. Die B. selbst äußerte im intimen Gespräch mit mir, schon gerne näher bei der Mutter zu sein, sie vermisse sie, vor allem abends. Insgesamt ist die B. in ihrer Entwicklung noch sehr kindlich. Was könnte passieren, falls die B. in einer gemeinsamen Runde äußert, bei den Eltern leben zu wollen. Ich muss mich ja vor allem an die Wünsche der B. halten. Könnte das Heim/Psychologin mir da Schwierigkeiten in Bezug auf Haftung machen??? Selbstverständlich würde ich vor dem Umzug für passende Strukturen sorgen soweit mir das möglich ist, auch dafür dass die B. weiterhin von einer Berufsbetreuerin rechtlich betreut wird. Ich danke schon mal. Schönes Wochenende + Gruß Jenny |
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#6 |
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Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
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Hallo
also die Idee von BetrKl finde ich eigentlich recht gut. Erstmal sehen wie es in den Ferien/ Urlaub mit den Eltern funktioniert. Oft ist es so, dass die innere Verbundenheit mit der Mutter oder Eltern so stark ist, trotz evtl. schlechten Einfluss der Eltern. Wie oft ist es, dass auch gesunde Kinder nichts erzählen über Schläge oder sonstiger psychischer Gewalt. Wichtig ist zu wissen, warum das Sorgerecht entzogen worden ist. Es gibt doch gewiss Akten beim Jugendamt die eingesehen werden können. LG Conny
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Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo jenny,
Sie haben geschrieben: ich muss mich ja vor allem an die Wünsche der Betreuten halten. Diesen Satz als Novum zu sehen wäre falsch. Ganz einfaches Beispiel: Wenn sich meine Alkis einen Kasten Bier wünschen dann kann ich diesen Wunsch nicht erfüllen. Wenn das zu simpel ist: ich betreue einen Mann, jetzt trockener Alkoholiker. Ehefrau hat wegen anderer Probleme auch eine Betreuerin. Das Paar setzt seit Jahren alles daran wieder zusammenzuziehen- ein völlig verständlicher Wunsch. Für ganze 4 Jahre konnten die Kollegin und ich diesem Wunsch nicht nachommen, meinen Klienten hätte das das Leben gekostet. Diese vier Jahre waren eine harte Zeit, und es ist auch heute noch hart mindestens zwei mal im Jahr deutlich zu machen- wenn bestimmte Dinge nicht eingehalten werden- dass dem Wunsch auf Zusammenleben schwerwiegendes entgegensteht und die Konstallation ein Ende nehmen müsste. Vom Menschlichen her, persönlich, fällt mir das immer sehr schwer, aber meine Arbeit ist es den Mann am Leben zu erhalten. Er kann das, krankheitsbedingt, nicht alleine. An den Wünschen der Betreuten sollten Sie sich orientieren und denen nur nachkommen wenn die Betreute dadurch keinen Schaden nimmt. Das macht die Arbeit ja auch manchmal so schwer, solche Entscheidungen zu treffen und den Unmut daraus auszuhalten- und in Ihrem Fall ist garantiert eine der beteiligten Partei zunächst erst mal sauer. Die Psychologin kann Sie nicht in die Haftung nehmen, wenn sie eine Entscheidung zurück zu den Eltern für unverantwortlich hält müsste sie dies deutlich sagen und dokumentieren. Aber ich würde versuchen ein Einvernehmen herzustellen, Probezeiten zu vereinbaren. Manchmal bin ich anderer Meinung wie der Psychiatriearzt. (der hat sich aber daran bereits gewöhnt). Wenn ich einen von mir angeregten "Versuch" für meine Betreuten andenke, mehr freien Ausgang, frühere Entlassung, doch nochmal die eigene Wohnung statt Einrichtung z.B. dann hat das bisher immer gut geklappt. Es wurde immer so besprochen, dass der Versuch gemacht werden kann aber auch, dass der "Rückweg" frei ist wenns nicht klappt. Gegen den ausdrücklichen Rat der Fachdienste zu handeln sollte gut überlegt, und die Entscheidung für Sie selbst zweifelsfrei sein. Einem Umzug würde ich sicherlich nur zustimmen wenn alles andere klar und ohne Verzögerung geregelt ist und kein Leerlauf, und damit Unklarheit für die Betreute, entsteht. Ein langer Beitrag, sorry, aber das Thema ist allgegenwärtig. Ihnen viel Glück mit der Entscheidung. Gruss M. Mohr |
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