Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Gläubigern im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenmitglieder,
ich habe bereits sämtliche Threads zum Thema Inkassounternehmen gelesen. Dennoch hier meine Frage:
Ich habe hier Forderungen von ...
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#1 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 136
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Liebe Forenmitglieder,
ich habe bereits sämtliche Threads zum Thema Inkassounternehmen gelesen. Dennoch hier meine Frage: Ich habe hier Forderungen von der GEZ...., die inzwischen durch Inkassounternehmen vertreten werden. Ich habe in allen Fällen der GEZ das Übliche geschrieben: Sozialhilfe, kein Vermögen zu erwarten, Bitte um Befreiung und Niederschlagung. Alles was die schicken ist eine neuerliche Zahlungsaufforderung. Wie gehe ich denn da weiter vor ? Bei Pfändungsbeschlüssen ist dann doch auch gar nichts zum Pfänden da ? Viele Grüße Dora
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#2 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
![]() Gruß Andreas |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 252
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Dora,
wie Flafluff schon erwähnt hat, solltest Du bei der GEZ einfach hartnäckig sein. Wenn das schon bei dem Inkasso Büro ist, dann wird es schwieriger, aber nicht unmöglich. Bei der GEZ brauche ich immer mehrere Anschreiben, bekomme dann auch immer Ablehnungen und neue Zahlungsaufforderungen zurück. Aber wenn die sehen, dass jemand dann doch zahlt bzw. befreit wird, eine Überschuldung besteht ect. und man sich um die Sachen kümmert, dann erlassen sie durchaus auch die Forderungen. Man hat mich von dort aus auch schon mal angerufen und mir erklärt, dass ich ein letztes Mal schreiben sollte, dass selbst die kleinste Ratenzahlung nicht möglich wäre, damit die Forderung ausgebucht werden könnte. Die freundliche Mitarbeiterin erklärte, dass man oftmals mehrere Anläufe benötigt. So sehr die GEZ z.B. mit den Befreiungen nervt, die man schon 1 Monat vor Ablauf der Sozialhilfeleistungen stellen muss, obwohl noch gar kein neuer Bescheid da ist, in diesem Fall kommen die einem schon auch eher entgegen als andere. Viel Glück! Geändert von Tina L. (22.02.2009 um 22:43 Uhr) |
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| gez, gez-befreiung, gez-gebühren, inkassobüro, schulden |
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