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Gesetzliche Betruung für meinen Vater.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betruung für meinen Vater. im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo erstmal ich bin neu hier... Und habe folgendes Problem, mein Vater ist Depressiv und trinkt viel Alkohol. So viel ...


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Alt 01.03.2009, 20:32   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 2
Standard Gesetzliche Betruung für meinen Vater.

Hallo erstmal ich bin neu hier...

Und habe folgendes Problem, mein Vater ist Depressiv und trinkt viel Alkohol. So viel das er irgendwann nicht mehr in der Lage ist zu laufen. Denn weg von der Kneipe nicht mehr schafft oder den weg zur Toilette zu Hause. Wäre das ausreichend für eine gesetzliche Betruung? Der derzeitige zustand in unsere Familie ist im Moment unerträglich. Von alleine will er sich nicht in eine Klinik einliefern lassen.

Grüße Hendrikus
Hendrikus ist offline  
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Alt 01.03.2009, 21:11   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

ich denke, dass grundsätzlich die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung erfüllt sind. Aber was bringt es ? Es gibt keine Entmündigung mehr, es kann also nach wie vor nichts gegen den Willen des Vaters entschieden werden.

Sie sollten sich erst einmal darüber klar werden, was rechtliche Betreuung bedeutet. Und in diesem Zusammenhang auch nach "Einwilligungsvorbehalt" und "zwangsweise Unterbringung" googeln.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 01.03.2009, 21:38   #3
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo hendirkus,

hab egard so üebrelg,t wie viele alkohliker es gibt... hm, naja.. was sagt deine mutetr dzau, lebt sie noch bei euch?? mit ihm meitn eich? andere perosnen mit denen man besprechne aknn,w a sman amchen kann?

hallo andreas,

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

ich denke, dass grundsätzlich die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung erfüllt sind. Aber was bringt es ? Es gibt keine Entmündigung mehr, es kann also nach wie vor nichts gegen den Willen des Vaters entschieden werden.
Gruss

Andreas
dien farge klignt interessant, udn irgendwo widersürphclich, du bsit betreur selsbt, wa smahcts duw ennd eien kleitnen dich fragen, können wir die betrrung aufhebne?? wiel ich bin ncih endmtüdigt durch dich, oder sie, wie auch immer.. ?und du du sagst ja slesbt auch, wa sbrignt es?? tja.. hm, gtue farge

grus srtfnee
 
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Alt 01.03.2009, 22:33   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Hendrikus,

der rein Alkoholismus allein gilt nicht als psychische Krankheit oder geistige/seelische Behinderung. Nur wenn die Ursache für das Trinken im direkten Zusammenhang damit steht.

Es stünde also die Depression im Vordergrund, nicht so sehr das übermäßige Trinken von Alkohol. Ist Dein Vater deshalb schon in Behandlung, ist diese Diagnose von einem Arzt festgestellt worden ? Alleine der Verdacht würde nicht ausreichen. Dazu kommt der Wille Deines Vaters, ohne den es schwer werden dürfte einen Betreuung zu bekommen.

Vielleicht hilft Dir dieser Link bei einigen Fragen weiter.

Betreuungsvoraussetzung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Tina L. ist offline  
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Alt 02.03.2009, 02:51   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank erst mal für eure Antwort. Ich werde dann mal weiter googeln. Mein Vater ist schon seid Jahren in Behandlung, nur jetzt will er einfach ncht in die Klinik. Ich denke da ist im das trinken im Moment zu wichtig. Mein Vater lebt mit meiner Mutter noch zusammen und ich neben an. Wodurch ich alles mit kriege. Wir haben schon ein paar mal denn Krankenwagen holen müssen.
Hendrikus ist offline  
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Alt 02.03.2009, 07:12   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo sternfee,

du weist selbst, wie schwierig es ist, eine Betreuung los zu werden. Ich habe das hautnah bei einem guten Bekannten erlebt, der fleißig getrunken hat. Nach einem Jahr Therapie war er trocken (und ist es bis heute, Gott sei Dank), und es war sehr schwer, seine Betreuung loszuwerden. Er hatte einen Berufsbetreuer. Den hatte er wohl einige Male genervt, er bekam sein Taschengeld zugeteilt, das klappte nicht so toll, und ab und zu kam er mit dem Geld nicht aus. Das gab dann regelmäßig Knatsch zwischen Betreuer und Betreutem. Der Betreuer versuchte dann, meinen Bekannten als querulatorischen Psychopathen hinzustellen. Da er sich wesentlich besser ausdrücken konnte als mein Bekannter, und da er bei Gericht sehr gut angesehen war, hatte er natürlich sehr gute Karten. Da musste ich dann einen ziemlich garstigen Brief aufsetzen, dann erst wurde die Betreuung aufgehoben.

Ich denke aber, um auf den ersten Beitrag zurück zu kommen, dass die Lage in der Familien durch den alkoholkranken, uneinsichtigen Vater sehr schlimm ist. Nun erhofft man sich Hilfe durch eine rechtliche Betreuung. Es muss aber ganz klar gesagt werden, dass gegen den Willen des Betreuten nichts gemacht werden kann. Solange keine Zwangseinweisung notwendig ist, sind allen die Hände gebunden. Nennt sich persönliche Freiheit.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
alkoholismus, angehörige, einrichtung der betreuung

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