Dies ist ein Beitrag zum Thema Bargeld Abrechung/Buchung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Gletscher,
Zitat:
Die Rechtspflegerin sagte mir damals, das ich für den Eingangsbericht ALLES aufführen muss, auch das Bargeld, das ...
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#11 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Gletscher,
Zitat:
War das so viel??? Anders kann ich mir das gar nicht erklären. Ich bin mir sicher, dass unsere Rechtspfleger so etwas niemals verlangt hätten, wenn nicht gerade das Geld aus den Taschen guckt, aber was soll`s. Wenn Deine Oma als Bsp. noch 50 € hatte, dann verbuche das am gleichen Tag als Ausgabe, mit dem Vermerk "keine Verfügung durch mich" und wenn noch Platz ist "Geld befand sich schon in Oma`s Händen". Dann steht das Konto zu Beginn gleich wieder auf null und dann gehst Du mit den Umbuchungen von Girokonto auf das Bargeldkonto und den Auszahlungen weiter vor wie beschrieben.... Ich merke schon, dass Du das alles sehr genau machen möchtest, um Mißverständnisse vorzubeugen. Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Glück und glaube fast, dass Du Dir evtl. unnötige Sorgen machst. Du wirst das schon gut hinbekommen, sonst frage doch einmal mal bei der Rechtspflegerin nach. Huhu Andreas, ein Bargeldkonto kann verschiedene Gründe haben. Ganz aktuell habe ich auch wieder eins eröffnet, weil ich für Renovierungsarbeiten Geld auszahlen muss. So hole ich eine bestimmte Summe ab, buche die von dem Girokonto auf ein Bargeldkonto und zahle das Geld für die Tapeten, Farbe, Abdeckplanen, gegen Vorlage der Belege, aus. Ich verbuche jede Ausgaben, hefte die Quittugen dahinter und das was übrig ist, zahle ich wieder auf das Girokonto ein und buche es wieder um. Das sind aber nie Unsummen... Würde ich das Geld einfach insgesamt an meine Klientin auszahlen und sie selber würde diese Abrechnungen vorgelegt bekommen, dann könnte sie inzwischen das Geld verbummeln, außerdem könnte sie auch gar nichts richtig überprüfen. Ich kann nicht jedes Mal z.B. für 12,99 € zur Bank rennen, Lust das selber einzukaufen und mit der Karte zu bezahlen habe ich auch nicht. So stecke ich den Rahmen ab, in dem eingekauft werden soll und kann das gut überwachen. |
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Hallo Tina,
ja es mag etwas absurd sein. Die Betreuung beginnt ja mit Zustellungsdatum des Beschlusses. Eine Einführung (die reichlich nutzlos war, es sei denn man hat gar keine Ahnung von Buchhaltung) bei der Rechtspflegerin hatte ich aber erst Wochen später. Da sagte sie mir dann ich müsse den genauen Bargeldbetrag vom Tag X mit angeben. Nee das war natürlich kein großer Betrag, sondern eben so um die 50 €. Man muss es auch nicht alles verstehen. Wichtig ist mir nur, wirklich alles korrekt zu machen, um den fast unvermeidlichen Zoff mit den Miterben zu vermeiden, bzw. im Keim zu ersticken. Danke für die Infos. War/Bin ja auch so kopflos, einfach weil Omi auch irgendwie Mutterersatz war und das ist schon ein Verlust. Da seh ich vllt. nicht immer so klar.
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