Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
1.Wer bekommt das Kindergeld für meinen erwachsenen,behinderten Sohn ?
a. die Einrichtung ?
b. die Mutter ?
zu 1. Er ...
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Gesperrt
Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 1
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1.Wer bekommt das Kindergeld für meinen erwachsenen,behinderten Sohn ?
a. die Einrichtung ? b. die Mutter ? zu 1. Er hat in einer Werkstatt gearbeitet bei der Lebenshilfe und auch dort gewohnt. Er wurde von mir am Wochenende abgeholt und wieder hingebracht. Seine Freizeit und Urlaube hat er überwiegend bei mir verbracht. --------------------------------------------------------------- 2. Wer bekommt das Kindergeld für meinen erwachsenen,behinderten Sohn ? Seit einigen Monaten ist er Rentner,hat er seine eigene Wohnung bei uns in der Nähe , und einen gesetzlichen Betreuer, der seine Finanzen verwaltet a. mein Sohn, (sprich: dem Betreuer)was ja dann zu seinem Einkommen dazu gerechnet wird? b. die Mutter ? Er verbringt den Tag bei mir, hilft, so gut er kann, mir bei der anfallenden Arbeit auf dem kleinen Reiterhof. Essen, trinken, Freizeitangebote, Kleidung, Autofahrten, werden von mir finanziert. Soweit ich weiß, gibt es darüber keine Rechtsprechung. Jeder erzählt was anderes. Wer kann mir helfen ? Gudrun |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
erstmal herzlich Willkommen hier im Forum. Zitat:
Voraussetzung für die Auszahlung an die Mutter ist aber, dass diese ihrer Unterhaltspflicht nachkommt. Da ist zum einen der monatliche Kostenbeitrag an den Sozialhilfeträger, sowie die mtl./jährlichen Zuwendungen und Aufwendungen gegenüber dem Sohn. Diese müssen nachgewiesen werden. Siehe hier genauer für den Bereich des LV Rheinland unter 2. http://www.sozialprofi.net/sozialinfos/Info%2002-07.pdf Zitat:
Ist der Sohn mglw. im Rahmen des Betreuten Wohnens oder in einer ausgelagerten Wohneinheit des Heims untergebracht? Dann käme wieder der Sozialhilfeträger in's Spiel. Der Anspruch besteht aber immer für die Mutter. Der Sohn hat seinerseits aber einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter. Ist die Frage, ob dieser mit o.g. Leistungen erfüllt wird (ggflls. in welcher Höhe). Zu dieser Frage wäre aber auch noch wichtig zu wissen, ob der Betreuer seinen Vergütungsanspruch gegen den Sohn geltend macht oder gegenüber dem Staat. Hier noch interessante links: Behinderte Kinder - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Kindergeld.pdf INTAKT - Kindergeld für volljährige Kinder - Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung/behinderten Kindern Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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