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Betreuung nach Haftenlassung?

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Hallo Mein Sohn (26) sitzt momentan in Haft,und das nicht zum erstenmal es ist jetzt das 3mal immer durch Schulden.Er ...


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Alt 09.03.2009, 16:34   #1
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Registriert seit: 08.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 5
Standard Betreuung nach Haftenlassung?

Hallo

Mein Sohn (26) sitzt momentan in Haft,und das nicht zum erstenmal
es ist jetzt das 3mal immer durch Schulden.Er lässt alles schleifen
steckt den Kopf in den Sand bis es zu spät ist.Jetzt ist ihm zum 3.mal
die Wohnung gekündigt worden da die Haftstrafe länger als ein halbes Jahr ist und das Amt die Kostenübernahme abgelehnt hat.Die Wohnung selber hat er total verwahrlosenl lassen,überall Müll,das Geschirr mit Schimmel in der ganzen Wohnung verteilt.Auffällig ist auch das er ständig lügt,er hatte eine Bescheinigung vom Amt
um zur Schuldnerberatung gehen zu können ,nach der letzten Haftentlassung ,hat es aber nicht gemacht und mir gesagt er war da.
Und wenn er jetzt rauskommt ist er Obdachlos ,neue Schulden alte Schulden und ich weiss nicht mehr wie ich ihm noch helfen kann.
Für Ratschläge wäre ich sehr Dankbar
Viele liebe Grüsse
Gitno
Gitno ist offline  
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Alt 09.03.2009, 19:40   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,587
Standard

Hallo Gitno

Wirklich nicht schön, was Sie da schildern. Aber:
Was hat Ihr Sohn selber geleistet, um sich in einer Wohnung oder auf eigenen Beinen zu halten. Davon schreiben Sie nichts.
Dass Sie ihm gerne helfen wollen, ehrt Sie sehr - aber Sie sollten sich selber Rat und Unterstützung holen wie diese Hilfe aussehen kann, damit sie auch tatsächlich ankommt.

Ich will damit auch ganz deutlich sagen, dass Ihr Sohn sich selber anstrengen muss, um auf die Beine zu kommen. Eltern, die jedes Mal alle Aufgaben abnehmen und den Boden (sprich die Wohnung) bereiten, damit der liebe Junge doch eine Bleibe hat, WOLLEN helfen, aber die Hilfe geht nach hinten los - und zwar gewaltig.
Sie müssen als Helfer auch aushalten können, ganz gezielt nichts zu tun!!!
Ihr Sohn kann sich möglicherweise darauf verlassen, dass Sie ihm immer wieder die Hand vor den Hintern halten, damit es nicht so weh tut, wenn ihm einer den Popo versohlt.

Ich habe in Ihrer Schilderung eigentlich vermißt, dass sie irgendwas zu seiner Drogen oder Alkoholsucht schreiben. Das hätte gut gepaßt. (Nirgendwo im Land ist die Versorgung mit Drogen besser sichergestellt als im Knast...).

Vielleicht klingt es hart, aber wäre Ihr Sohn mein Betreuter würde ich ihm glasklar sagen, dass er ein Recht darauf hat, seine Scheiße zu bauen und seinen Kopf bitte schön auch dafür hinzuhalten. Egal, ob das nun Sucht oder Knast ist. Er hat auch das Recht daran oder darin zu sterben - aber ich habe als Betreuer nicht die Aufgabe die Befriedigung seiner Sucht oder seiner kriminellen Bedürfnisse zufriedenzustellen. Ich würde die Betreuung ablehnen oder aufheben lassen.
Ihr Sohn braucht eine Therapie und keinen, der ihm Händchen hält.

Als Ratschlag an Sie:
Sie benötigen Hilfe!!! Suchen Sie eine Selbsthilfegruppe von Menschen mit ähnlichen Erfahrungen auf und lassen Sie ihren Sohn an die Wand fahren!!! Sie können ihm nicht helfen, weil er Ihre Hilfe immer wieder dazu mißbraucht, um sich weiter in den Schlamassel reinzureiten.

So. Jetzt werden bestimmt einige auf mich sauer sein.
Aber wenn es zu einer ordentlichen Diskussion kommt, war es das wert.

Mit freundlichen Grüßen

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.03.2009, 14:54   #3
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Registriert seit: 08.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 5
Standard Betreuung nach Haftenlassung?

Hallo Imre
zuerst einmal Danke für ihren Beitrag.Als nächstes möchte ich ein
missverständnis ausräumen,ich habe keine Betreuung für meinen Sohn,sondern meinte ob eine Betreuung für ihn in frage kommen würde.Da ich selbst nicht gesund bin meinte ich über einen gesetzlichen Betreuer/in.Nun zu ihren Fragen: Ja mein Sohn hat
zeitweilig Drogen genommen (Kiffen?) ist aber mittlerweile weg
davon,Alkohol hat er nur selten getrunken meisst nur auf Feiern.
Seine erste Haftstrafe erhielt er wegen unerlaubten entfernen von der Truppe (Wehrdienst) wo er mehrfach nach Urlaub wegblieb,
unehrenhaft entlassen ,erbekamm eine Bewährungsstrafe hielt die auflagen nicht ein (Termine bei Bewährungshelfer) so wurde die Bewährung aufgehoben und er musste in Haft.Zweite Haftstrasse
hatte auch mit Bund zu tun wegen überzahlten Sold weil er die vereinbarten Raten nicht zahlte.Jetzige Haftstrafe wegen
unerlaubter einfuhr von Betäubungmitteln ,wo er eine Geldstrafe erhielt und wieder die vereinbarten Ratenzahlungen nicht einhielt.
Dadurch hat er jetzt 2.mal seine Wohnung verloren mit Mietschulden(Räumungsklagen) .Stromschulden ,weil er sich nicht anmeldete beim Energieunternehmen.Ich weiss die Ursache seines
Verhaltens nicht aber manchmal denke ich sein verhalten ist krank.
Eigenartig ist auch wenn in Freune um Hilfe bitten (Umzug o.Ä.)
ist er hilfsbereit und zuverlässig.Nun haben sie ein ungefähres Bild von der Situation.
Viele liebe Grüsse
Gitno
Gitno ist offline  
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Alt 10.03.2009, 15:17   #4
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Ihrem Sohn könnte vermutlich eine Psychotherapie
weiterhelfen - er müsste aufarbeiten, was seine psychologischen
Blockaden sind, die ihn hindern, sein Leben in den Griff
zu bekommen.
Zu Disziplin und Zuverlässigkeit scheint er ja in bestimmten
Situationen durchaus in der Lage zu sein.
Statt über eine Betreuung nachzudenken, sollten Sie lieber
schauen, ob sie helfen können, dass er gute psychologische
Hilfe findet und annimmt.
abend ist offline  
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Alt 11.03.2009, 00:15   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 5
Standard Betreuung nach Haftentlassung?

Hallo abend
Danke für ihren Beitrag natürlich bin ich auch der Ansicht das mein Sohn psyschologische Hilfe benötigt,er scheint auch jetzt bereit zu
sein,ich habe ihn mehrmals schon aufgefordert sich bei einem
Psyschater vorzustellen,erhat zwar immer gesagt ja er gehtaber auch hier wieder dasselbe er tat es nicht,ich hab ihn angeboten ein Termin zu machen und ihn zu begleiten .Wie ich schon erwähnte bin ich selbst auch nicht ganz Gesund,ihn droht nach seiner Haftentlassung die obdachlosikeit bei mir kann ich ihn nicht aufnehmen ,ich hoffe wenn er eine Betreuung bekommt das sein Leben wieder in einigermaßen normalen bahnen verläuft,jemand der sorgt das er
seinen Verpflichtungen nachkommt. Er hat ja auch selbst gesagt das er sich mit allem überfordert fühlt.

Viele liebe Grüße Gitno
Gitno ist offline  
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Alt 11.03.2009, 07:31   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo gitno,

Sie werden es nicht gerne hören aber befolgen Sie den Rat von Imre Holocher und suchen sich zuallererst Hilfe für sich selbst!
Es ist völlig egal warum, wieso, weshalb Ihr Sohn dies oder das macht oder nicht macht- zunächst und für Sie.

Wer alt genug ist Schulden zu machen und sich zu ruinieren der ist auch alt genug dafür sich darum zu kümmern- was bedeuten soll: die eigene Lage zu erkennen und zu handeln indem er sich selbst Hilfe sucht.

Die grösste Hilfe für Ihren Sohn besteht darin nichts, überhaupt nichts für ihn zu tun- leider. Das klingt nach harten Worten, bitte verstehen Sie mich nicht falsch, so etwas als Eltern zu akzeptieren ist hart und schwer aber der einzige Weg eine Änderung zu erreichen.

Obdachlosigkeit kann manchmal ganz gut sein um zu erkennen wohin der selbst eingeschlagene Weg führt, aber solange jemand immer vor dieser Erkenntnis geschützt wird hat er nicht viel Grund über Änderungen nachzudenken- es ist doch alles gut.

Es ist erleichternd festzustellen, dass bei dem geschilderten Verhalten eine Krankheit vorliegen könnte aber auch das könnte ein Form des Ausweichens sein. Denkbar wäre auch, dass der junge Mann einfach nur faul und bequem ist, dies umso mehr als Papa ja immer wieder ales richtet und sich aufreibt. Es würde sich in diesem Fall nicht um "Hotel Mama" handeln. Alles Spekulation, genauso wie die Notwendigkeit einer Therapie.
Es braucht auf jeden Fall den Moment des "Erwachens" bei Ihrem Sohn, wie klein und gering dieser auch ausfallen sollte. Lassen Sie ihm dieses (Erfolgs)erlebnis etwas selbst zu Stande gebracht zu haben auch wenn der Anfang jetzt sehr schwer werden wird.
Eine Betreuung sehe ich hier nicht als den richtigen Weg an.

Suchen Sie eine Beratungsstelle für Eltern auf und lassen sich Gruppen nennen deren Mitglieder mit ähnlichen Problemen wie Sie kämpfen.
Es wäre eine zu schwere Bürde für die Zukunft Ihres Sohnes wenn er sich eines Tages sagen müsste: ich habe meinem Vater durch meine Uneinsichtigkeit das Leben zur Hölle gemacht.

Viel Glück und die nötige Kraft, Gruss.
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.03.2009, 09:40   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo Gitno,

zu Deiner Ausgangsfrage, ob eine gesetzliche Betreuung hier angezeigt sei: Ein ganz deutliches Nein. Bei Deinem Sohn liegen offensichtlich noch keine hirnorganischen Veränderungen oder psychiatrische Krankheitsbilder vor. Außerdem scheint er nicht in der Lage oder Willens zu sein, Hilfe von Außen anzunehmen. Es gab bereits einen Bewährungshelfer, zu dem er aber den Kontakt hat abbrechen lassen.
Die Einrichtung einer Betreuung darf nicht zur Besserung oder Läuterung eines Menschen mißbraucht werden!



Für genauso unangebracht halte ich nach Deiner Schilderung eine Psychotherapie oder psychologische Hilfen. Dein Sohn ist nicht unbedingt "krank". Psychotherapeutische Hilfen sind i.d.R. mittelschichtsorientiert, auf Selbstverantwortung bauend und gesprächslastig. Dies wird Deinen Sohn nach der Schilderung gar nicht erreichen und er wird mglw. bei einem Scheitern eine weitere Defiziterfahrung machen, die sein Selbstwertgefühl noch mehr ankratzen wird. Außerdem neigt die Psychologie dazu, jedwedes Verhalten zu klassifizieren, einer Schlüsselzahl zuzuordnen und damit gegenüber den Kassen abrechenbar zu machen. In diesem Fall mit dem Begriff der "Antisozialen Persönlichkeitsstörung" oder "Dissoziale Persönlichkeitsstörung". Letzteres drückt sich in mindestens drei der folgenden Kriterien aus:
  • Gefühlskälte und mangelnde Empathie gegenüber anderen
  • Missachtung sozialer Normen
  • Beziehungsschwäche und Bindungsstörung
  • Geringe Frustrationstoleranz und impulsiv-aggressives Verhalten
  • Mangelndes Schulderleben und Unfähigkeit zu sozialem Lernen
  • Vordergründige Erklärung für das eigene Verhalten und unberechtigte Beschuldigung anderer
  • Anhaltende Reizbarkeit.
Möglicherweise findest Du hier schon Übereinstimmungen mit dem Verhalten Deines Sohnes? Aber vorsicht. Wer einmal so abgestempelt ist, der wird es in Zukunft schwer haben, diese psychiatrische Zuschreibung wieder abzuschütteln.

Mit 18 Jahren ist man hierzulande volljährig und für sein Tun und Lassen selbstverantwortlich. "Erwachsen" im Sinne von "Reif" ist man damit noch lange nicht. Dein Sohn ist offensichtlich in einer schwierigen Entwicklungsphase mit der "totalen Institution" Bundeswehr in Berührung gekommen und hat sich, aus welchen Motiven auch immer, diesem System entzogen. Dies passiert übrigens viel häufiger, als die Bundeswehr zugeben mag. Problematisch ist aber, dass ihn bereits hier die volle Wucht des Gesetzgebers getroffen hat. Wurde nach den Ursachen geforscht, wurden Hilfeangebote installiert, wurden zunächst weniger gravierende Sanktionsmittel eingesetzt? Was passierte danach? Hat er einen Schulabschluß, wurde eine Lehrstelle gefunden, wurde der Schritt in die Selbständigkeit z.B. im Rahmen eines ambulanten betreuten Wohnens begleitet? Aus Deinen Schilderungen kann ich das nicht entnehmen. Auch junge Heranwachsende im Alter von 18 bis 27 Jahren haben Anspruch auf Hilfe durch das Jugendamt. Wahrscheinlich ist aber niemand auf die Idee gekommen, dort einmal anzuklopfen (ehrlicherweise muß man aber sagen, dass sich die Jugendämter mit Händen und Füßen dagegen wehren, entsprechende Hilfen noch anzubieten; mangelnde Mitwirkungsbereitschaft ist immer wieder gern angeführt). So in's kalte Wasser geworfen kommt man schnell in eine Clique, innere Leere und die Suche nach Anerkennung und Auskommen, Arbeitslosig- und Beschäftigunslosigkeit, Abenteuerlust, Gruppendruck führen zu Drogenerfahrungen oder weiteren Bagatelldelikten. Rüber nach Holland und mit einigen Gramm Haschisch zurück, ist gar nicht so unüblich.

Exkurs:In den 50- und 60-iger Jahren sind die heute Ergrauten übrigens nach Dänemark und Schweden gefahren und haben div. Zeitschriften mit zurück gebracht und verkauft. Immer wieder gern erzählte Annekdoten bei Familientreffen. Das waren Kavalierdelikte, heute geht man für ähnliche Sachen bereits in den Knast.Exkurs Ende

In dieser Lebensphase kann man ganz gut in einer vermüllten Wohnung leben, schlafen kann man auch bei Freunden und was kümmern die Schulden. Wieviel 18-jährige sind schon beim Start in's Leben durch Handykosten heillos überschuldet.
Diese Entwicklung muß nicht "krank" machen oder sein. Dies kann eine fehlgeleitete Sozialisation sein, Reifeverzögerung, gepaart mit äußerst prekären wirtschaftlichen Verhältnissen. Irgendwann kann das von Michaela angeführte "Erwachen" kommen, es kann aber auch ausbleiben und das sozial unangepasste Verhalten kann sich verfestigen. Aber Dein Sohn zeigt doch auch schon kleine Veränderungen. Er hat den (jugendlichen) Drogenkonsum eingestellt und ist offensichtlich nicht auf (den erwachsenen) Alkohol umgestiegen, er hat eine verbindliche und soziale Ader, wenn es ihm wichtig ist (Freunden beim Umzug helfen). Daran kann man anknüpfen und ihn bestärken.
Hilfe könnte er im Rahmen einer stationären Unterbringung nach § 67 SGB 12 finden. Selbständigkeit lernen in einem beschützten Rahmen. Das Angebot an Einrichtungen ist allerdings äußerst unterschiedlich. Aber er wird sich wohl kaum auf ein enges pädagogisches setting einlassen können. Bundeswehr und Haftzeit dürften ihn solchen Angeboten gegenüber negativ geprägt haben. Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als die Entwicklung zu beobachten. Du solltest aber, so wie Imre und Michaela auch geschrieben haben, keine weitere materielle Verantwortung übernehmen. Keine Aufnahme bei Dir, keine Geldzuwendungen, keine Wohnungs- oder Heimsuche, keine Arzt- oder Schuldnerberatungsvermittlung. Je mehr Du machst, desto stärker wirst Du enttäuscht. Und Dein Sohn wird genau spüren, dass er Dich enttäuscht und das er schwach ist. Diese Schwäche wird er aber nicht bei sich suchen und Veränderungsdruck aufbauen, sondern er wird sie auf Dich projizieren und es wird ihm Entlastung bieten. Du kannst ihm nur eine emotionale Stütze und Halt sein, indem Du ihm signalisierst, dass Du ihn trotz allem liebst. Wenn Du das schaffst, dann hast Du Deinen Teil getan. Mehr kann niemand von Dir erwarten. Mglw. benötigst Du dazu aber wirklich Hilfe von Außen. Es kann sehr entlastend sein zu sehen, dass auch andere Eltern in diesen Nöten stecken, dass man nicht alleine steht und dass man nicht individuell versagt oder "Schuld" hat.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 11.03.2009, 15:20   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Eine hirnorganische Schädigung ist doch keine Vorraussetzung für eine Betreuung. Und wo ist bitte die Grenze zwischen psychischer Störung (die hier wohl vorliegt) und psychiatrischer Störung zu ziehen?
Vielen menschen hilft eine Kompination aus medikamentöser und psychotherapeutischer Unterstützung.

Ich denke auch eine psychologische Psychotherapie kann hier helfen. Blockaden, ja abbauen und vor allem Selbstkompetenz, Selbstorganisation aufbauen. Die moderne Verhaltenstherapie hat da gute Möglichkeiten, die emotionalen und praktischen Probleme anzugehen. Und das unabhängig von der Schichtenzugehörigkeit. Vielleicht gibt es Therapeutin, mit einem gewissen Dünkel (ich kenne keine/n), die lieber gutsituierte Menschen behandeln.
Aber für die meisten Therapeutin heute ist auch die Behandlung von sozial benachteiligten und geistig eingeschränkten Menschen (was dein Sohn ja nicht ist) selbstverständlich.

Ich denke sogar, wenn mehr Menschen sich rechtzeitig (!) in eine Therapie trauen würden, dann gäbe es einfach weniger Sozial-, und Betreuungsfälle. Auch das Aufbauen einer adäquaten Veränderungsmotivation gehört zum gängigen Repertoire eines Therapeuten.

Und um ehrlich zu sein, finde ich es nicht okay, wenn hier solche Diagnosen wie eine Persönlichkeitsstörung geäußert werden. DAS ist nun wirklich Aufagbe von Therapeuten und Psychiatern. Und das nach langem Gespräch mit dem Menschen und weder per Ferndiagnose noch über Hörensagen von Dritten, geschweige denn beides.
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Gletscher ist offline  
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Alt 12.03.2009, 00:59   #9
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Registriert seit: 08.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 5
Standard Betreuung nach Haftstrasse?

Hallo an Alle
Ich wollte mich noch einmal Bedanken bei allen die mir Ratschläge
gegeben haben.Ihnen liebe Frau Mohr Wollte ich noch mitteilen das ich nicht Vater sondern Mutter bin Gitno ersten beiden Buchstaben von Vorname hinteren von Nachnahme.Ihnen her kohlenklau wollte ich noch auf ihre Frage der Schulbildung antworten ,er hat kein Abschluss ist aus der 7.Klasse entlassen worden durch Schuleschwänzen mehrfach sitzengeblieben.Ausbildung hat er auch keine.Jugendamt hab ich zu der Zeit als mein Sohn die Schule ständig schwänzte sehr negative Erfahrungen gemacht,obwohl ich mich wegen der Schwänzerei meines Sohnes mehrfach an das Jugenamt wendete erhielt ich keine Hilfestellung.Nun bedanke ich mich nocheinmal bei allen.
Gitno
Gitno ist offline  
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