Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoauszüge im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
muss die gesetzliche Betreuerin Kontoauszüge zur Verügung stellen?
Es liegt kein Einwilligungsvorbehalt vor,oder aber kann man selber bei der ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Hallo,
muss die gesetzliche Betreuerin Kontoauszüge zur Verügung stellen? Es liegt kein Einwilligungsvorbehalt vor,oder aber kann man selber bei der Bank nachfragen? Bei Nachfrage vertröstet sie immer wieder. Gruss Robertaw |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
ich verstehe die Frage mal so, dass d. Betreute gerne seine Kontoauszüge hätte, diese sich aber in Besitz der Betreuerin befinden und nicht rausgerückt werden. Natürlich hat ein Betreuter ein Recht auf seine Kontoauszüge, schließlich geht es um sein Geld. Bei angeordneter Vermögenssorge ergibt sich dann oftmals die Problematik, dass auch der Betreuer die Auszüge benötigt. Behörden und Gerichte verlangen ja ggf. die Auszüge im Original, wenn da mal einer fehlt- bei schlampigen Betreuten denkbar - gibt es evt. Stress. Eine vernünftige Praxislösung könnte sein, wenn der Betreuer mit Vermögenssorge die Kontoauszüge holt bzw. sich schicken lässt und bei seinen Hausbesuchen, diese gemeinsam mit dem Betreuten durchgeht. Ggf. könnten auch Kopien gemacht werden, so dass Betreuer und Betreuter Auszüge haben. mfg carlos |
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#3 |
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Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Frage doch mal bei der Bank nach ob für den
Betreuten nicht Online Banking eingerichtet werden kann. Dann kann er sich elektronische Kontoauszüge ausdrucken und per Internet die Kontobewegungen im Auge behalten. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
eine andere Möglichkeit ist das Buchungsprotokoll zu übersenden, das ja mitgeführt wird. Bei manchen Klienten mache ich das so, weil das Kopieren der Kontoauszüge viel Arbeit ist, sie so auch ruck zuck auch über die Einahmen/Ausgaben, sowie Stand der Verbindlichkeiten, informiert sind und alles auf einen Blick haben. Bisher wurde das immer gut aufgenommen. Selbstverständlich haben die Klienten ein Recht darauf die Vermögensverhätnisse einzusehen, selbst mit einem EV wäre das so. Die Geschäftsunfähigkeit hat nix damit zu tun, dass jemand überhaupt nicht mehr informiert werden muss. Dieser soll lediglich vor Schaden bewahren... |
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#5 |
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Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo,
Betreute haben meines Erachtens grundsätzlich Anspruch auf Kontoauszüge. Ich mache Online-Banking und Betreute haben Bankauszüge, falls sie das möchten und verstehen. Finde ich am einfachsten. Gruß Karla |
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