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Kontoauszüge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoauszüge im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, muss die gesetzliche Betreuerin Kontoauszüge zur Verügung stellen? Es liegt kein Einwilligungsvorbehalt vor,oder aber kann man selber bei der ...


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Alt 13.03.2009, 07:28   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Kontoauszüge

Hallo,
muss die gesetzliche Betreuerin Kontoauszüge zur Verügung stellen?
Es liegt kein Einwilligungsvorbehalt vor,oder aber kann man selber bei der Bank nachfragen?
Bei Nachfrage vertröstet sie immer wieder.
Gruss Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 13.03.2009, 10:57   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

ich verstehe die Frage mal so, dass d. Betreute gerne seine Kontoauszüge hätte, diese sich aber in Besitz der Betreuerin befinden und nicht rausgerückt werden.

Natürlich hat ein Betreuter ein Recht auf seine Kontoauszüge, schließlich geht es um sein Geld.

Bei angeordneter Vermögenssorge ergibt sich dann oftmals die Problematik, dass auch der Betreuer die Auszüge benötigt. Behörden und Gerichte verlangen ja ggf. die Auszüge im Original, wenn da mal einer fehlt- bei schlampigen Betreuten denkbar - gibt es evt. Stress.

Eine vernünftige Praxislösung könnte sein, wenn der Betreuer mit Vermögenssorge die Kontoauszüge holt bzw. sich schicken lässt und bei seinen Hausbesuchen, diese gemeinsam mit dem Betreuten durchgeht.
Ggf. könnten auch Kopien gemacht werden, so dass Betreuer und Betreuter Auszüge haben.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 13.03.2009, 11:13   #3
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Frage doch mal bei der Bank nach ob für den
Betreuten nicht Online Banking eingerichtet werden
kann. Dann kann er sich elektronische Kontoauszüge
ausdrucken und per Internet die Kontobewegungen
im Auge behalten.
abend ist offline  
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Alt 13.03.2009, 11:25   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo,

eine andere Möglichkeit ist das Buchungsprotokoll zu übersenden, das ja mitgeführt wird.

Bei manchen Klienten mache ich das so, weil das Kopieren der Kontoauszüge viel Arbeit ist, sie so auch ruck zuck auch über die Einahmen/Ausgaben, sowie Stand der Verbindlichkeiten, informiert sind und alles auf einen Blick haben. Bisher wurde das immer gut aufgenommen.

Selbstverständlich haben die Klienten ein Recht darauf die Vermögensverhätnisse einzusehen, selbst mit einem EV wäre das so. Die Geschäftsunfähigkeit hat nix damit zu tun, dass jemand überhaupt nicht mehr informiert werden muss. Dieser soll lediglich vor Schaden bewahren...
Tina L. ist offline  
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Alt 13.03.2009, 19:54   #5
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo,

Betreute haben meines Erachtens grundsätzlich Anspruch auf Kontoauszüge.

Ich mache Online-Banking und Betreute haben Bankauszüge, falls sie das möchten und verstehen. Finde ich am einfachsten.

Gruß

Karla
Karla ist offline  
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konto, kontoauszüge

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