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Tod - Fragen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod - Fragen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo , ich habe ein paar Fragen... Es geht um meine Schwester. Heute habe ich zufällig von der Einrichtung in ...


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Alt 15.04.2009, 19:07   #1
"Flying Soul"
 
Benutzerbild von Franzi19
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
Standard Tod - Fragen

Hallo,

ich habe ein paar Fragen...

Es geht um meine Schwester.
Heute habe ich zufällig von der Einrichtung in der sie lebte erfahren, dass sie vor 3 Wochen verstorben (Freitod) ist. Die hätten ihrer gesetzlichen Betreuerin bescheid gegeben und das wars. Meine Frage: Muss die Betreuerin der Familie(mir) bescheid geben, dass meine Schwester verstorben ist? Oder muss die Einrichtung dies machen? Die Betreuerin hat mit meiner Schwester abgemacht, dass wenn meine Schwester stirbt, dass sie die Familie nicht informieren soll. Muss die Betreuerin sich daran halten? Hätte ich Heute nich zufällig dort angerufen, dann hätte ich von dem Tod nichts erfahren. Und das, obwohl der Einrichtung bekannt war, dass ich Kontakt zu meiner Schwester hatte. Ich meine, das kann doch nicht angehen, oder!?! Es geht ja nicht nur um den Tod meiner Schwester, sondern es geht ja auch ums Erbe. Also wir(meine Geschwister und ich) möchten keine Schulden erben. Die Pflegerin aus der Einrichtung meinte noch so zu mir "Ja, dann können sie ja den Karton ihrer Schwester abholen" Das ich damit aber dann das Erbe antrete hat sie nicht erwähnt. Also da ist iwas komisch... Betreuerin und Heim wollen nichts von dem Kontakt zwischen meiner Schwester und mir gewusst haben und streiten jetzt alles ab.

Viele Grüße Franzi

Geändert von Franzi19 (15.04.2009 um 19:10 Uhr)
Franzi19 ist offline  
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Alt 15.04.2009, 19:54   #2
sternfee
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Beiträge: n/a
Standard

hallo frnzai,

du aksnnstd a serbe AUSCHLAGEN!
sda shba ich auch egmacht, als meine scheiss oma gestprben sit, vor drei ajhren, d aich die eltzte war, wiel alle anderen das erbe nchit angenommen ahtten, udn dnan musste ich per anwalt eine ausshclagugn amchen udn efrtig..

grus srtfnee
 
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Alt 15.04.2009, 20:28   #3
"Flying Soul"
 
Benutzerbild von Franzi19
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
Standard

Hi Sternfee,

Danke für Deinen Beitrag. Wir werden auf jeden Fall das Erbe ausschlagen. Das haben wir schon abgemacht unter uns. Das wussten wir von anfang an...

Wir werden auch nächste Woche zum Anwalt/Notar gehen und das Erbe ausschlagen. Meine älteste Schwester macht Morgen einen Termin.

Danke noch mal...

Liebe Grüße Franzi
Franzi19 ist offline  
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Alt 15.04.2009, 20:31   #4
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
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hi frnazi,

achso ok, cih dachte das sie auch deien frage gewesen, deswegen, hm

sorry..

gruss rtfnee
 
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Alt 15.04.2009, 20:34   #5
"Flying Soul"
 
Benutzerbild von Franzi19
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
Standard

Hi Sternfee,

sorry wenns so rüber gekommen ist :-( !!!

Liebe Grüße Franzi
Franzi19 ist offline  
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Alt 15.04.2009, 21:10   #6
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Franzi19 Beitrag anzeigen
Hi Sternfee,

sorry wenns so rüber gekommen ist :-( !!!
bruahcts dich nchit zu entshculdigne, ahttee sfalshc verrsatnden ich, dahcte du frgatest, was du amchen solsl,t wiel ud das erbe nchit haben willst.

grus srtfnee
 
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Alt 16.04.2009, 06:58   #7
"Hexchen"
 
Benutzerbild von marie
 
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: Aachen
Beiträge: 1,296
Standard

also das erbe ausschlagen kannst sowieso. das ist fakt. aber das weiss du ja.

aber ob dir hätte jemand bescheid sagen sollen wenn es ja die schwester ausdrücklich verboten hat, das weiss ich nicht.

ich denke, wenn ich einem sage, nee ich will nicht das einer bescheid bekommt, dann wird auch mein wunsch respektiert denke ich.
__________________
ganz ganz liebe grüsse marie



06.07.57

[
marie ist offline  
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Alt 16.04.2009, 07:09   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

denk bitte daran, dass die Ausschlagung des Erbes mit Fristen verbunden ist. Die Frist beginnt m. E. mit dem Zeitpunkt zu laufen, an dem Du Kenntnis vom Tod der Schwester erhalten hast, und beträgt 6 Wochen. Da muss sich ggfls. auch der Notar/Anwalt beeilen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 16.04.2009, 07:43   #9
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen!
Die Erbausschlagung kann man nicht beim Anwalt erklären.
Daher schnellstens Termin beim Notar oder beim Amtsgericht -Nachlaßgericht- zur Erbausschlagung vereinbaren.

Kosten, wenn Überschuldung vorliegt, pro Beurkundung

-beim Notar 10 Euro + Mehrwertsteuer und Auslagen und 10 Euro beim Amtsgericht

-Geht man nur zum Amtsgericht, dann kostet es insgesamt 20 Euro.

Hatte die Schwester Ehemann und Kinder? Leben die Eltern noch?

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 16.04.2009, 08:40   #10
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

stimmt leute, ntora war es... er war nur auch anwalt, hm :-( ja ich wusstee s auch nchit mehr so genau, und andreas hast rehct, 6 wochen ist nur zeit

Geändert von sternfee (16.04.2009 um 08:47 Uhr)
 
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Stichworte
betreueraufgaben, betreuerpflichten, heim, stationäre einrichtung, tod

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