Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod - Fragen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ,
ich habe ein paar Fragen...
Es geht um meine Schwester.
Heute habe ich zufällig von der Einrichtung in ...
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#1 |
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"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
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Hallo
,ich habe ein paar Fragen... Es geht um meine Schwester. Heute habe ich zufällig von der Einrichtung in der sie lebte erfahren, dass sie vor 3 Wochen verstorben (Freitod) ist. Die hätten ihrer gesetzlichen Betreuerin bescheid gegeben und das wars. Meine Frage: Muss die Betreuerin der Familie(mir) bescheid geben, dass meine Schwester verstorben ist? Oder muss die Einrichtung dies machen? Die Betreuerin hat mit meiner Schwester abgemacht, dass wenn meine Schwester stirbt, dass sie die Familie nicht informieren soll. Muss die Betreuerin sich daran halten? Hätte ich Heute nich zufällig dort angerufen, dann hätte ich von dem Tod nichts erfahren. Und das, obwohl der Einrichtung bekannt war, dass ich Kontakt zu meiner Schwester hatte. Ich meine, das kann doch nicht angehen, oder!?! Es geht ja nicht nur um den Tod meiner Schwester, sondern es geht ja auch ums Erbe. Also wir(meine Geschwister und ich) möchten keine Schulden erben. Die Pflegerin aus der Einrichtung meinte noch so zu mir "Ja, dann können sie ja den Karton ihrer Schwester abholen" Das ich damit aber dann das Erbe antrete hat sie nicht erwähnt. Also da ist iwas komisch... Betreuerin und Heim wollen nichts von dem Kontakt zwischen meiner Schwester und mir gewusst haben und streiten jetzt alles ab. Viele Grüße Franzi Geändert von Franzi19 (15.04.2009 um 19:10 Uhr) |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo frnzai,
du aksnnstd a serbe AUSCHLAGEN! sda shba ich auch egmacht, als meine scheiss oma gestprben sit, vor drei ajhren, d aich die eltzte war, wiel alle anderen das erbe nchit angenommen ahtten, udn dnan musste ich per anwalt eine ausshclagugn amchen udn efrtig.. grus srtfnee |
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#3 |
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"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
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Hi Sternfee
,Danke für Deinen Beitrag. Wir werden auf jeden Fall das Erbe ausschlagen. Das haben wir schon abgemacht unter uns. Das wussten wir von anfang an... Wir werden auch nächste Woche zum Anwalt/Notar gehen und das Erbe ausschlagen. Meine älteste Schwester macht Morgen einen Termin. Danke noch mal... Liebe Grüße Franzi
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi frnazi,
achso ok, cih dachte das sie auch deien frage gewesen, deswegen, hm ![]() sorry.. gruss rtfnee |
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#5 |
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"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
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Hi Sternfee,
sorry wenns so rüber gekommen ist :-( !!! Liebe Grüße Franzi
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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#7 |
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"Hexchen"
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: Aachen
Beiträge: 1,296
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also das erbe ausschlagen kannst sowieso. das ist fakt. aber das weiss du ja.
aber ob dir hätte jemand bescheid sagen sollen wenn es ja die schwester ausdrücklich verboten hat, das weiss ich nicht. ich denke, wenn ich einem sage, nee ich will nicht das einer bescheid bekommt, dann wird auch mein wunsch respektiert denke ich. |
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#8 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
denk bitte daran, dass die Ausschlagung des Erbes mit Fristen verbunden ist. Die Frist beginnt m. E. mit dem Zeitpunkt zu laufen, an dem Du Kenntnis vom Tod der Schwester erhalten hast, und beträgt 6 Wochen. Da muss sich ggfls. auch der Notar/Anwalt beeilen. Gruss Andreas |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen!
Die Erbausschlagung kann man nicht beim Anwalt erklären. Daher schnellstens Termin beim Notar oder beim Amtsgericht -Nachlaßgericht- zur Erbausschlagung vereinbaren. Kosten, wenn Überschuldung vorliegt, pro Beurkundung -beim Notar 10 Euro + Mehrwertsteuer und Auslagen und 10 Euro beim Amtsgericht -Geht man nur zum Amtsgericht, dann kostet es insgesamt 20 Euro. Hatte die Schwester Ehemann und Kinder? Leben die Eltern noch? Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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stimmt leute, ntora war es... er war nur auch anwalt, hm :-( ja ich wusstee s auch nchit mehr so genau, und andreas hast rehct, 6 wochen ist nur zeit
Geändert von sternfee (16.04.2009 um 08:47 Uhr) |
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| betreueraufgaben, betreuerpflichten, heim, stationäre einrichtung, tod |
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