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Teilbetreuung für mein "Sorgenkind"?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Teilbetreuung für mein "Sorgenkind"? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, mein Name ist Christof und ich gebe hier heute mein Debüt! Ich bin auf dieses Forum nach langen Recherchen ...


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Alt 05.05.2009, 15:38   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
Standard Teilbetreuung für mein "Sorgenkind"?

Hallo,
mein Name ist Christof und ich gebe hier heute mein Debüt!
Ich bin auf dieses Forum nach langen Recherchen im Internet gestoßen und hoffe, dass ihr mir hier mit meinem Problem weiterhelfen könnt:


Mein Problem, oder besser mein "Sorgenkind" ist ein Mitarbeiter (50 Jahre) von mir, den ich als Teilzeitkraft in meinem kleinen Saisonbetrieb beschäftige und der leider völlig hilflos ist, wenn es um die Organisation seiner sozialen Belange geht.
Dieser Mitarbeiter - ich nenne ihn ab jetzt mal "Klaus" - verdient bei mir ganzjährig 450 € / Monat, mehr ist bei der Betriebsgröße leider nicht machbar.


Ich habe den Betrieb (und auch Klaus) 2005 übernommen, nachdem er von meinem Vorpächter komplett heruntergewirtschaftet worden war; dieser ist damals hoch verschuldet einfach untergetaucht. Es handelt sich übrigens um einen kleinen Campingplatz.
Klaus hatte damals seit 6 Monaten keinen Lohn mehr bekommen, als Folge seine Wohnung verloren, wieder angefangen zu trinken, nachdem er eineinhalb Jahr nach einer Therapie trocken war und hauste in einem Wohnwagen ohne Strom, Wasser und Toilette...

Ich versuche seither, ihm so gut ich kann Hilfestellung bei seiner Lebensorganisation zu leisten, leider ist das bei seinem Alkoholproblem (welches er natürlich abstreitet!) und seiner etwas phlegmatischen Natur nicht ganz einfach.

Zunächst hatte ich ihn als 400 € Aushilfe während der Saison beschäftigt und dafür gesorgt, dass er einen Wohnsitz als Untermieter bei seinen Eltern und dafür auch etwas Wohngeld bekommt, gewohnt hat dennoch ganzjährig in seinem Wohnwagen, im Winter zwar jetzt mit Strom aber immer noch ohne Toilette und fließend Wasser.

Dann hatten wir ihn im zweiten Winter bei einem Sozialprojekt als Ein-Euro-Jobber mit Hartz IV untergebracht, dort konnte er nicht vermittelt werden und hat nach 5 Monaten wegen Streit mit dem Chef das Handtuch geworfen.
Seitdem beschäftige ich ihn ganzjährig (zumindest auf dem Lohnzettel) und konnte ihm zum 1. Januar 2008 über Beziehungen eine kleine Wohnung besorgen.
Dass er diese komplett von seinem kargen Lohn bezahlte und keine Sozialleistungen bezog, wie er es mir sagte, fand ich erst 6 Monate später heraus.
Dann habe ich ihm geholfen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu beantragen und nachdem ich ihm im Januar die Stromversorgung gekappt hatte, war er endlich auch in seiner Wohnung anzutreffen.
Alles schien gut, er besorgte sich gebrauchte Möbel, hielt die Wohnung sauber und ordentlich, hatte Essen im Kühlschrank und sein Alkoholkonsum schien sich auch in Grenzen zu halten.

Jetzt ist mal wieder der Karren an die Wand gefahren: Seit März bekommt er keine Sozialleistungen mehr (Begründung ARGE: Er hätte im Gespräch geäußert, dass er noch Wohngeld beantragt hat ????), und für den Zeitraum Sept. bis Dez. 2008 soll er fast 1.100 € zurückzahlen, da er keinen Anspruch auf Miet- und Heizkostenbeihilfe gehabt hätte, weil er dummerweise die Stadtwerke-Abrechnung vorlegen musste, aus der hervorgeht, dass er in 2008 0 kWh Strom verbraucht hat !

Klaus versteht überhaupt nicht was man von ihm will und ich bin mittlerweile komplett damit überfordert!
Jetzt versuche ich schon seit ein paar Wochen herauszufinden, wer uns kompetente Hilfe geben könnte. Eine Nachbarin, die mal beim Sozialamt war, hat sich bei der Arbeiterwohlfahrt erkundigt und dort hat man den Rat gegeben, beim Amtsgericht eine Teilbetreuung für Klaus zu beantragen.
Kann mir jemand dazu näheres sagen? Für mich ist das ein ziemlich unangenehmer Brocken, klingt so, als sollte ich Klaus entmündigen lassen.
Habe im Internet nichts brauchbares finden können, deshalb wende ich mich jetzt hoffnungsvoll an Euch!
An der ganzen Geschichte hängt auch noch ein unabsehbar langer Rattenschwanz, jüngst kam ein Schreiben von einem Inkassounternehmen wegen Stromschulden noch aus der Zeit, wo er seine Wohnung verloren hatte und letzte Woche hatten wir hier Besuch vom Hauptzollamt, Klaus soll über 800 € für einen Krankentransport nach einem Unfall, den er vor 2 Jahren besoffen mit seinem Motorroller gebaut hat, zahlen...

Ich habe auch noch Familie, um die ich mich kümmern muss, das Ganze wächst mir langsam über den Kopf!

Entschuldigt die Länge dieses Beitrags, ich wollte die Geschichte mal im Ganzen darstellen.
Jeder Ratschlag ist willkommen !!!


Gruß, Christof
Christof ist offline  
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Alt 05.05.2009, 19:12   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
Standard

Hallo Christof!

Erstmal Hut ab für Dein Engagement für Klaus, das ist leider in der heutigen Zeit nicht mehr so selbstverständlich.

So, wie der Fall geschildert wird, sind ja doch einige Angelegenheiten zu regeln und ich denke auch, er benötigt über eine längere Zeit Unterstützung. Die ARGE scheint hier vorschnell gehandelt zu haben, denn es scheint ja garkein Wohngeld beantragt worden zu sein, wenn ich es recht verstehe.

Die Einrichtung einer Betreuung heißt aber nicht, dass er entmündigt ist! Er wird durch die Betreuung nicht in seinen Rechten eingeschränkt, sondern er erhält jemanden zur Seite, der für ihn/ mit ihm die behördlichen Angelegenheiten regeln kann.

Ich denke in diesem Fall sollten für die Betreuung die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Vertretung bei Behörden und Wohnungsangelegenheiten beantragt werden. Rede doch nochmal mit ihm und vielleicht hat er Einsicht und erklärt sich einverstanden.

Viel Glück und Erfolg.
BetrKl ist offline  
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Alt 05.05.2009, 20:18   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
Standard

Hallo BetrKl,
danke für die schnelle Antwort!

Wie würde das Ganze denn ablaufen und rufe ich direkt beim Amtsgericht an oder wende ich mich an eine Sozialeinrichtung wie die AWo?

Lieben Gruß,
Christof
Christof ist offline  
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Alt 06.05.2009, 06:24   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen Christof,

auch von mir: Hut ab, bei so viel Engagement und Empathie. Es ist wirklich schön das zu lesen.

Wegen der Einrichtung einer Betreuung muss ich die Erwartung aber etwas dämpfen. Ich lese von einem grossen Regelungsbedarf in Alltagsdingen und Alkoholmissbrauch- beides vom Gesetz her kein Grund zur Einrichtung einer Betreuung.
Eine Betreuung wird eingerichtet wenn eine festgestellte Krankheit oder Behinderung den Menschen daran hindert sich um seine Dinge selbst zu kümmern.

Ich würde mich - ohne ärztliches Attest- nicht direkt an das Gericht sondern an das Gesundheitsamt, den sozialpsychiatrischen Dienst und vor allem die Betreuungsstelle der Stadt wenden. Letztere geben eine erste Einschätzung zur Notwendigkeit einer Betreuung ab und stellen erste Ermittlungen an, das beschleunigt oft sehr das gesamte Verfahren.

BertrKl hat ganz recht, Betreuung bedeutet Hilfe und auf keinen Fall eine Entrechtung.

Auch von mir, viel Erfolg und viel Glück.
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.05.2009, 07:04   #5
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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Guten Morgen Christof!
Tolle Geschichte und Respekt vor soviel Engagement!
Entgegen der Auffassung von MichaelaMohr werden in meinem Gerichtsbezirk durchaus Betreuungen für alkoholkranke Menschen oder Menschen mit Intelligenzminderung angeordnet.

Eine Betreuung regt man direkt beim zuständigen Amtsgericht (wo Klaus polizeilich gemeldet ist) an. Bei uns besteht dafür Vordruckzwang! Sie sollten sich jedoch gut überlegen, ob Sie nicht vielleicht doch die Betreuung für Klaus übernehmen möchten, da sie ja wissen, wie man mit Klaus umgeht´und sich Klaus vielleicht durch einen Fremdbetreuer "überfahren" fühlt. Hilfestellungen bei Ihrer Betreuungstätigkeit bekommen Sie bei der Betreuungsbehörde, beim örtlichen Betreuungsverein und selbstverständlich beim Amtsgericht durch den Rechtspfleger.

Nur Mut und viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 06.05.2009, 08:39   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

als Ergänzung die Rechtsgrundlagen:

Maßstab für die Entscheidung ist, ob der Betroffene aufgrund seiner Behinderung oder Erkrankung seine Angelegenheiten erledigen kann, ohne seine Gesundheit, sein Vermögen oder seine anderen Rechtsgüter zu gefährden (§ 1896 Abs. 1/1a BGB). Eine bewusste Selbstschädigung des Betroffenen ist kein Grund für eine Betreuung, soweit der Betroffene fähig ist, sein Verhalten zu beurteilen und danach zu handeln.

Gruss
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.05.2009, 20:43   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4
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Hallo Christof,

Respekt für so viel Unterstützung.

Ich würde an Ihrer Stelle zum nächsten Ortsverband vom VdK gehen.


Viel Glück Garry
Garry ist offline  
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Alt 29.05.2009, 23:34   #8
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Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
Standard

Hallo,
und vielen Dank für die Antworten!
Die hatten mich allerdings erstmal ziemlich zurückgeworfen, weil ich danach noch verwirrter war, als vorher! War ein bischen durcheinander: Amtsgericht ja, nein geht doch nicht, lieber Gesundheitsamt, sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsstelle der Stadt, am besten alles gleichzeitig... oder doch besser zum VDK ?!?

Bei der AWO bin ich danach telefonisch in der Warteschleife verreckt und eine Email an den örtlichen Betreuungsverein blieb leider unbeantwortet...
Dann kam meine Frau auf die Idee, unseren Pastor anzurufen, und seitdem passiert endlich was: Die Diakonie meldete sich bei mir und man nahm sich tatsächlich 25 Minuten Zeit, meine ganze Geschichte anzuhören und Vorschläge zu machen, unter anderem, für Klaus eine außergerichtliche Teilbetreuung einzurichten!
Am Dienstag haben wir dort einen Termin. Endlich nimmt mich mal jemand an die Hand und sagt "ich kümmer mich drum"!

Und das beste ist: Ein Dauercamper bei uns, der seit 9 Jahren trockener Alkoholiker ist, hat "Klaus" unter seine Fittiche genommen und ihn heute mit zur Sebsthilfegruppe beim Blauen Kreuz mitgenommen - und Klaus will das weiter machen !

LG,
Christof
Christof ist offline  
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behörden, betreuung, rechtspfleger, teilbetreuung

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