Dies ist ein Beitrag zum Thema Postvollmacht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
seit vier Tagen bin ich die Betreuerin meiner Mutter. Diese lebt in einem Pflegeheim ihres früheren Wohnortes in der ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
seit vier Tagen bin ich die Betreuerin meiner Mutter. Diese lebt in einem Pflegeheim ihres früheren Wohnortes in der Nähe von Frankfurt, ich selber in Hannover. Sie soll aber im Laufe des Jahres nach Hannover ziehen, der angestrebte Heimplatz ist noch nicht frei. Bisher hatte sie eine Berufsbetreuerin mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Finanzen. Aber eben nicht einer Postvollmacht nach § 1896 IV. Die Betreuerin hat die "Postangelegenheiten" so gehandhabt: das Heim hat in einem Postfach die Post meiner Mutter aufbewahrt, die Betreuerin hat sie bei sporadischen Besuchen sortiert, das notwendige zur Bearbeitung mitgenommen, und den Rest meiner Mutter ausgehändgt. Da ich nur 1x monatlich dort hin kann, geht das so nicht mehr. Auf meinen Antrag auf Erteilung der Postvollmacht hat mir das AG geantwortet, daß diese Vollmacht nur zugewiesen werden darf, wenn sie notwendig ist, damit ich die mir übertragenen Aufgaben zum Wohle meiner Mutter erfüllen könnte. Würde mir die postkontrolle nicht übertragen werden, müßten die Rechtsgüter m.M. gefährdet sein. Und ich solle nun bitte konkret mitteilen, inwieweit die fehlende Befugnis es mir verwehrt, für das Wohl meiner Mutter zu sorgen. Die betreuerin habe doch jahrelang ohne diese Befugnis handeln können. ![]() Ich brauche dringend Argumentationshilfe für mein Antwortschreiben. Danke. jelka |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo jelka,
in einem änlichen Betreuungsfall habe ich folgende Auskunft durch den Vormundschaftsrichter bekommen. Das Heim könne die Post vorsortieren. Man kann anhand des Absenders erkennen, ob es sich um persönliche Post oder aber um amtliche bzw. behördliche Post handelt. Als Betreuer dürfte ich dann, im Rahmen meiner Betreuertätigkeit, die "offizielle" Post öffnen. Ich weiß aber, dass die Vormundschaftsgerichte, Länderabhängig, unterschiedliche Auffassungen vertreten. Erkundige dich am Besten bei deinem Vormundschaftsgericht, ob du auch diese Lösungsmöglichkeit anwenden darst. Gruß Heiner |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten abend jelka,
das ist die Krux mit einer Betreuung auf Entfernung. Ein praktischer Rat: vergessenn Sie die Postvollmacht und ziehen Sie den Antrag zurück. Die Aufgabenkreise sind Gesundheitsorge, Aufenthaltsbestimmung und Finanzen. D.h. es erfolgt Schriftwechsel mit der Kranken -und Pflegekasse, der Apotheke, dem Heim, dem Kostenträger und der Bank, evtl. noch Versicherungen. All diese Stellen schreiben Sie unter Vorlage einer Kopie Ihres Betreuerausweis an und bitten darum den anfallenden Schriftverkehr direkt mit Ihnen zu führen. In der Praxis klappt das prima, ich habe bei keinem meiner Betreuten die Postvollmacht, oder nur bei zweien, und erhalte trotzdem auf diesem Weg alle Post. Zusätzlich hinterlegen Sie im Heim eine voradressierten und frankierten Briefumschlag an sich selbst und bitten darum wenn etwas kommt was Wichtig aussieht Ihnen das zuzusenden. Das wars dann auch schon. Heime schicken Post auch nach, da hatte ich noch keine Probleme, besprechen Sie das Vorgehen beim nächsten Besuch doch einfach mit dem Heim. Viel Erfolg, Gruss M. Mohr |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Danke für die Tipps.
Das Fax mit meinen so schön formulierten Begründungen ist schon abgeschickt, also wenns wirklich auch so funktioniert, soll mir eine weitere Ablehnung egal sein. Aber die Idee mit dem frankierten Umschlag ist gut, werde ich so machen.jelka
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Der Antrag ist natürlich abgelehnt worden. Aber mit fast schon amüsanten Antworten: Ich hatte die Möglichkeit zu einem "Nachsendeantrag" erbeten - die Antwort: ich könne mir gerne die Post vom Heim nachschicken lassen. (der Unterschied zwischen Nachsendeantrag und privater Vereinbarung ist doch eigentlich klar, oder?)
Meine Begründung war u.a., es sei damit zu rechnen, daß eben nicht alle auf die Bitte, Korrespondenz nur mit mir zu führen, reagieren würden. Antwort: hilfsweise könne ich alle 'Gläubiger' ermitteln und so eine direkte Korrespondenz mit mir veranlassen. ![]() Erstaunlich: Inzwischen erhielt ich die Information von der bisherigen Betreuerin (RAin), ich könne sehr wohl mit meinen momentanen Aufgabenkreisen (Aufenthalt, Gesundheit, Finanzen) einen ganz normalen Nachsendeantrag bei der Post stellen. Na, da bin ich neugierig. ![]() jelka |
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#6 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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die Post ist da ziemlich schmerzfrei. Ich habe noch nie meinen Betreuerausweis vorlegen müssen, wenn ich einen Nachsendeantrag für Betreute gestellt habe.
Wenn Du also die Zustimmung Deiner Mutter hast, daß sämtliche Post an Dich umgeleitet werden soll, kannst Du ruhigen Gewissens einen entsprechenden Nachsendeantrag stellen. |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
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Hallo,
rein praktische Frage: Habe erstmal nur den Beschluss vom Gericht, dass ich für die Postangelegenheiten zuständig bin, das mit der Urkunde dauert noch...mal sehen wie lange...: Kann ich damit zur Post und um Weiterleitung bitten? Gruß
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I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet) |
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 238
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Mit dem Beschluss kannst Du handeln. Du musst nur darauf achten, dass niemand Unbefugtes (bspw. die Leute in der Poststelle) die Gründe für die Einrichtung der Betreuung erfahren.
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
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Ich dachte mit dem Betreuerausweis ist alles in trockenen Tüchern! Mal davon abgesehen habe ich einfach einen Nachsendeantrag online gestellt. Mit Lastschrift vom Kto meines Vaters.
Frage: Hatte heute eine Karte zur Abholung eines Einschreibens (eigenhändig) für meinen Vater, im Briefkasten. Heißt das nun, dass ich den Brief mit Betreuerausweis gar nicht ausgehändigt bekomme, bei der Post? Danke
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MfG, nun als unbefristeter Betreuer. |
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| nachsendeauftrag, post, postangelegenheiten |
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