Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuständigkeit ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wer kann eigentlich eine Betreuung aufheben, wenn ein psychiatrisches Gutachten vorliegt ?
Kann das Landgericht als Beschwerdegericht das direkt machen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 22
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Wer kann eigentlich eine Betreuung aufheben, wenn ein psychiatrisches Gutachten vorliegt ?
Kann das Landgericht als Beschwerdegericht das direkt machen und einen Beschluss fassen oder wird das an das zuständige Amtsgericht zurückverwiesen und diese müssen dann den Beschluß erlassen ? Habt ihr (Berufsbetreuer, Rechtspfleger) Erfahrungen wie lange die Richter brauchen, um eine Entscheidung zu treffen (Beschluß zu fassen), wenn alle Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen ? Gibt es da irgendeine Reihenfolge ob und wann die Richter welche Angelegenheit erledigen oder können die willkürlich ihre Arbeit einteilen ? |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Also ich denke mal, dass der Beschluss hier vom Amtsgericht gefasst werden müsste, bin mir da aber nicht ganz sicher.
Ansonsten sind die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und den jeweiligen Richtern ganz unterschiedlich, wie wir hier immer wieder feststellen. Da kann man leider keine einheitliche Aussage treffen. Und die Richter sind auch nicht an irgendwelche Zeiten oder anderes gebunden. |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Ich weiß natürlich nicht wie das in anderen Ländern ist. Bei mir hier in Baden-Würtemberg, hat das Landgericht, auf Grund einer Beschwerde, von mir eingereicht, einen sofortigen Beschluss gefasst.
Dauer des Verfahrens, alleine beim Landgericht ca. 4-5 Monate. Grüße Heiner |
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