Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Zuständigkeit ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuständigkeit ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wer kann eigentlich eine Betreuung aufheben, wenn ein psychiatrisches Gutachten vorliegt ? Kann das Landgericht als Beschwerdegericht das direkt machen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 26.05.2009, 09:15   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 22
Standard Zuständigkeit ?

Wer kann eigentlich eine Betreuung aufheben, wenn ein psychiatrisches Gutachten vorliegt ?

Kann das Landgericht als Beschwerdegericht das direkt machen und einen Beschluss fassen oder wird das an das zuständige Amtsgericht zurückverwiesen und diese müssen dann den Beschluß erlassen ?

Habt ihr (Berufsbetreuer, Rechtspfleger) Erfahrungen wie lange die Richter brauchen, um eine Entscheidung zu treffen (Beschluß zu fassen), wenn alle Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen ?

Gibt es da irgendeine Reihenfolge ob und wann die Richter welche Angelegenheit erledigen oder können die willkürlich ihre Arbeit einteilen ?
Alfons ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2009, 11:22   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
Standard

Also ich denke mal, dass der Beschluss hier vom Amtsgericht gefasst werden müsste, bin mir da aber nicht ganz sicher.
Ansonsten sind die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und den jeweiligen Richtern ganz unterschiedlich, wie wir hier immer wieder feststellen. Da kann man leider keine einheitliche Aussage treffen. Und die Richter sind auch nicht an irgendwelche Zeiten oder anderes gebunden.
BetrKl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2009, 16:38   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Ich weiß natürlich nicht wie das in anderen Ländern ist. Bei mir hier in Baden-Würtemberg, hat das Landgericht, auf Grund einer Beschwerde, von mir eingereicht, einen sofortigen Beschluss gefasst.
Dauer des Verfahrens, alleine beim Landgericht ca. 4-5 Monate.

Grüße
Heiner
heiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufhebung betreuung, beschwerde

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27