Dies ist ein Beitrag zum Thema Verbot Auskünfte zu geben über Gesundheitszustand im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich lebe in Afrika und brauche Hilfe bei Betreuungsfragen...
Hier die Geschichte: Meine Mutter leidet aufgrund von zuviel Alkohol ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 1
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Hallo, ich lebe in Afrika und brauche Hilfe bei Betreuungsfragen...
Hier die Geschichte: Meine Mutter leidet aufgrund von zuviel Alkohol an einem Korsakow Syndrom. Im Juni 2007 wurde sie aus dem Haus, in dem sie im Erdgeschoss eine große Wohnung (mit Wohnrecht) hat zwangseingewiesen. Sie kam nicht mehr zurecht, dass Haus liegt völlig allein, keine unmittelbaren Nachbarn, nichts. Meine Mutter war zwei Monate in der Psychatrie, hat sich etwas gefangen und mit allen beteiligten Ärzte, Sozialdienst usw. wurde vereinbart, eine drei Zimmer Wohnung für meine Mutter im Stadtgebiet (wo sie sich auskennt, hat dort schon mal gewohnt) einzurichten, sie sollte nicht wieder in das einsame große Haus zurückkehren. Beim Amtsgericht habe ich die Betreuung beantragt und eine ehrenamtliche Betreuuerin hat die Betreuung übernommen, alles lief sehr gut. Nach einigen Monaten hat die Betreuerin aus privaten Gründen die Betreuung abgegeben. Ein Berufsbetreuer hat im Nov. 07 übernommen, es wurde drei Monate die Miete nicht gezahlt, Schulden haben sich aufgetan und ich musste finanziell einspringen, damit meine Mutter nicht in die Pleite steuerte. Daraufhin habe ich im Feb08 per Mail dem Betreuer vorgeworfen , dass er seinen Job nicht richtig macht, dieser fühlte sich gekränkt, oder beleidigt und weigert sich seitdem persönlichen Kontakt mit mir zu halten. Ich bin das einzige Kind, meine Mutter und ich haben viele Jahre zusammengelebt. Ich lebe und arbeite in Westafrika und versuche alles mögliche für meine Mutter zu erledigen. Der Betreuer informierte er mich nicht, als meine Mutter notfallmäßig ins Krankenhaus kam. Entscheidet über eine plastische Operationen, ohne meine Meinung gegen den Eingriff anzunehmen. Meine Mutter willigte letztendlich selbst ein, man drohte ihr mit Altenheim. In der Betreuungsbehörde sagte man mir, der Betreuer muss die Angehörigen nicht informieren, wenn der Betreute ins Krankenhaus kommt!? . Der Rechtspfleger vom Amtsgericht hat den Betreuer angesprochen und den Vorschlag gemacht ein klärendes Gespräch zwischen ihm und mir zu organisieren, ich war sehr dafür, schließlich geht es um meine Mutter und nicht um gekränkte Eitelkeit. Der Betreuer lehnte ab. Beim Amtsgericht habe ich im Juli 2008 einen Antrag auf Betreuerwechsel gestellt, darüber wurde dann im Feb.09 entschieden. Der Betreuer hatte einen Einwilligungsvorbehalt beantragt und das Gericht hat meine Mutter vorgeladen, dabei wurde auch über den Betreuerwechsel gesprochen. Meine Mutter war überhaupt nicht in der Lage, sich einzubringen. Das Gericht entschied, der Betreuer bleibt. Seit dem dreht der Betreuer erst richtig auf, ich habe mir einen Anwalt genommen, weil ich mich von dem Betreuer nicht per Mail beleidigen lasse. Der Betreuer will jetzt, dass meine Mutter in das alte einsame Haus zurückkehrt. Ich habe mit dem behandelden Arzt darüber gesprochen, ich habe ihn um seine Einschätzung gebeten. Der Betreuer hat darufhin dem Arzt, dem Pflegedienst, dem Sozialdienst untersagt, mir irgendwelche Auskünfte über das Befinden meiner Mutter zu geben! Ich kann es nicht fassen, dass mir der Betreuer untersagt mich um das Wohl meiner Mutter zu kümmern. Immer wenn ich in Deutschland bin (alle drei bis vier Monate), gehe ich mit meiner Mutter zum Arzt, zum Friseur, in die Stadt usw. weil sie sich weigert mit anderen Menschen aus der Wohnung zu gehen. Ich habe von Afrika aus weit mehr Kontakt zum Pflegedienst, zum Arzt, ambulante Psychatrie und natürlich zu meiner Mutter als der Betreuer. Der Betreuer handelt ganz und gar nicht im Interesse meiner Mutter, was kann ich dagegen unternehmen? Kann er mir verweigern mich bei den Ärzten zu erkundigen? Doudou |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
der Betreuer kann Auskünfte verweigern und auch die Heimleitung anweisen, keine Auskünfte zu erteilen. Sie suchen jetzt Rat in einer Angelegenheit, mit der Sie schon beim Amtsgericht erfolglos waren. Ich kann Sie ja gut verstehen, es wäre für jeden schlecht, wenn man keine Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Angehörigen bekommt. Aber offenbar ist all dies bereits durch das Gericht geprüft worden. Mir fällt nichts ein, was man sonst noch machen könnte. Gruß Andreas |
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#3 |
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Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hallo Doudou,
zunächst können Sie wohl nichts Anderes machen, als weitere Fehlleistungen des Betreuers konsequent zu protokollieren und dem Vormundschaftsgericht vorzulegen, auch wiederholt. Der Betreuer ist verpflichtet, bei einem einwilligungsunfähigen Betreuten vor der Zustimmung zu medizinischen Maßnahmen den mutmaßlichen Willen des Betreuten dazu zu erforschen. Dazu ist er verpflichtet, auch mit den Angehörigen zu sprechen. Wenn er dies nicht tut, und sie ihm vorwerfen können, dass er den Willen des Betreuten verletzt hat, handelt es sich um eine Körperverletzung. Ihr Anwalt wird Sie sicher beraten, wie dann vorzugehen ist. Hallo Herr Lübeck, gerade Sie betonen ja immer wieder, dass der Betreuer zu keiner Auskunft gegenüber den Angehörigen verpflichtet sei. Der Gesetzgeber kann doch selbstverständlich gar nicht anders handeln, als einem Betreuer keine Pflicht aufzuerlegen, mit einem Angehörigen zu sprechen. Da es immer wieder Situationen geben kann, in denen das nicht zumutbar ist. Aber: Nicht die Pflicht zu einer bestimmten Handlung zu haben, heißt doch noch lange nicht, dass es jederzeit richtig ist, eine Handlung zu unterlassen. Ich laufe doch auch nicht durch die Gegend, grüße meine Nachbarn nicht mehr, verweigere die Kommunikation mit Arbeitskollegen, weil mich der Gesetzgeber schließlich nicht dazu verpflichtet hat, freundlich und umgänglich zu sein. Wenn ein Betreuer die Kommunikation mit Angehörigen verweigert, nur weil ihm eine Fehlleistung vorgeworfen wurde, dann handelt es sich aus meiner Sicht um Machtmissbrauch. Der Gesetzgeber hat einen Betreuer mit vielen Befugnissen ausgestattet - und es ist unabdingbar, dass ein Betreuer die persönliche Reife hat, diese Befugnissse nicht zu missbrauchen. In vielen Fällen dürfte es dem Wohl des Betreuten entsprechen und auch im Sinne des Betreuten sein, wenn mit Angehörigen kommuniziert wird. Demaskierend finde ich, dass da ein Rechtspfleger einen moderierten Verständigungsversuch zwischen Betreuer und Angehörigen vorgeschlagen hat, dem sich der Betreuer verweigert. Der Betreuer scheint nicht sehr konfliktfähig zu sein. Vielleicht bringt er für seinen Job nicht die notwendigen persönlichen Voraussetzungen mit. |
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#4 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
das ist so sicherlich nicht richtig, wie der Wille des Betreuten erkundet wird muss der Betreuer für sich entscheiden. Eine Verpflichtung zum Gespräch mit Angehörigen gibt es nicht und eine evtl. Körperverletzung ergibt sich daraus natürlich auch nicht !!!! Die Angelegenheit hört sich schon äußerst schwierig an, das ist sicherlich im Rahmen eines Forums auch nicht zu klären wenn schon das zuständige AG bei Vorlage aller Fakten die Problematik nicht sieht. Ich finde es aber schon ein wenig merkwürdig das der Betreuer nach dem ersten Vorwurf alle Kontakte eingestellt haben soll. Gruß, Andreas
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo Herr abend,
wenn ein Betreuer die Kommunikation mit Angehörigen verweigert, dann gehe ich erstmal davon aus, dass das seinen Grund hat. Wir kennen in diesem Fall immer nur eine Meinung, da ist eine objektive Stellungnahme nicht möglich. Interessant wäre es, die Beweggründe des Betreuers zu wissen, warum er sich total verweigert. Natürlich hat jeder Betroffene eine Vorstellung davon, wie sich ein Betreuer verhalten sollte. Aber das sind ganz persönliche Wertvorstellungen, die weder bindend noch einklagbar sind. Es ist ja auch von der praktischen Seite her fast unmöglich, die Angehörigen einzubinden. Nehmen wir einmal an, es soll eine Operation erfolgen. Kein Notfall, aber doch angeraten. Es dürfte nicht allzu schwierig sein, zwei Ärzte zu finden, von denen der eine dringend zu OP rät, während der andere das für nicht notwendig hält. Nun gehen Sie zu den Angehörigen, bei denen im schlimmsten Fall von "keine Ahnung in medizinischen Dingen" bis zum (gefürchteten) medizinisch gebildeten Laien die gesamte Bandbreite an Meinungen vertreten ist. Jeder hat eine eigene Meinung, und der Betreuer soll noch darauf achten, dass die Entscheidung zum Wohle des Betreuten ausfällt. Da soll dann eine Entscheidung getroffen werden ? Armer Betreuer. Oder diskutieren sie mit Angehörigen über eine Geldanlage, falls der Betreute vermögend ist. Fonds ? Verbietet das Gericht. Sparbuch ? Zu wenig Zinsen. Aktien ? Nicht mündelsicher. Tagesgeld ? Och nee. Was kommt dann dabei raus ? "Ich bin schon seit 30 Jahren bei der Spaßkasse, da soll das Geld angelegt werden, der Herr MeyerMüllerSchulze dort ist immer so nett. Zinsen ? Keine Ahnung". Das ist dann die Realität. Lieber Herr abend, übernehmen Sie doch eine Betreuung, und machen Sie es besser. Ideale haben Sie ja. Ich frage mich nur, wie lange. Gruss Andreas |
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#6 |
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Rechtsanwältin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 153
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Hallo zusammen,
grundsätzlich habe ich vollstes Verständnis dafür, dass Angehörige eines Betreuten in gewissem Maße in bestimmte Entscheidungen mit eingebunden werden wollen. Wo zuvor ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis herrschte, dies möglich und sinnvoll ist und der Betreute dies auch wünscht, mache ich das auch. Aber: leider wird hier -gerade von Angehörigen- immer wieder ihr Wille an erste Stelle gesetzt. Für mich in erster Linie maßgeblich ist aber der Wille des Betreuten, nicht derjenige der Angehörigen. Die Entscheidungen treffen letztlich -soweit möglich- der Betreute und/oder ich, gegebenenfalls noch das Vormundschaftsgericht über eine Genehmigung, nicht die Angehörigen. War eine Entscheidung falsch, was sich manches mal im Leben eben auch erst im Nachhinein herausstellt, müssen auch der Betreute und/oder ich dafür gerade stehen. Insoweit bin ich wirklich dafür, soweit dies sinnvoll und machbar ist, Kontakt zu halten, letztlich wurde aber mir eine gewisse Entscheidungskompetenz übertragen, die ich, in Absprache mit dem Betreuten ausübe, nicht den Angehörigen. Viele Grüße rorikae |
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#7 |
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Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Die wichtigste Quelle, um sich die Wünsche eines Betreuten, der sich nicht mehr äußern kann, zu erschließen, können doch nur die Auskünfte von Angehörigen und anderen Nahestehenden, so es sie gibt, sein. Das hat ja mit der Frage, wer eine Entscheidungsbefugnis hat, nichts zu tun.
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
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Zitat:
1.) Hat der Betreuer die Vermögenssorge? Wenn ja, hättest du besser nicht einspringen sollen 2.) Zu persönlichem Kontakt ist er nicht verpflichtet, noch nicht einmal zu solchem bezogen auf deine Mutter. Der PK soll sein - und jeder weiß, was dies in Amtsdeutsch heißt! 3.) Welche plastischen Operatione führen bitte bei Unterlassen zu Altenheimbedürftigkeit? 4.) Hmm... 5.) Statt Anwalt - oder gleichzeitig, hätte ich nochmal Kontakt mit der Betreuungsstelle aufgenommen! 6.) Ich denke mal nach dieser wird gefragt werden, sofern der Betreuer nicht die Aufenthaltsbestimmung hat. Selbst wenn, könnte er eine Stellungnahme ans Gericht schreiben, wenn er derzeit erhebliche Diskrepanzen zwischen der damaligen Entscheidung für die Stadt und heute fürs Land sieht (okay, ich bin blauäugig bzgl. Ärzten, aber versuchen kannst du es mal - er gibt ja keine Auskunft an dich über das befinden deiner Mutter)... Gruß M. |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,
die Meinung von rorikae möchte ich gerne unterstreichen, ebenso den Einwand von agw. Ich will niemandem zu nahe treten aber da gibts viele Ungereimtheiten.....wenn die Mutter sich z.B. weigert mit anderen Menschen die Wohnung zu verlassen wäre es egal wo sie wohnt weil sie hier wie dort drinnen bleibt, usw. Gerade bei an Korsakow Erkrankten ist oft ein starker Wunsch nach zurückliegenden (Wohn)Verhältnissen vorhanden, das Langzeitgedächtnis funktioniert ja viel besser als das Kurzzeitgedächtnis. Es ist immer schwierig zu sagen wer in wessen Interesse handelt, jeder Einzelne hat im Zweifelsfall eine scheinbar objektive Meinung was das Beste für den Betreuten ist/sein soll. Und leider sind die subjektiven Wünsche unserer Betreuten für sich selbst, für Angehörige nicht immer nachvollziehbar und akzeptabel. Trotzdem müssen wir versuchen diese zu ermöglichen(sofern nichts gravierendes dagegen spricht)- ein wirkliches Spagat. Ganz grundsätzlich wehre ich mich allerdings dagegen, dass mir die volle Verantwortung übergeben wird mangels anderer Alternativen- und ich dann aber zum "Erfüllungsgehilfen" anderer Meinungen mutieren soll. Grüsse M. Mohr |
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#10 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
den obigen Ausführungen von Michaela kann ich mich nur anschließen. Es ist ein Gespür erforderlich, inwiefern der "Wille der Angehörigen" d. Betreuten schadet. Natürlich kann man die Angehörigen nicht einfach so außen vor lassen. Sie liefern Informationen, sie sind es, die d. Betreuten ein Leben lang - ob positiv oder negativ - begleiten. Auch in puncto Betreuungen gilt: Seine Familie und Verwandtschaft (in einigen Fällen auch seinen Betreuer) kann man sich nicht aussuchen. mfg Geändert von carlos (03.06.2009 um 07:43 Uhr) |
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