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neuer Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema neuer Betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
HI es ghet um folgenden falla. eine feundin von mir ist langzeitpatientin im krankanhaus momentan auf der geschlossenen. Sie hatte ...


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Alt 03.06.2009, 14:58   #1
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,035
Standard neuer Betreuer

HI
es ghet um folgenden falla. eine feundin von mir ist langzeitpatientin im krankanhaus momentan auf der geschlossenen. Sie hatte bis vor ca 1 jahr eine gesetzliche betreuerin die aber ihren JOb aufgegegben hat. Die Freundin von mir möchte aber wieder eine betreung haben. aber ihre behandelnde ärztin ist strikt dagegen. Jetzt hat meine freundin sich selber eine betreuerin gesucht und die sagt iher Meinung nach brahcte sie dringend eine gesetzliche betreuung sie würde sie auch übernehmen und ihre ärztin sollte das dementsprechende Attest schreiben. und genau das tut diese Ärztin nun nicht. obwohl meine freundin schwerers borderline mit selbstverletzenden verhalten hat bräuchte sie keine gesetzliche betreuung laut dieser ärztin.

Ist das denn jetzt wirklich so das eine ärztin die dazu noch oberärztin ist, all die fäden in der HAnd hat und eine betreuung verhindern kann? das will mir einfach nicht in den KOpf rein. ich muss dazu sagen das meine freundin und diese ärztin grosse differenzen miteinenander haben.
würde es was bringen wenen mien freundin jetzt einfach den antrag auf betreung an das gericht bselber stellt, würde dann ein anderer gutachter kommen oder würden die immer wieder bezug auf ihre ärztin nehjen? Es ist eine ganz verzwicktw situation.
lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 03.06.2009, 16:50   #2
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Hallo Momo,

Deine Freundin kann natürlich auch selbst einen Antrag auf Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung stellen und unter Hinweis auf das angespannte Verhältnis zur behandelnden Ärztin darum bitten, daß ein unabhängiger Gutachter beauftragt wird.
Das sollt eigentlich kein Problem sein.

Schöne Grüße
Frauke
Frauke ist offline  
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Alt 03.06.2009, 20:16   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
Standard

Kann mich da Frauke nur anschließen; zumal es in den letzten Jahren quasi zum Trend geworden zu sein scheint, dass die Gerichte immer häufiger externe (neutrale) Gutachter berufen, und nicht mehr automatisch die behandelnden Psychiatern / Neurologen in den entsprechenden Einrichtungen um Gutachten bitten.

Gruß
M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
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Stichworte
einrichtung der betreuung, gutachter

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