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gesetzliche Betreuung

 

kein titel...

Dies ist ein Beitrag zum Thema kein titel... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ok, dann heir nchomal heir ehri in deisme unterforum scheinen emrh zu wissen.. als im egeimsnaen forum wohl.. udn so, ...


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Alt 17.06.2009, 10:58   #1
sternfee
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Beiträge: n/a
Standard kein titel...

ok, dann heir nchomal heir ehri in deisme unterforum scheinen emrh zu wissen.. als im egeimsnaen forum wohl.. udn so, also , postaufmahcen setht berufsbetreurin nchti zu, eminer.. wa smachen tun, wenn sie aber de rmeinung is t doch ja, udn amcht es eifnahc???
WOHIN wenden, wnen egricht abshclateet?? anwältin gibs nchti, evrfahrnespglerin nur da, wenn egrchti sagt.. udn udn landgericht warte ich auf neue antwort, aber d agebe ich den ncho etwa szeit diemsla.. ja, vielen dnak,

gruss rtfnee
 
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Alt 18.06.2009, 09:26   #2
sternfee
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Beiträge: n/a
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heir anshceind achu nchit.. :-(
hm, trodtezm,w ess jemand was dazu??????

grus srtfnee
 
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Alt 18.06.2009, 20:38   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Standard

Zitat:
Zitat von sternfee Beitrag anzeigen
ok, dann heir nchomal heir ehri in deisme unterforum scheinen emrh zu wissen.. als im egeimsnaen forum wohl.. udn so, also , postaufmahcen setht berufsbetreurin nchti zu, eminer.. wa smachen tun, wenn sie aber de rmeinung is t doch ja, udn amcht es eifnahc???
WOHIN wenden, wnen egricht abshclateet?? anwältin gibs nchti, evrfahrnespglerin nur da, wenn egrchti sagt.. udn udn landgericht warte ich auf neue antwort, aber d agebe ich den ncho etwa szeit diemsla.. ja, vielen dnak,

gruss rtfnee
Hallo Sternfee,

ich übe noch am Lesen deiner Posts, aber es geht langsam. Wenn deine Betreuerin keine Postvollmacht hat, geht sie deine Post nichts an! Sollte sie die Vertretung gegenüber Behörden und bla haben, sollte sie diese darüber informieren, dass dem so ist und einen Nachsendeantrag stellen. Liest er deine Privatpost, ist dies nicht okay! Wenn du eh keinen guten Draht zum Betreuer hast, dann hilft ggf. der kurze Weg - geh zu Polizei, denn es wird in deine Grundrechte eingegriffen (nimm ne Kopie des Betreuerausweises mit, falls du einen hast - dann können die dir direkt sagen, was erlaubt ist oder Sinn macht). Klingt zwar radikal, aber wenn ihr euch untereinander nicht verständigen könnt, dann ist dies m.E. legitim.

Gruß
M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
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Alt 18.06.2009, 21:39   #4
sternfee
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Beiträge: n/a
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hallo m.güntehr,

ersmtla vcielen dnak und srry für meien schriebwiese.,.
zu deinen frgane, sie aht nchi die posvollmacht, deswegen nämclich. prvaietr post daurm egts auch nich, egth nur um amtliche behördliche psot. ich ahb eldie rkeien kopie des betrerueinnenausweises von irh, darf man dne ahben?
deien idee mit de rpoliezi sonst, wenn nix anderes egth, vielen
dank. werde daürber nachdneken. danke für deien antwort.,

gruss rtfnee
 
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Alt 18.06.2009, 23:31   #5
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo M.Günther,

Zitat:
Sollte sie die Vertretung gegenüber Behörden und bla haben, sollte sie diese darüber informieren, dass dem so ist und einen Nachsendeantrag stellen
Das ist so nicht richtig. Für einen Nachsendeantrag braucht die Betreuerin einen Beschluss in dem sie für das Anhalten und Öffnen der Post bestellt wurde. Da sämtliche Post an den Betreuer geht, auch die private, dies ein Eingriff in das Postgeheimnis ist, benötigt man diesen Aufgabenkreis.

Das habe ich nur 2 x in fast 9 Jahren gehabt und es war gut so, weil mir sonst viel Geld für meine Betreuten abhanden gekommen wäre. Die Angehörigen hatten immer wieder Post abgefangen und wollten hinter meinem Rücken Lebensversicherungen auflösen, von denen ich bis dato noch gar nicht wußte, für die Auszahlung hatten sie natürlich ihre Konto Nr. angegeben. Den Zahn konnte ich Ihnen ziehen und sie wußten lange nicht wie ich überhaupt darauf gekommen war. Erst als sie sich vor Gericht verantworten mussten erfuhren sie von dem Nachsendeantrag.

Zurück zum Thema... In den Aufgabenkreisen, in denen ich bestellt wurde, schreibe ich selbstverständlich alle zuständigen Stellen an und informiere sie über die Betreuung. Der Schriftwechsel wird mit mir geführt, die Post geht auch an mich, dafür brauche ich keinen Nachsendeantrag. Wie sollte ich das auch anders regeln? Ich kann nicht jeden Tag meine Post bei meinen Klienten abholen, um sie dann zu bearbeiten, zumal jede Menge wegkommen würde, gerade bei älteren Menschen. Wohlgemerkt, es geht einzig und alleine um die Bereiche, für die ich bestellt wurde. Das wären Job Center, Krankenkasse, Vermieter ect. Private Post oder welche, die außerhalb meiner Aufgabenkreise sind gehen mich nichts an. Ich habe bei einigen Klienten keine Gesundheitsfürsorge, deshalb bekäme ich nicht ein einziges Attest, oder ich habe keine Vermögenssorge und bekomme somit auch keine Auskunft bei der Bank.

Vor einiger Zeit hatte ich eine Anhörung bei Gericht, für eine neue Betreuung und mein Betreuter fragte, ob er auch weiterhin Anträge stellen dürfte oder ob das nun komplett von mir übernommen werden soll. Er hatte die Betreuung genau deshalb selbst beantragt, wegen den Ämtern und Behörden. Daraufhin gab es ein Donnerwetter vom Richter, der meinte, wenn er es selbst machen möchte, dann bräuchte er auch keine Betreuung, Punkt. Er richtete die Betreuung zunächst nur für 2 Jahre ein und bat mich zu berichten. Mein Betreuter war total geschockt, aber er hat sich sehr schnell daran gewöhnt, dass ich das mache, meine Wiedervorlagen habe und hilft mir trotzdem, in dem er mir z.B. Atteste besorgt, da ich keine Gesundheitsfürsorge bei ihm habe.

Also, die Post, die meinen Aufgabenbereich betrifft, die landet bei mir.
Tina L. ist offline  
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Alt 18.06.2009, 23:34   #6
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Sternfee,

ich weiss grad nicht, ob du schonmal drüber geschrieben hast, aber welche Aufgabenbereiche umfasst denn deine Betreuung? Dann liesse sich auch daraus folgern, was erlaubt ist, und was nicht.
Du solltest auf jeden Fall einen Beschluss vom Gericht bekommen, wo genau steht, welche Aufgabenkreise vergeben wurden. Falls du den nicht bekommen haben solltest, forder ihn nochmal an!

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 19.06.2009, 00:02   #7
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Sternfee,

MurphysLaw hat es ja schon erwähnt, den Beschluss über die Betreuung bekommt jeder betreute Mensch zu Beginn bzw. Verlängerung der Betreuung zugeschickt.

Eine Kopie der Bestellung muss Dir Deine Betreuerin nicht aushändigen, da stehen ja eh die gleichen Aufgabenkreise drin wie in dem Beschluss.

Du hattest doch vor kurzen eine Anhörung über die Verlängerung der Betreuung, oder? Dann müßtest Du auch den Beschluss haben.
Tina L. ist offline  
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Alt 19.06.2009, 07:54   #8
sternfee
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Beiträge: n/a
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hi tina,

ich ahtet wieder eien anhörugn egahbt, genua, wo es um die verlänegrung ging, udn da stehen auch die aufgabenkreise dirn, died eis agte ichd ri auch mal, postvollamcht sthet da nchi dirn,d eswegen fragte ich ja heir nach,w a sich tun aknn,w eils irh aj ncih zusteht, danke euch anderen für die antwort.

gruss strnfee
 
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Alt 19.06.2009, 08:21   #9
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Doch Sternfee, es steht ihr zu, in den Bereichen, in denen sie bestellt wurde. Nur so kann sie ihre Arbeit machen...
Tina L. ist offline  
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Alt 19.06.2009, 09:02   #10
sternfee
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hi tina,


Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Doch Sternfee, es steht ihr zu, in den Bereichen, in denen sie bestellt wurde. Nur so kann sie ihre Arbeit machen...
dnake dir, abe reine einzieg frgae dann ncho dzau,w enn cihd arf,d as sheisst, also meien ebrteurin aht gesundhetisfürsorge , aufenthalstebtimmungsrehct, enstcheiodugn über untebringung udn schueldenreguleirung, das sheisst durhc ruch diese aufgabenkreise, darf sie die agnze post ejdesmal bekomemn?? wiel die bekomtm sie imemr ncoh, ich dahtc jezt versatnden zu ahben, nru wenn auch postvollamcht wäre?

danke nchomal

lg strnfee
 
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