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Zusätzliche Leistungen ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zusätzliche Leistungen ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, meine Betreute bekommt ergänzend zu ihrem "Einkommen" vom Arbeitsamt ( Eingliederungshife ) Sozialhilfe. Mit welchen Leistungen kann sie noch ...


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Alt 14.03.2005, 10:49   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.06.2004
Ort: Schweinfurt
Beiträge: 9
Standard Zusätzliche Leistungen ?

Hallo,

meine Betreute bekommt ergänzend zu ihrem "Einkommen" vom Arbeitsamt
( Eingliederungshife ) Sozialhilfe.
Mit welchen Leistungen kann sie noch rechnen bzw. was ist noch zu bekommen ?

Vielen Dank
wizard-hs ist offline  
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Alt 16.03.2005, 08:32   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard sonstige Leistungen

Hallo Wizard,

du erinnerst dich, im November vergangenen Jahres sprachen wir auch schon über die sonstigen Leistungen. Damals ging es noch um die WfB und Heimaufenthalt. Das scheint jetzt nicht der Fall zu sein :?

Gleichwohl kann ich auch diesmal nur nachfragen, wie denn die Situation gestrickt ist. Du kennst das doch auch, Anträge und Fragen aller Art, um die Individualität des- oder derjenigen festzustellen. So gibt es vielleicht noch die Möglichkeit von Hilfen zur Pflege. Vielleicht Leistungen des Versorgungsamtes oder des Rententrägers oder der Pflegeversicherung. Welche Leistungen wer wann bekommt, kann so pauschal gar nicht gesagt werden.

Was mich verwundert ist, dass zu den Leistungen des Arbeitsamtes noch Leistungen des Sozialamtes gewährt werden. Und das seit Anfang des Jahres, seit Hartz IV und ALG II, wo doch die einen Leistungen die anderen ausschließen:? Entweder - oder. Oder meinst du die Kosten der Miete, die vormals übers Wohngeld berechnet wurde. Wenn sie dann Hilfen des Sozialamtes erhält, ist das dann Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege? Und wie steht es dann mit der Arbeitsfähigkeit?

Ich denke, um weitere Leistungen zu beantragen, ist es erforderlich, die genauen Umstände, Leistungsfähigkeit, Vermögenssituation u. dgl. zu konkretisieren. Vielleicht ist dir das in diesem Forum zu brisant :roll: , doch kannst du die Umstände auch so allgemein und grundsätzlich formulieren, dass ein Rückschluss nicht möglich ist und für eine Vielzahl von ähnlich gestalteten Lebensverhältnissen zuträfe.

Sollte ich in dieser Woche nicht mehr dazu kommen zu antworten, werde ich es nach meinem Osterurlaub tun. Bis dahin
Heinz
 
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sgb12, sgb2, sozialhilfe

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