Dies ist ein Beitrag zum Thema Habe einen Betreuer und will umziehen geht das ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich weiß gar nicht ob ich hier jetzt richtig bin.Ich beschreibe mal kurz worum es geht.
Ich bin vor ...
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Einsteiger
Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 14
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Hallo,
ich weiß gar nicht ob ich hier jetzt richtig bin.Ich beschreibe mal kurz worum es geht. Ich bin vor knapp 1 Jahr nach Berlin gezogen, um einen Neuanfang zu machen. Da ich alleinerziehend (mi 4-jährigem kind), mit vielen altlasten, schlecht klar kam, habe ich mir Hilfe geholt. Sprich, ich habe mittlerweile einen gesetzlichen Betreuer (bin nicht entmündigt), der sich nur um Finanzielles, Behördliches und Wohnungsangeledenheiten kümmert. Ich komme gut mit ihm zurecht. Und bekomme zusätzlich noch das "persönliche Budge" und habe durch einen PsychosozialenVerbund einen weiteren Betreuer bekommen, der mich zusätzl. einzeln betreut. Da ich aber gemerkt habe das dieser Großstadtstress, massiv auf meine gesundheitl. Beschwerden auswirkt,und auch mein Sohn sehr auf den Stress reagiert und sich nicht wohl fühlt möchte ich jetzt doch wieder zurückziehen. Meine Ängste sind: 1. Kann oder darf ich wieder zurückziehen? 2. Wie wird das mit den Betreuern geregelt, muss ich alles neu beantragen? Oder wird es mir dann generell gestrichen ? Über Rat und Tipps wäre ich sehr dankbar. MfG |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
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Grundsätzlich darf ein Betreuter natürlich auch umziehen, und dadurch ändert sich zunächst nichts an der Betreuung. Das jetzige Vormundschaftsgericht wird die Betreuung aber dann an das für den neuen Wohnort zuständige Vormundschaftsgericht abgeben, das prüfen wird - insbesondere wenn das auch dem Wunsch des Betreuten und des Betreuers entspricht - , ob ein ortsnaher neuer Betreuer eingesetzt wird. Im Hinblick auf das bereits aufgebaute Hilfsnetz wäre es aber sicher sinnvoll, die Pläne mit den Betreuern zu besprechen, damit zumindest Vorbereitungen für die Unterstützung am neuen Wohnort getroffen werden können und sich klären lässt, wie die Zwischenzeit überbrückt werden kann.
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