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Ergänzungsbetreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ergänzungsbetreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Stracciatellamaus, die Begründung des Gerichts: "Schutz des Betreuers vor ungerechtfertigten Anschuldigungen durch Verwandte." In zwei Fällen von RA vertreten. ...


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Alt 03.07.2009, 15:47   #11
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo Stracciatellamaus,

die Begründung des Gerichts:

"Schutz des Betreuers vor ungerechtfertigten Anschuldigungen durch Verwandte." In zwei Fällen von RA vertreten.

Freundliche Grüße
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 07.07.2009, 08:59   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 7
Standard

Habe gerade mit AG wegen der Sache mit dem Ergänzungsbetreuer telefoniert. Der Beschluss mit der Bestellung und den Aufgabe des Ergänzungsbetreuers ist raus, ohne meine Stellungnahme. Sollte 2 Wochen Zeit bekommen. Das Anschreiben vom AG wurde am 19.06. erstellt und am 24.06. zur Post gegeben. Ich habe ihn erst am 26.06. erhalten. Naja egal. Auf jeden Fall würde es auf keinen Fall ohne Ergänzungsbetreuuer gehen, da Interessenskonflikte vorliegen. Die Kosten muss der Betreute tragen. Dafür war der Nachlass allerdings nicht gedacht. Ich dachte als Testamentsvollstrecker (Dauervollstreckung) habe ich da ein Wörtchen mit zu reden. Meine Oma lebt im Heim und ihre Rente reicht nicht, um den Eigenbeitrag zu leisten. Da bleibt vom Nachlass nicht viel übrig, wenn die Sache abgeschlossen ist. Muß sowas sein? Im Testament ist eigentlich genau geregelt, was damit passieren soll. Ich bin am rotieren, wie ich das alles mit dem Geld hinbekomme, dass es meiner Oma gut geht und jetzt hält noch jemand die Hand auf. Reicht es eigentlich nicht schon aus, dass das Pflichtteil eingefordert wird? Bin gerade ein bisschen sauer . Ich dachte, ich kann die Kosten umgehen -traurig-. Ansonsten habe ich nichts gegen den Ergänzungsbetreuer. Ich habe nur die Befürchtung, dass es sich so lange hinzieht, solange meine Oma noch lebt.
Ich warte ersteinmal den Beschluss ab, der müsste ja dann heute in der Post sein. habe mich auch wieder beruhigt.
Also wie gesagt, mir geht es nur um die Kosten, weil ich nicht weiß, was dafür berechnet wird. So hat sich das mein Opa nicht vorgestellt.

Aber eins ist schön, ich bin endlich Betreuerin für meine Oma und kann jetzt einiges regeln und klären, was lange liegen musste.

Gruß Jana
Jana St. ist offline  
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Alt 07.07.2009, 09:38   #13
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo Jana,

der Ergänzungsbetreuer rechnet nach Stunden ab.

Er kann in der Regel 33,50€ pro Std. in Rechnung stellen.
Hinzu kommen noch Fahrtkosten = 0,30€ pro km und Auslagen für Porto und Büromaterial.

Du siehst, die Kosten halten sich in Grenzen.

Im übrigen kannst Du ja nicht von der Gesellschaft = Steuerzahler verlangen, dass sie Kosten übernimmt, solange ein Privatvermögen zur Verfügung steht.

Freundliche Grüße
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 08.07.2009, 20:57   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 7
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Hallo!

Ich habe jetzt den Beschluß vom AG. Ich bin als Betreuer bestellt für folgende Aufgabengebiete (meine Mutter auch)

Sorge für die Gesundheit
Aufenthaltsbestimmung
Vertretung bei Ämtern und Behörden

Für die Regelung der Erbschaftsangelegenheiten ist ein Ergänzungsbetreuer bestellt (wegen Interessenkoalition mit meiner Mutter).

Was mich wundert, ist, dass ich gar nicht für die Vermögenensangelegenheiten bestimmt bin. Wurde es vielleicht vergessen oder übernimmt das der Ergänzungsbetreuer?
Ich bin für den Nachlass als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Zählt das jetzt nicht mehr? Was wird jetzt aus den normalen Kontogeschäften (Überweisungen, evt. Daueraufträge, Prüfung Kontostand). Beim AG konnte mir die Bearbeiterin erstmal nicht weiterhelfen, weil sie die Akte nicht auf ihren Tisch liegen hat, unterschrieben hat sie es. Komisch. Ich rede nicht von der Richterin.

Heiner, vielen Dank für deine Antworten.
Die Kosten für den Ergänzungsbetreuer möchte ich nicht auf die Gesellschaft, spricht Steuerzahler (ich gehöre auch zu denen) abwälzen. So war das nicht gemeint. Ich wollte nur die entstehenden Kosten umgehen, da meine Oma den ganzen Vorgang nicht verursacht hat. Kann man den die Kosten nicht auf die Verursacher abwälzen? (ist jetzt nicht ernst gemeint) Wenn meine Mutter nicht so sehr darauf gepocht hätte Betreuer für ALLE Aufgabengebiete zu werden, dann wäre es bestimmt nicht soweit gekommen. Oder sehe ich das falsch?
Im Grunde genommen ist es ja so, dass ich mich um alles kümmere und sie sozusagen in 2.Reihe sitzt und Ersatz ist, wenn ich es mal nicht machen kann und sie will über alles ihre Hand halten.
Es ist vollkommen richtig und wichtig für meine Oma, das ein Ergänzungsbetreuer eingesetzt wurde. Wie schon mal erwähnt, bin ich auch sehr froh darüber (bei den jetzt herrschenden Zuständen), dass ich nicht allein über den Nachlass bestimme. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf und meist auch der Familienzusammenhalt (wie in der Vergangenheit passiert).

Ich habe mal noch ne andere Frage:
Ist es möglich, dass meine Mutter ihren Pflichtteil an mich abtreten kann (für Rückzahlung eine Darlehens)?

Vielen Dank für alle Antworten
Jana
Jana St. ist offline  
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Alt 09.07.2009, 07:31   #15
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Jana St. Beitrag anzeigen
Was mich wundert, ist, dass ich gar nicht für die Vermögenensangelegenheiten bestimmt bin. Wurde es vielleicht vergessen oder übernimmt das der Ergänzungsbetreuer?
Guten Morgen!
Die Frage können wir hier nicht beantworten. Das steht im Beschluss über die Bestellung des Ergänzungsbetreuers. Dieser müsste der Oma vorliegen. Also dort nachlesen!

Zitat:
Zitat von Jana St. Beitrag anzeigen
Beim AG konnte mir die Bearbeiterin erstmal nicht weiterhelfen, weil sie die Akte nicht auf ihren Tisch liegen hat, unterschrieben hat sie es. Komisch. Ich rede nicht von der Richterin.
Für die Bestellung des Ergänzungsbetreuers ist der Richter zuständig. Möglicherweise haben Sie mit der Serviceeinheit/Geschäftsstelle gesprochen, dass ist die Schreibkraft des Richters. Der Richter beschließt und legt den Originalbeschluss mit seiner Unterschrift in die Verfahrensakte. Die Serviceeinheit/Geschäftsstelle fertigt diesen Beschluss aus (Ausfertigung), siegelt und unterschreibt diesen und schickt den Beschluss, so wie vom Richter bestimmt, an die Beteiligten raus. Ich denke es ist verständlich, dass wir bei der Masse an Verfahren (ich habe in meinem Bestand über 1000 Verfahren) ohne Vorliegen der Akte, telefonisch keine oder kaum Auskünfte darüber geben können, was, wann, an wen, mit welchem Inhalt rausgeschickt wurde!

Zitat:
Zitat von Jana St. Beitrag anzeigen
Ich habe mal noch ne andere Frage:
Ist es möglich, dass meine Mutter ihren Pflichtteil an mich abtreten kann (für Rückzahlung eine Darlehens)?
Das ist sicher möglich, die Mutter muss aber erstmal gegenüber den Erben ihren Pflichtteil geltend machen. Ob sie dies macht oder nicht, liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Niemand, der Anspruch auf den Pflichtteil hat, muß diesen zwangsläufig geltend machen. Beratung und Beurkundung der Abtretung beim Notar empfiehlt sich!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 09.07.2009, 20:10   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 200
Beitrag

Zitat:
Zitat von Jana St. Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich habe jetzt den Beschluß vom AG. Ich bin als Betreuer bestellt für folgende Aufgabengebiete (meine Mutter auch)

Sorge für die Gesundheit
Aufenthaltsbestimmung
Vertretung bei Ämtern und Behörden

Für die Regelung der Erbschaftsangelegenheiten ist ein Ergänzungsbetreuer bestellt (wegen Interessenkoalition mit meiner Mutter).

Was mich wundert, ist, dass ich gar nicht für die Vermögenensangelegenheiten bestimmt bin. Wurde es vielleicht vergessen oder übernimmt das der Ergänzungsbetreuer?
Ich bin für den Nachlass als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Zählt das jetzt nicht mehr? Was wird jetzt aus den normalen Kontogeschäften (Überweisungen, evt. Daueraufträge, Prüfung Kontostand).

Jana
Hallo Jana,

ich vermute mal stark, dass du die Antwort schon selbst gegeben hast. Opa war derjenige mit Geld, Oma ist Vorerbe - also alles Vermögen entspringt dem Erbe. Da ne Vermögensverwaltung draus machen, wo du Nacherbe bist, ging ja vielleicht noch durch, aber in der Auseinandersetzung mit deiner Mutter wirds doch dann arg komplex. Nehme mal an der Ergänzungsbetreuer regelt die Erbgeschichte und dann wirst du als Betreuerin für den Bereich Vermögen eingesetzt. Näheres dürfte von S-Maus sagt im Beschluß des E-Betreuers niederleget sein...

Gruß
M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
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Alt 15.07.2009, 19:12   #17
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Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 7
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Hallo zusammen!

Heute habe ich den geänderten Beschluss vom AG in der Post gehabt. Sie haben versehentlich vergessen die Vermögenssorge anzuordnen. Jetzt hat sich das alles geklärt. Fast alles. Die Erbschaftsangelegenheiten klärt der Ergänzungsbetreuer. Das wird noch ein Spaß. Da bin ich mal gespannt, wie sich das klärt.
Schließlich traut meine Mutter mir das nicht zu und hat sich "jemanden zur Seite gewünscht, der sich damit auskennt". Ich weiß nicht, ob sie auch weiß, dass das zusätzlich Geld kostet. Sie will auch das Testament anfechten.
Alles wird gut.
LG Jana
Jana St. ist offline  
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Stichworte
erbe, ergänzungsbetreuer, pflichtteil

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