Dies ist ein Beitrag zum Thema Ergänzungsbetreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Nach dem Tod meines Großvater haben meine Mutter und ich uns entschieden die Betreuung für die Großmutter zu übernehmen, ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 7
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Hallo!
![]() Nach dem Tod meines Großvater haben meine Mutter und ich uns entschieden die Betreuung für die Großmutter zu übernehmen, für alle Aufgabengebiete einzeln vertretungsbefugt. Sie wurde davor von meinem Großvater und einer Bekannten betreut (er hat es damals so entschieden). Wir haben einen Antrag auf Betreuerwechsel gestellt und diesem wird im Grunde genommen zugestimmt. Es gibt jetzt folgendes Problem. Mein Großvater hat im Testament festgelegt, dass meine Großmutter Alleinerbe (Vorerbe) ist, als Nacherben und Testamentsvollstrecker hat er mich (Enkeltochter) bestimmt. Seine Tochter hat er enterbt. Sie möchte Pflichtteil einklagen. Jetzt hat das Amtsgericht uns einen Ergänzungsbetreuer vorgeschlagen. Ich habe das Anschreiben so verstanden, dass meine Mutter nicht gleichzeitig das Vermögen verwalten kann und ihren Pflichtteil einklagen kann. Richtig? Welche Aufgabe wird er übernehmen? Ist damit der Antrag meiner Mutter hinfällig, wird sie gar nicht als Betreuer eingesetzt? Was ist mit meinem Amt als Testamentsvollstrecker? Das gesamte Vermögen hat eigentlich meinem Großvater gehört. An das Geld komme doch soweiso nur ich heran und es darf auch nur für meine Großmutter ausgegeben werden. Entschuldigt bitte, aber ich bin auf dem Gebiet noch Neuling und habe so viele Fragen im Kopf. Vielleicht kann jemand schon etwas mit meinen Fragen anfangen und Antworten geben. Falls noch Infos fehlen, dann einfach fragen. Ich denke es ist ein sehr komplexes Thema. Ist es normal, dass eine Antragstellung, die als eilig eingestuft wurde (vom Amt selbst), nach 9 Wochen noch nicht abgeschlossen wurde. Ich muss soviel regeln und bin eingeschränkt. Vielen Dank |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo Jana,
ich führe einige Ergänzungsbetreuungen. Vom Gericht wurde mir, in jedem einzelnen Fall, ganz genau und präzise der Grund und die Aufgabe der Ergänzungsbetreuung vorgeschrieben. Ein Ergänzungsbetreuer ersetzt nicht den "normalen" Betreuer. In meinen Fällen geht es auch, ausschließlich, um Vermögenswerte. Ich muss bestimmte Tätigkeiten oder Zahlungen überwachen und an das Gericht berichten. Ich sehe meine Tätigkeit darin , den Betreuer vor Anfeindungen Dritter, hier fast immer Familienmitglieder, zu schützen. Ganz einfach und bildlich dargestellt: Ich biete als Ergänzungsbedreuer gewissermaßen ein handfestes Alibi für die korrekte Durchführung der Betreuung. Auch kann ich ihn auf Handlungen vorab hinweisen, die er ansonsten vielleicht falsch getätigt hätte. Voraussetzung ist jedoch eine gute Kommunikation zwischen Betreuer und Ergänzungsbetreuer. Freundliche Grüße ![]() Heiner |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 7
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Vielen Dank für Deine Antwort, Heiner.
So ähnlich habe ich es mir auch vorgestellt. Ehrlich gesagt, bin ich auch ganz froh darüber, wenn mir jemand zur Seite steht, leider sieht es meine Mutter anders. Es ist ein echter Konflikt zwischen uns, aber ich habe überhaupt kein Problem mit dem Ergänzungsbetreuer. Aber wie sieht es mit den Kosten aus. Werden die Kosten für den Ergänzungsbetreuer vom Amtsgericht getragen oder kommen die Betreuer dafür auf? Und wie lange wird er eingesetzt? Freundliche Grüße Jana |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Da offensichtlich Vermögen vorhanden ist, zahlt der Betroffene die Kosten des Ergänzungsbetreuers aus dem eigenen Vermögen. Die Ergänzungsbetreuung wird in Ihrem Fall wohl solange bestehen, wie die Testamentsvollstreckung besteht. Wenn ich Ihren Fall richtig verstanden habe, könnte doch die Lösung des Problems sein, wenn Ihre Mutter die Vermögenssorge abgibt und sie diese nur noch alleine führen. Ich würde diesbezüglich mal beim Vormundschaftsgericht vorsprechen. Meines Erachtens dürfte mit dieser Lösung die Ergänzungspflegschaft hinfällig sein. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Das klingt aber eher nach Kontrollbetreuung! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo Stracciatellamaus,
Genau ! Diese Aufgabe, der Kontrolle, wurde mir vom Gericht als Ergänzungsbetreuer, auferlegt. Freundliche Grüße ![]() Heiner |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 7
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Zitat:
Gilt in dem Fall auch die 25.000,00 € Grenze? Gruß Jana PS Alle guten Dingen sind 2. Jetzt habe ich kapiert, wie es mit den Zitaten funktioniert.
Geändert von Jana St. (03.07.2009 um 11:32 Uhr) |
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
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Zitat:
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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| erbe, ergänzungsbetreuer, pflichtteil |
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