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Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo nochmals, wieso sollte die Restschuldbeferiung gefährdert sein, wenn der Insolvenzschuldner neue Schulden macht und diese (teilweise) von dem ihm ...


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Alt 09.08.2009, 15:42   #51
Rechtsanwältin/Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 150
Standard

Hallo nochmals,

wieso sollte die Restschuldbeferiung gefährdert sein, wenn der Insolvenzschuldner neue Schulden macht und diese (teilweise) von dem ihm zu belassenden pfändungsfreien Betrag zurückbezahlt? Ich wüsste nicht, dass neue Schulden ein Versagungsgrund wäre.

Liebe Reni, die Schulden sind doch neu, also erst nach Insolvenzeröffnung entstanden, oder? Nach dem was Du bisher geschrieben hast, vermute ich es, ganz deutlich wird es aber nicht.

Viele Grüße
rorikae
rorikae ist offline  
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Alt 10.08.2009, 13:52   #52
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
Standard

Hallo
Ich habe hier mal einen schönen Text gefunden
verbraucherinsolvenz.de - Awender u. Werner Rechtsanwälte - Bad Urach - vertiefende Informationen

Ich kann mir einfach nicht vorstellen das der EX dem Treuhänder den gewährten Kredit gemeldet hat. Somit haben sich die finanziellen Verhältnisse geändert, ohne das der Treuhänder darüber Kenntnis hatte.( Unter Umständen ein Versagungsgrund)
Außerdem wusste der EX das er den Kredit nicht zurückzahlen kann.
Ich weiß das es ein sehr sensibles Thema ist, in dem es auch vom Gesetzgeber Lücken gibt. Ich bin da eben doch sehr vorsichtig.
__________________
Gruß vom Geldsucher
meine Geschichte ist für manche eventuell schlimm, eventuell hilft es auch es erst gar nicht soweit kommen zu lassen.
Geldsucher ist offline  
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Alt 11.08.2009, 18:37   #53
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
Standard

Zitat:
Zitat von rorikae Beitrag anzeigen
Hallo Reni,

Ob und welche Gläubiger von dem unpfändbaren Einkommen befriedigt werden, entscheiden grundsätzlich Betreuter und Betreuer. Ich habe zB auch einen Betreuten mit privaten Schulden, die er unbedingt tilgen möchte. Soweit es geht, lasse ich ihn das machen, als ich die Betreuung aber übernommen hatte, war es so, dass er seinen Stromversorger wegen dieser Raten nicht bezahlt hat und ihm die Sperrung drohte. Da musste ich natürlich handeln und habe für einige Zeit diese Raten eingestellt, um die rückständigen Stromkosten auszugleichen.
Als Betreuer muss man zwar den Willen des Betreuten immer beachten und in die Überlegungen einbeziehen, kann aber eben nicht immer nach diesem Willen handeln. Wenn ich eine Betreuung bekomme, bei der klar ist, dass viele verschiedene Gläubiger vorhanden sind und Vermögen bzw Einkommen zur Tilgung nicht ausreichen, sortiere ich die Gläubiger zunächst nach der Wichtigkeit, konkret danach, was kann dem Betreuten passieren, wenn nicht bezahlt wird. Diejenigen, die "nur" titulieren und (erfolglos) vollstrecken können, liegen leider meist ganz unten.
Wenn es irgendwann möglich ist, werden die natürlich auch befriedigt, die "wichtigen" kommen aber eben zuerst.

Betreue ich einen Schuldner, muss ich aber eben leider auch viele Gläubiger "in die Röhre schauen" lassen.


Viele Grüße und viel Glück
rorikae
So ähnlich habe ich mir das schon gedacht.
Danke rorikae. Das hast Du gut und verständlich erklärt.

Ich habe nun das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, heute ist die Rechnung (der Überweisungsträger) vom Gericht gekommen. Habe direkt bezahlt, damit es schnell geht.
Wichtig ist, dass ich erst mal einen Titel habe, damit die Forderung nicht so schnell verjährt.

Zitat:
Zitat von Geldsucher
Die andere Frage ist, warum Du Deinen Ex wissentlich seiner Situation finanziell unterstützt? Und jetzt verfluchst Du ihn und drückst ihm die Pistole auf die Brust?
Du mußt nicht zwingend hier darauf antworten. PN tut es auch.
Und wenn nicht , dann eben nicht.
Ich habe ihm aus Liebe geholfen. Ich war davon überzeugt, dass er es mit meiner Hilfe schafft. Er hätte es auch geschafft, wenn er mit mir an einem Strang gezogen und seinen Lebensstandard seinen finanziellen Verhältnissen angepasst hätte. Aber wenn ich den Gürtel enger geschnallt hatte und das Geld nicht mehr so locker gemacht hatte, wurde er unzufrieden.
Das war alles ein schleichender Prozess.

Er hatte mir versprochen, dass ich mein Geld zurückbekomme und ich hatte ihm vertraut. Hatte ja auch eine Zeitlang ganz gut geklappt.

Als ich erkannt hatte, dass er gar nichts an seiner Situation ändern will sondern am liebesten auf Kosten anderer ein flottes Leben führen möchte (fast vergleichbar mit einem Heiratsschwindler), war die Trennung nicht mehr aufzuhalten.
Leider!
Ich hatte ihn sehr geliebt.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Reni12 ist offline  
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gläubiger, krankenversicherung, mahnbescheid, mahnverfahren, rentenversicherung, schulden, übergangsgeld, vollstreckungsbescheid, vollstreckungsverfahren

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